Ein Messkornregister aus dem Jahre 1513

 

Dr. Günter Höfken

 

Ueber die älteste Geschichte der Bochumer Petrikirche sind wir nur in großen Umrissen unterrichtet. Der Brand der ganzen Stadt am St.-Markus-Tag (24. 4.) des Jahres 1517 vernichtete auch die Kirche und das in der Sakristei aufbewahrte Pfarrarchiv bis auf wenige Urkunden. Um so erfreulicher ist es, daß sich im Archiv des Hauses Rechen eine um 1560 gefertigte Abschrift eines Einkünfteverzeichnisses des Bochumer Pfarrers aus der Zeit v o r dem Stadtbrand, nämlich aus dem Jahre 1513 erhalten hat. Aufgestellt ist das Verzeichnis von dem damaligen Pfarrerstellvertreter Frederik von Aßbeke. Es war bisher ganz unbekannt und enthält so viel für die Geschichte Bochums und des alten Kirchspiels Interessantes, daß eine Veröffentlichung angezeigt erscheint. Das Verzeichnis zerfällt in drei Register, das erste führt die Bauern an, die von ihrem Hof den Meßhafer geben mußten, das zweite die Einwohner Bochums, die Geld zahlen, und das dritte Register diejenigen Bewohner Eickels und seines Pfarrbezirks, die ebenfalls einen Beitrag in Geld geben mußten.

 

Seit der Trennung von Gotteshaus und Pfarrpfründe im 13. Jahrhundert bildete die Bewirtschaftung des zur Pfründe gehörenden landwirtschaftlichen Betriebs des Pfarrhofes – der Widume – der zwischen Herner und Wielandstraße an der heutigen Widumestraße lag, mit rund 12 Maltersaat Land die Hauptnahrungsquelle des Pfarrers. Dazu kamen die Einkünfte aus einem alten kirchlichen Zehnten im Gebiet von Laer-Querenburg, die sogenannten Stolgebühren für gewisse kirchliche Verrichtungen und das sogenannte Missaticum, die Abgabe des M e ß k o r n s. Es war eine sehr alte Einnahme des Pfarrers, die mindestens bis in das 12. Jahrhundert zurückgeht. Jeder Hof des Kirchspiels mußte einen Scheffel Hafer geben, einige große Höfe (z. B. der Oberhof Schulte-Kranwinkel) gaben zwei bis drei Scheffel. Fällig war die Lieferung am Hl.-Dreikönigstag, und sie wurde von dem Großknecht des Pfarrers auf den einzelnen Höfen mit einer Fuhre abgeholt. Diese in den ältesten Zeiten einmal festgelegte Verpflichtung blieb für immer bestehen und wurde weder auf die Kotten noch auf später angelegte Höfe ausgedehnt. Das M e ß k o r n r e g i s t e r bietet uns deshalb den ä l t e s t e n B e s t a n d d e r H ö f e einer jeden Bauernschaft, darunter auch solcher, die später ihre Selbständigkeit verloren und vom Nachbarhof bebaut wurden. Ferner können wir aus dem Register entnehmen, welche alten Höfe später in Händen des Adels zu R i t t e r s i t z e n umgewandelt worden sind. Wenn es unter der Bauernschaft Frielinghaus heißt: Johann von Holte gibt einen Scheffel Hafer, so ist damit der Besitzer des Rittergutes Heven gemeint. Unter Rechen wird Sander von Galen genannt, der Besitzer von Haus Rechen, unter Bärendorf Anna Beswordes, Anna von Berswordt saß auf Haus Bärendorf, unter Horst Johann Aschebrock: der Besitzer von Haus Nosthausen, und unter Altenbochum Dirick von Havekenschede auf Haus Havkenscheid. Diese Rittergüter waren also ursprünglich Bauernhöfe, die von dem Grundherrn (z. B. dem Grafen von Limburg-Styrum) an Adelige zu Lehen vergeben und von diesen mit dem Aufkommen des Ritterstandes zu Rittersitzen mit Wall und Wassergraben umgestaltet wurden. Andere Adelssitze, die in diesem Register nicht genannt sind (z.B. Brenschede, Goy, Krawinkel, Eickel, Dorneburg, Gosewinkel, Dahlhausen bei Hordel, Leithe-Laer, Weitmar, Overdiek) müssen also dadurch entstanden sein, daß sie entweder auf Oedland angelegt wurden oder ein Teil des von dem Adeligen zu Lehen genommenen Hofes abgetrennt und zum Rittersitz ausgebaut wurde (so z. B. Brenschede, Weitmar, Goy, Overdiek). Sie sind deshalb im Register nicht genannt, weil der Ursprungshof weiter mit dem Meßkorn verhaftet blieb.

