Wie Oesterende seinen Kirchweg verlor

 

Dr. Otto Hülsebusch 

 

Unweit der Haltestelle Vehl in Querenburg, dort, wo die Autobuslinien nach Querenburg und Stiepel den bis dahin gemeinschaftlichen Weg über die Querenburger bzw. Buscheystraße verlassen, ist ein Hof gelegen, der seit etwa zwei Jahrzehnten von dem Pächter Kribbenholt bewirtschaftet wird. Wegen seiner Größe und einzigartigen Lage in einer von der Industrie noch wenig berührten Umgebung ist er weithin bekannt. Eine Allee vermittelt die Verbindung zur Bellenkampstraße, die bei Vehl in die Buscheystraße ausläuft. Der Hof ist etwa um das Jahr 1927 von dem Landwirt Leineweber an die Stadt veräußert worden, nachdem ein Träger dieses Namens um die Mitte des vergangenen Jahrhunderts in diesen ehemaligen Oesterende Hof einheiratete.

 

Erstmalig findet der Name Oesterende Erwähnung in der Kaminsteuerliste des Amtes Bochum vom Jahre 1664. Vermutlich reicht die Geschichte dieses Hofes noch weiter in die Vergangenheit zurück, allerdings unter einer anderen Bezeichnung, indem sich seine Besitzer in der Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg nach der Flur „auf dem Schreppinge“ benannt haben mögen. Auf die Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber der Kirche scheinen die Oesterende von jeher ein besonderes Gewicht gelegt zu haben. Zum Besuche des sonntäglichen Gottesdienstes in der Pfarrkirche zu Bochum konnten sie einen Weg nehmen, der heute, in großen Zügen gesehen, durch die bereits erwähnte Buschey- bzw. Querenburger Straße bestimmt wird. In welchem Zustande sich dieser vor hundert und mehr Jahren befunden haben muß, kann man sich heute kaum noch vorstellen. Ohne irgendeine feste Unterlage, ganz dem Gelände mit seinem wellenförmigen Charakter folgend, verlief er dahin, bergauf und bergab, durch Felder und Wiesen, mehr aber noch vielleicht durch Wald, der auch damals noch das Landschaftsbild unserer engeren Heimat entscheidend mitformte. Sehr wahrscheinlich wird auch König Fried-rich Wilhelm II. von Preußen (1786 bis 1797) diesen Weg – die Wittener Chaussee wurde erst einige Jahre später gebaut – bei dem Besuch der Grafschaft Mark im Jahre 1788 auf der Fahrt zwischen Bochum und Witten benutzt haben. Für ihn galt dann auch die vielsagende Anordnung, daß der Weg durch Strohwische, die auf eine Stange gesetzt wurden, kenntlich zu machen sei, um ein Verfehlen zu verhüten.

 

Besonders beschwerlich gestaltete sich die Benutzung des Weges im Abschnitt zwischen der heutigen Brenscheder und Markstraße. Damals führte der Weg von der heutigen Markstraße (Kotten Pohle, heute Schneidermeister Kremer) aus, die ehedem die Bezeichnung Kommunalweg von Brenschede nach Steinkuhl trug, in gerader Linie vor dem Hause Jäger (heute Kost) vorbei, den sog. Schnettlers-Berg hinab bis auf die Sohle der Talniederung die sich von Brenschede (heute Zeche Julius Philipp) aus in der Richtung Steinkuhl nach Osten öffnet. Hier mußte man in sumpfigem Gelände einen Graben überqueren, um dann an Schnettlers Kotten (heute Goebel) vorbei den beschwerlichen Weg in Richtung auf Altenkamp (Söndgen) und Schmidt (Wirtschaft Reinert) und nach Bochum weiter fortzusetzen. Mit dem Verlauf der heutigen Querenburger Straße hatte der alte Weg wenig gemein. Die Anlegung der Straße in der heutigen Form fällt zeitlich mit dem Bau der Julius Philipper Anschlußbahn, die um das Jahr 1877 erfolgte, zusammen. In dem Bemühen, die Schwierigkeiten in der Benutzung des Weges auf ein Minimum herabzudrücken, griff man bereits damals zu der Lösung, den Weg in Serpentinenform an dem Schnettlers Berg herabzuführen und einen weiteren Ausgleich dabei durch Einschnitte in das Gelände zu beiden Seiten der Talniederung und durch die Anschüttung eines Dammes in der Talmulde selbst zu erreichen.