 

Der Meßhafer mußte auch dann noch an den Pfarrer geliefert werden, als im Laufe der Zeit in den weit abgelegenen Bauerschaften K a p e 11 e n eingerichtet und gottesdienstliche Handlungen durch einen Vikar oder Rektor vorgenommen wurden. Als älteste Kapelle wurde noch im 11. Jahrhundert die Marienkapelle in S t i e p e 1 auf einem Teil des lippischen Lehnshofes Schulte-Hofstiepel errichtet, weitere Kapellen entstanden auf Teilen der großen Schultenhöfen in Uemmingen (schon 1310 im Kölner liber valoris genannt), Weitmar und Eickel (1321 urk. erwähnt), zuletzt kam noch eine Kapelle auf Haus Dahlhausen hinzu. Alle diese Kapellen blieben der Bochumer Mutterkirche angegliedert und erwuchsen erst allmählich zu selbständigen Rektoraten. (Die Kapelle auf Dahlhausen ging später wieder ein.) Der in ihren Bezirken fällige Meßhafer mußte also weiter an den Pfarrer in Bochum geliefert werden. Nach Einführung der Reformation und Gründung einer reformierten Gemeinde zweigte man nach längeren Verhandlungen über die Teilung des Kirchenvermögens für den reformierten Pfarrer einen bestimmten Teil der Einkünfte des katholischen Pfarrers ab, darunter den Meßhafer aus Stiepel und Weitmar (Darpe, Gesch. d. Stadt Bochum, S. 248, 266).

 

Das e r s t e R e g i s t e r beginnt mit den Worten: Im Jahre 1513 im Januar ist dieses Register des Meßhafers der Kirche in Bochum durch mich Frederik von Aßbeke aufgestellt worden. Das Register führt dann zunächst eine Reihe Bochumer Bürger an, die meßhaferpflichtig waren. Es werden zwölf Pflichtige genannt, wir können aus anderen Quellen feststellen, welche Höfe diese in Besitz hatten. Es werden der Reihenfolge nach genannt:

 

1. Johann Komesak. Kömesak hatte den im Weilenbrink gelegenen Weilenbrinkhof, ein Lehngut des Stiftes Herdecke, im Besitz (Näheres über diesen Hof vergl. Darpe, S. 24, 79, und Bochumer Heimatbuch, Bd. 1, S. 30).

 

2. Drude Koninges. Der Name Köning kommt im 15. Jahrhundert mehrfach für eine Bürgerfamilie vor. 1533 wohnte Henrich Konink „Am Heillwege“ (Darpe, S. 198). Der Hof muß ungefähr Ecke Hellweg und Luisenstraße gelegen haben. Wahrscheinlich ist der Hof das alte märkische Lehengut Schrackenhove (Lehnsregister 1392).

 

3. Johann Blanckstein. Der Blanksteinhof war ein Unterhof des Werdener Oberhofes Marten (bei Dortmund), er hatte an den Schultheißen von Bodelschwingh jährlich vierzehn Scheffel Gerste zu liefern. 1574 verkaufte Albert Löninghoff diese Grevekens oder Blankensteinshove, deren Ländereien am Maarbrückerweg, auf dem Lehmbrink und am Vredestein wie in der Vöde lagen, an Georg von Schell. Die Ländereien wurden dann geteilt, die Hälfte bebaute Bußmann in Grumme (Archiv Haus Rechen, Akten 200). 1749 verkaufte von Schell seine Halbscheid an den Syndikus Sumann in Bochum.