 

Es ist verständlich, daß dieser alte Weg über Schnettlers Berg von den Bewohnern von Querenburg und Steinkuhl gern gemieden wurde. Auch die Familie Oesterende dachte darüber nicht anders. Sie benutzte statt dessen, insbesondere für den Kirchgang, meistens einen Weg, der zunächst parallel zur Buschey- und Querenburger Straße von dem Hofe aus in der Richtung auf die heutige Querenburger Schule an der Markstraße ging, dann über Espeys Feld (westlich von dem Kotten Pohle) am Schultheißen-Gehölz vorbei sich zur sog. Stodts-Wiese in der angeführten Talniederung Brenschede-Steinkuhl‚ allmählich senkte und endlich in mehreren Windungen durch Altenkamps Hof unweit der Einmündung der heutigen Brenscheder Straße wieder auf den öffentlichen Weg nach Bochum kam.

 

Das Schultheißen-Gehölz war ein Teil einer Waldung, die ehedem das ganze Gebiet im heutigen Straßenviereck Brenscheder, Stiepeler, Mark- und Querenburger Straße, soweit es heute zum Stadtteil Wiemelhausen gehört, bedeckte, also ohne den sog. Schreppings Busch im Winkel der Mark- und Stiepeler Straße und das Espeys Feld im Winkel der Mark- und Querenburger Straße. Diese Gebiete gehören auch heute noch nach Querenburg bzw. Steinkuhl. Durch das Wiesental Brenschede (Zeche Julius Philipp – Steinkuhl) wurde der Wald in zwei Teile aufgeteilt. In dem nördlichen Teil setzte schon ziemlich früh die Besiedlung ein, für die er Raum hergeben mußte. Hier bestand bereits ausweislich der Kirchensteuerliste 1599 gegen Ende des 16. Jahrhunderts der Altenkamps Kotten an der heutigen Querenburger Straße. In den nächsten Jahrzehnten erfolgte die Anlegung des Schmidts-Kottens an der Querenburger Straße, Ecke Brenscheder Straße (heute Wirtschaft Reinert) und des Bleckmanns-Kottens in der Nähe der heute noch erhaltenen Scheune am Bleckmanns Busch. Hingegen blieb der südliche Teil der Waldung, die später die Bezeichnung Schultheißen-Gehölz erhielt, westlich von Espeys Feld in ihrem Bestande erhalten. Das ganze Gelände befand sich im 18. Jahrhundert im Eigentum der Familie Grollmann, einer Patrizierfamilie, die gleichzeitig Inhaberin des Schultheißen-Hofes in Bochum war. Altenkamp, Bleckmann sowie Schmidt waren Erbpächter und lebten in grundherrlicher Abhängigkeit von dieser Familie. Ihre Kotten galten als Zubehör des Schultheißen Hofes.

 

Die Stodts-Wiese gehörte dem Landwirt Stodt aus Altenbochum (heute Bauer Bresser beim Steinbruch, Querenburger Straße), wenigstens in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Wie lange die Besitzer des Hofes Osterende und ihre Angehörigen über Espeys Feld und durch die Stodts-Wiese zur Ausübung der sonntäglichen Pflicht gegangen sind, läßt sich nicht sagen. Jedenfalls blieben sie weit bis in das 19. Jahrhundert hinein in der Ausübung einer liebgewordenen Gewohnheit unbehindert. Erst in den dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts wurde ihnen das. Benutzungsrecht streitig gemacht, auf Grund einer Entwicklung, zu der der Ausbruch der Französischen Revolution im Jahre 1789 erheblich beigetragen hat. Dieses Ereignis brachte nicht nur die Erklärung der Menschenrechte, proklamierte vielmehr auch die Aufhebung der Leibeigenschaft und der Freiheit des Eigentums. Der gleichzeitige Beginn des Zeitalters der Dampfmaschine drängte ohnehin nach freieren Wirtschafts- und Lebensformen. Selbst die Preußische Regierung konnte sich diesem Zuge der Zeit nicht entziehen. Zwar vollzog sich diese Entwicklung nicht in den stürmischen Formen, wie es in Frankreich geschah,sie ließ sich aber andererseits auch nicht mehr aufhalten. So hielt sie denn auch nach der Niederlage Napoleons in den Freiheitskriegen an und löste einen wirtschaftlichen Aufschwung aus, der in unserer Gegend durch den aufblühenden Bergbau noch gefördert wurde. Trotzdem sah man nach wie vor die Landwirtschaft als die wichtigste Lebensgrundlage an, weswegen auch damals noch die Ansiedlung weiterhin vornehmlich in der Gründung von Kolonaten erfolgte.