 

Außer den Vödeländereien lagen 1822 Ackerstücke auf dem Distelberg(Flur VII, 81,2 Morgen), in der Varendelle (VIII, 140,3 Morgen)an der Palmweide (VIII, 85), am Maarbrucker Weg (VIII, 54,1 Morgen), Lehmbrink (VIII, 180,1 Morgen) an den Becken (VIII, 19), vor dem Bungerstor (VIII, 154), Steckenskamp (VIII, 13,7 Morgen) ein Garten vor dem Bungerstor (VIII, 153). Das Hofesgebäude lag im 16. Jahrhundert westlich des Bongardhofes an der heutigen Viktoriastraße. Der Familie Blankstein gehörte noch der im Griesenbruch gelegene Blanksteinhof, Unterhof des Essener Oberhofes Eickenscheid (vergl. Boch. Heimatb., Bd. 3, S, 15) und der Risskenhof in Marmelshagen (Darpe, S. 84, und Urk.-Buch Nr. 126), der als Blankensteinhof immer im Besitz der Familie blieb.

 

4. Evert in den Bungarden. Er war Besitzer des Bongardhofes, eines Unterhofes des Essener Propsteioberhofes Nünning. Das Bauernhaus stand an der Stelle des heutigen Hauses Löbbe, Ecke Bongard- und Kortumstraße. Näheres über diesen Hof ist im Bochumer Heimatbuch, Bd. 1, S. 23 ff., mitgeteilt

 

5. Johann Sthote. Schräg gegenüber dem Bongardhof lag der Stodthof, Unterhof des Essener Oberhofes Eickenscheid. Das Haus stand neben dem Bongardtor. Näheres über diesen Hof wird im nächsten Jahrbuch mitgeteilt werden.

 

6. Hermann Bitter. Das Stift Werden besaß vier Höfe in Bochum, drei gehörten zum Oberhof Matten, einer zum Oberhof Krawinkel. Die zu Martern abgabepflichtigen Höfe vergab im 16. Jahrhundert dessen Schultheiß, der Herr von Bodelschwingh, er behandigte mit zwei Höfen den Herrn von Schell auf Haus Rechen. Es waren dieses die oben genannten Blankensteinhove und die Bittershove. Die Bullenhove, die 1804 an Heinrich Wilhelm Fiege verlehnt wurde, gehörte ebenfalls zum Oberhof Marten (vergl. Westf. Zeitsch., Bd. 83 II, S. 163). Weiteres ließ sich nicht feststellen.

 

7. Hermann Slothe. Vor dem Hellwegstor lag der Hellwegshof, Unterhof des Essener Oberhofes Nünning. Durch das Gelände des Hofes führt heute die Otto-Hue-Straße. Das Haus der Familie Slote lag am Stadtgraben dicht am Uellwegstor, also zwischen Hellwegshof und Graben. Die Familie Slote wird im 15. Jahrhundert häufig urkundlich genannt. 1485 ist Evert Slote aus Bochum Student in Köln (Keussen, Matrikel der Universität Köln, Bd. 1, S. 166). Der 1518 belehnte Diederich Shloete hatte nach 1552 den Hellweghof im Besitz (Märkisches Jahrbuch, 1937, S. 86). Sein Bruder Johann Sloete saß auf der Sloetenhove (Darpe, Urk.-Buch Nr. 169 vom 25. 2. 1527). Nach dem Slothof wurde ein angrenzendes zehn Morgen großes Ackerstück der Schlötenkamp genannt. Es gehörte der Armenprovisorei und ging in den Jahren 1541 bis 1549 durch Tausch und Kauf in das Eigentum des reichen Amtsrichters und Rentmeisters Dirich Delscher über (vergl. die Urkundenabschriften in den Akten D 192 d. Reichskammergerichts, St. A. Münster). Noch später kam es an den Hellwegshof, auch die Sötenhove gehörte später zum Hellwegshof. Näheres über diesen Hof ist im Bochumer Heimatbuch, Bd. 1, S. 26 ff. mitgeteilt.

 

8. Dirich Sdiutte,

9. Anna Bittere,

10. Agneta Schulte,

11. Wenemar Sdiutte.

Statt der Agneta Schulte wird im zweiten Register Dirich Syben genannt. Die Familie Sibbe hatte den nach ihr benannten Sibbenhof, einen Unterhof des Essener Oberhofes Viehof, zeitweise im Besitz. Näheres wird im nächsten Heimatbuch veröffentlicht werden. Die Lage der anderen Höfe, konnte bisher nicht ermittelt werden.

 

12. Die Meyersche (= Bäuerin) upm Have. Unter dem „Hof“ verstand man in Bochum stets den staatlichen Schultheißenhof (auf dem Gelände des heutigen Elisabethkrankenhauses). Er gehörte 1513 der Witwe des Schultheißen Wenemar Paschendael. Nach ihrem Tode ging der Hof auf ihre Tochter Grete über (vergl. im zweiten Register: die Jungfer upm hove). Mit dem Hof war seit dem 13. Jahrhundert das Amt des Bochumer Stadtrichters verbunden. Näheres über den Hof vergl. Boch. Heimatb. Bd. 1 S. 16 ff., Bd. 4 S. 49 ff.

 

13. das woeste gud im Griesenbruch gehörte erst seit dem 15. Jahrh. zum Bochumer Gebiet, vorher zur Bauernschaft Rechen, vergl. Urk. von 1450 bei Darpe, Urk. Buch Nr. 47.

Diese zwölf Höfe bildeten also in den ältesten Zeiten die Siedlung Bochum. Wenn man berücksichtigt, daß das Bochumer Gebiet die uralte Ackerform der Eschflur (op den Ordesch,der nige Esch 1375) und die alte Feldgras-wirtschaft der Vöden aufweist, so müssen wir das Entstehen der Siedlung Bochum bis in die Zeit der Brukterer vorverlegen. Bochum ist nicht – wie Darpe meint – erst als Etappenstation von Karl dem Großen mit einem Reichshof gegründet worden, sondern ist eine v i e 1 ä 1 t e r e B a u e r n s i e d 1 u n g , deren Haupthof nach Besiegung der Sachsen eingezogen und zum Staatsgut (villa publica) erklärt wurde. Im Zuge der ersten Besiedlung wurden d r e i S i e d 1 u n g e n mit der Bezeichnung heim (= Herdstelle, Haus) angelegt: Aldanbuchheim (Altenbochum), Cofbuchheim (Bochum) und Grumheim (Grumme, im 12. Jahrh. noch grumhem genannt, Werdener Heberegister). Diese Besiedlung unseres Gebietes muß sich planmäßig vollzogen haben, alle drei Bauernschaften erhielten eine g e m e i n s a m e V ö d e als gemeinsame Viehweide. Nur so läßt sich die Tatsache erklären, daß Altenbochum und Grumme an der Bochumer Vöde mitberechtigt waren. In dem ersten Register folgen dann die Bauernschaften mit den abgabepflichtigen Höfen. Da das Register auf ältere Aufzeichnungen zurückgeht, so nennt es noch Bauernschaften, die später mit anderen vereinigt wurden. So beginnt es mit der Bauernschaft Vrielinghausen, einer Sippensiedlung der Frielinge, jener Freibauern, die am alten Grafen- und späteren Freigrafengericht dingpflichtig waren und als Freigrafen und Schöffen zur Zeit der Feme eine Rolle gespielt haben. Diese Bauernschaft wurde später zu Querenburg gerechnet, das in unserem Register noch Querendorf heißt. Es folgt dann die Bauernschaft Rechen, die später Wiemelhausen hieß. Bärendorf (Berndtorp) kam später zu Weitmar. Die übrigen Bauernschaften haben ihre Namen später behalten, bei der Bauernschaft „up dem Horst“ist offenbar vergessen worden, vor den Namen Dirick die Langebeckmann die Bezeichnung „Bauernschaft Eickel“ zu setzen, da die folgenden Höfe zu Eickel gehörten, während die vorher angeführten noch zur Bauernschaft Bickern gehörten, wie das bei Darpe S. 101 abgedruckte Verzeichnis dieser Bauernschaften aus dem Jahre 1528 zeigt.