 

Die Voraussetzungen hierfür waren auch insofern günstiger geworden, als auch der Adel und die Geschlechter in den Städten ihren zum Teil umfangreichen Besitz leichter veräußern konnten bzw. dazu geneigt waren. So, ließen in den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts die Erben Grollmann auch das Schultheißen-Gehölz westlich von Espeys Feld durch den Postmeister Ecker verkaufen. Den größten Teil desselben (etwa 12 Morgen), erwarb der Bergmann Wilhelm Spieker, heute Hülsebusch, der sich hier ansiedelte. Da gerade die Viehhaltung ein wichtiger Bestandteil der Landwirtschaft war, kaufte Spieker im Jahre 1834 die in der besagten Talmulde ge-legene und an sein neu errichtetes Kolonat unmittelbar angrenzende Stodts-Wiese in Größe von rd. 3 Morgen hinzu. Durch diese Wiese führte, um es noch einmal hervorzuheben, auch der Weg, den Oesterende für sich als Kirchweg nach Bochum in Anspruch nahm.

 

Es währte einige Jahre, daß Spieker diesen Zustand duldete. Dann ließ er durch den damaligen Lehrer Hitschler, der im Einliegerhaus des Spieker wohnte und auch zeitweilig daselbst Kinder aus Querenburg und Brenschede in einer sog. Heckschule unterrichtete, dem Oesterende sagen, daß er ihm kein Recht zuerkennen könne, den Weg durch die Wiese zu nehmen, wohl wolle er dieses vergönnungsweise gestatten. Aber hiermit war Oesterende nicht einverstanden. Mit einem Hinweis auf die alte Gewohnheit lehnte Oesterende diesen Vorschlag ab und benutzte diesen Weg nach wie vor weiter. Daraufhin strengte Spieker im Jahre 1839 gegen Oesterende eine Klage auf Unterlassung an und berief sich hierbei auf sein uneingeschränktes Eigentumsrecht an der Wiese. Von uns Nachfahren ist es nicht zu bedauern, daß der Streit um den Kirchweg gerichtlich ausgetragen wurde. Wir erhalten auf diese Weise einen interessanten Einblick in die damalige Zelt- und ihre Rechtsverhältnisse.

 