 

D a s z w e i t e Register beginnt mit den Worten: im Jahre 1513 am Ostersamstag (vigilia paschae) ist dieses Abgaberegister über die Rochellingen aufgestellt worden, die folgende Bürger zahlen müssen. Es werden dann 120 Bochumer Bürger genannt. Eine große Anzahl der Namen kommt auch in dem ersten Verzeichnis der Bürgerschaft vor, das nach dem Stadtbrand im Jahre 1533 aufgestellt wurde (Darpe S. 198), woraus zu schließen ist, daß auch das Register von 1513 alle Bürger umfaßt. Sie mußten an den Pfarrer die Rochelingen zahlen. Was sind nun die Rochelingen? Offenbar eine Geldmünze, aber in der einschlägigen numismatischen Literatur wird der rocheling ebensowenig genannt wie in den Wörterbüchern der niederdeutschen Sprache. Es bleibt nur übrig, ihn von roggeling, der alten Bezeichnung für ein kleines Brot aus feinem gebeuteltem Mehl (Grimm, Deutsches Wörterbuch 8, 1113) abzuleiten. Offenbar haben im 13. Jahrhundert die Einwohner des Dorfes Bochum, die nicht zu den Meßkornpflichtigen gehörten, ihrem Pfarrer jährlich auf Samstag vor Pfingsten ein kleines Roggen-brot abliefern müssen. Mit der Zunahme der Bevölkerung wurde dann diese Abgabe in einen Geldzins umgewandelt und dieser Zins wieder rocheling genannt. Wie hoch die Geldabgabe war, ist nicht überliefert, da auch sonst jede Erwähnung dieser alten Abgabe an den Pfarrer fehlt. Sie kam wohl durch die Reformation in Fortfall.

Ein d r i t t e s V e r z e i c h n i s führt die Einwohner der Pfarrei (parochia) E i c k e 1 auf, die die Rochelingabgabe leisten mußten; es werden dieses die in Eickel und Umgegend ansässigen Kötter und Einlieger gewesen sein, da die eigentlichen Höfner schon im zweiten Register mit der Meßkornabgabe belastet sind. Es folgen dann die Namen von Bauern, die aus sonstigen Gründen zur Lieferung von Korn und Geld an den Pfarrer verpflichtet waren, insgesamt gingen aus Eickel 13 Malter Korn ein. Der Rektor der Kapelle in Eickel mußte jährlich der Bochumer Mutterkirche 5 Schilling am St.-Martins-Tag zahlen, ebensoviel gab der Rektor der Kapelle auf Haus Dahlhausen, während der Rektor der Kapelle in Weitmar 11 Schilling gab.

 

Schließlich werden noch Geldabgaben von Pflichtigen aus den Bauernschaften um Bochum verzeichnet. Damit schließt das Verzeichnis. Leider enthält es nicht die meßhaferpflichtigen Bauern des Stiepeler Bezirkes, die auch, nachdem die dortige Kapelle nach 1469 ihre Selbständigkeit als Kirche erlangt hatte, gleichwohl noch an den Pfarrer der alten Mutterkirche den Meßhafer liefern mußten.

 

Das ganze Kirchspiel Bochum war im Mittelalter mit einer Landwehr, bestehend aus Wall und darauf gepflanzter Hecke, umgeben worden. Wir finden bei Aufzählung der Ländereien der einzelnen Höfe noch mehrfach die Bezeichnung K i r c h s p i e 1 h e c k e = kirspelsheck, so z. B. beim Gördthof in Altenbochum (altes Flurkataster Flur I 35, Abgrenzung gegen das Kirchspiel Harpen). Daneben gab es noch eine städtische Landwehr um Bochum und eine staatliche Amtslandwehr an den meistgefährdeten Ausfallstraßen des Amtes Bochum.

Es folgt nunmehr der Wortlaut des lateinisch gefaßten Verzeichnisses von 1513. Die Auswertung der einzelnen Höfenamen muß der Lokalforschung überlassen bleiben.

 

Anno domini millesimo quingentesesimo decimo tertio mensis Januarij... (ein Wort verblaßt) registrum hoc missarum havenarum eccl(es)ie in Bockum per me Fredericum de Asbeke.

 

Impressum

Jahrbuch der Vereinigung für Heimatkunde Bochum

 

1951

 

Herausgegeben

Im Selbstverlag der Vereinigung für Heimatkunde Bochum

 

Gesamtgestaltung Presseamtsleiter Albert Lassek – Umschlagentwurf Thea Reuter, Bochum

Druck Laupenmühlen und Dierichs, Bochum, Anzeigerhaus

 

(Zitierhinweis 2012: Albert Lassek, Bearb.: Jahrbuch der Vereinigung für Heimatkunde Bochum 1951. Bochum 1951. Bochumer Heimatbuch Bd. 5)