Im Rahmen des Prozesses fand zunächst eine umfangreiche Beweisaufnahme statt über die Frage, ob Oesterende diesen Weg seit unvordenklichen Zeiten, zum mindesten aber seit dem Jahre 1784, benutze. Unter unvordenklichen Zeiten verstand man damals einen Zeitraum von wenigstens 50 Jahren. Hier verlangte das Gericht diesen Nachweis für die Zeit von 1784 bis 1834, dem Jahre, in welchem Spieker die Wiese von Stodt erwarb. Von den Zeugenaussagen, die durchweg zugunsten des Oesterende aussagten, seien nur einige erwähnt. Der Gemeinderat Pohle (heute Kotten Schneidermeister Kremer), der in der Nähe des streitigen „Lokals“wohnte, bejahte dieses in vollem Umfange. Eine weitere Zeugin war die Witwe Schwarze (83 Jahre alt); sie war auf dem Köllermanns-Kotten in Steinkuhl geboren und hatte als junges Mädchen eine Reihe von Jahren auf den Oesterende-Hof als Magd gedient. Wie aus der Einwohnerliste des Amtes Bochum vom Jahre 1798 hervorgeht, war Oesterende der Gutsherr dieses Kottens. (Dieses war sehr wohl möglich, obschon er selbst in bezug auf seinen Hof nur Pächter war.) Vermutlich hat die Witwe Schwane dann zum wenigsten einen Teil dieser Jahre in Erfüllung der damals noch bestehenden Gesindedienstpflicht auf dem genannten Hof verbracht. Zur Streitsache selbst bekundete sie, daß sie schon als Zehn jähriges Mädchen im Schultheißen-Gehölz die Kühe gehütet habe und daß schon damals (also um das Jahr 1766) Oesterende und seine Angehörigen
diesen Weg durch Stodts-Wiese gegangen seien. Auch der Gutsbesitzer Kellermann auf Haus Siepen (heute Thomas, Steinkuhl, Laerheidestraße) sagte im Sinne des Beweisschlusses aus. Seit alters sei der streitige Weg
von den Eingesessenen, insbesondere von der Familie Oesterende, benutzt worden. Man habe diesen Weg dem öffentlichen über Schnettlers Berg vorgezogen. Von besonderem Interesse ist auch die Aussage des Zeugen
Schmidt, der ein Alter von 58 Jahren angibt. Er stammte von dem bereits erwähnten Schmidts-Kotten und war seit mehr als 34 Jahren zu Herzkamp im Bergischen verheiratet. Von ihm erfahren wir, daß die Vorbesitzer des
Landwirts Bleckmann den Weg über Espeys Feld am Schultheißen-Gehölz vorbei und durch die Wiese ebenfalls gekannt hätten. Schmidt hatte seit dem 8. Lebensjahr dort für Bleckmann die Schweine gehütet. Die wenigsten werden heute noch eine Vorstellung davon haben, daß gerade der Wald, der Eichen- wie der Buchenwald, mit seinem Anfall von Eicheln und Bucheckern sowohl für die Schweinezucht wie für die Schweinemast die wichtigste Futtergrundlage war. Mit dem Hüten des Viehes wurden dann vornehmlich die Kinder beschäftigt.

 

Nach diesen Aussagen sollte man annehmen, daß Oesterende den Prozeß gewonnen hätte. Es kam jedoch anders. Der Kläger berief sich darauf, daß Oesterende und seine Vorbesitzer nur Zeitpächter gewesen seien, die als solche ein Recht nicht hätten „erjähren“ oder, um mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu sprechen, hätten ersitzen können. Da beides von Oesterende bestritten wurde, begehrte der Kläger von Oesterende die eidliche Edition seines Kaufbriefes über den Kotten sowie den Gewinnbrief. Oesterende legte darauf ein Quittungsbuch aus dem Jahre 1735 vor und eine Gewinnquittung vom 1. Juli 1798 mit dem Bemerken, daß der darin versprochene Gewinnbrief später nicht ausgestellt sei. Weiterhin erhielt das Gericht von Oesterende Einsicht in den alten Kaufvertrag vom 16. Mai 1682, der damals zwischen der Frau von Wenge (Haus Sevinghausen) und der Familie Grollmann über den Oesterende-Hof geschlossen war. Schließlich unterbreitete Oesterende dem Gericht auch noch den Kaufvertrag vom 21. Oktober 1809, durch den er die grundherrlichen Rechte der Familie Grollmann an seinem Hofe ablöste und somit seit diesem Zeitpunkt vollgültiger Eigentümer seines Kolonats geworden sei.

 

Der Kläger machte noch geltend, daß auch der Stodts-Kotten, zu dem die streitige Wiese als Zubehör zu dem die streitige Wiese als Zubehör zu rechnen sei, ein Zeitpachtverhältnis gewesen sei. Stodt sei im Jahre 1784 noch nicht freier Eigentümer der fraglichen Wiese gewesen, wie das Hypothekenbuch über dessen Kotten ergeben werde. Ausweislich dieser Urkunde hatte der Stodts-Hof ehedem zum Hause Steinkuhl gehört und war von der Witwe Ossenbruch durch Donationsurkunde vom 31. Juli 1778 mit den adeligen Gütern hinterste Steinkuhl und Siepen dem Frhr. Jost Giesbert von der Leyte auf Haus Laer übertragen worden.

 

Spieker wies auch noch auf die Ehepakte der Eheleute Stodt vom 13. April 1787 hin. Bis zur Aufhebung der Erbuntertänigkeit wurde zwischen den angehenden Eheleuten stets ein schriftlicher Ehevertrag geschlossen,der der Genehmigung durch die Gutsherrschaft bedurfte. Bei der gutsherrlichen Bestätigung vom 30. April 1787 habe die Witwe von der Leyte das Stodts-Gut als ein ihr eigentümlich zugehöriges, dem damaligen Besitzer in Leibgewinn untergegebenes Gut bezeichnet. Erst 1802 erwarb Stodt das freie Eigentum an seinem Kotten.

 

Bei dieser Rechtslage hatte Oesterende ein Wegerecht durch die streitige Wiese nicht erjähren können. Demgemäß gab das Gericht der Klage des Spieker statt. Anders wäre es gewesen, wenn Oesterende entsprechend einer neuen Rechtsauffassung seit 1809, dem Zeitpunkt des vollgültigen Eigentumserwerbs an seinem Hof, den Kirchweg bereits wieder 30 Jahre benutzt hätte. Dann wäre die Erjährung des Kirchwegrechtes durch die sog. Stodts-Wiese anerkannt worden. Dieses war aber nicht möglich, da der Rechtsstreit vor Ablauf der dreißigjährigen Frist anhängig gemacht war und die Erjährung so unterbrochen wurde. So endete der Prozeß, der uns Nachfahren so manches Wissenswerte bietet, mag es sich dabei um die Lebensverhältnisse unserer Altvorderen oder um die damaligen Rechtsanschauungen handeln, zu ungunsten des Oesterende.

 

Über ein Jahrhundert liegt bereits der Rechtsstreit zurück, zu dem der schlechte Zustand des öffentlichen Weges über den sog. Schnettlers-Berg nicht die letzte Ursache war. Im Laufe der Zeit ist hier manche Änderung vorgenommen worden. Der Ausbau der Straße in den siebziger Jahren hatte hier eine grundlegende Besserung herbeigeführt, wie das bereits eingangs hervorgehoben wurde. Auch in der Folge ist immer wieder an der heutigen Querenburger Straße, insbesondere dem hier interessierenden Teil, weitergearbeitet worden. Sie genügte lange Jahrzehnte den Ansprüchen; das ist nicht verwunderlich für eine Zeit, in der das Pferdefuhrwerk sozusagen das alleinige Straßenverkehrsmittel war.

 

Aber nachdem das Straßenbild in zunehmendem Maße durch den Kraftverkehr mit seinen verschiedensten Wagentypen, vom Personenwagen bis zum schweren Lastzug, mit seinen hohen Geschwindigkeiten bestimmt wird, entspricht auch der hier in Rede stehende Straßenabschnitt nicht mehr den Erfordernissen der Zeit. In dem heutigen Zustand enthält diese Straße hier nicht geringe Gefahrenquellen. Man denke bspw. nur an die fast rechtwinklige Kurve an der Brücke über die ehemalige Julius-Philipper-Zechen-Anschlußbahn. Pläne für eine zügigere Gestaltung der Straße wurden bereits vor Kriegsbeginn ausgearbeitet. Schwierigkeiten in der Finanzierung und der Umfang der notwendigen Erdbewegungen zur Überbrückung der Talniederung hemmten ihre Verwirklichung der unglückliche Krieg mit seinem Riesenausmaß an Zerstörungen und Verwüstungen brachte zwangsläufig eine weitere Verzögerung. Er wird aber den Willen des deutschen Volkes zum Schaffen und zur Fortentwicklung nicht lähmen können. So wird eines Tages die Zeit, die schon so manche Frage gelöst hat, auch die Dinge zur Reife bringen und damit endlich auch den Weg freimachen für den Ausbau der Querenburger Straße zu einer modernen Ausfallstraße, wozu auch die Beseitigung des „Engpasses“am Schnettlers-Berg gehören wird.

 

Impressum

Jahrbuch der Vereinigung für Heimatkunde Bochum

 

1951

 

Herausgegeben

Im Selbstverlag der Vereinigung für Heimatkunde Bochum

 

Gesamtgestaltung Presseamtsleiter Albert Lassek – Umschlagentwurf Thea Reuter, Bochum

Druck Laupenmühlen und Dierichs, Bochum, Anzeigerhaus

 

(Zitierhinweis 2012: Albert Lassek, Bearb.: Jahrbuch der Vereinigung für Heimatkunde Bochum 1951. Bochum 1951. Bochumer Heimatbuch Bd. 5)