Vom Werdener Oberhof Krawinkel

 

Dr. Höfken

 

  1. Beziehungen des Klosters Werden zur Bochumer Gegend

 

Die Unterwerfung der Sachsen durch Karl den Großen bildete den Abschluß langer Kämpfe. Dem Zuge Karls im Jahre 775 von Düren aus über Duisburg den Hellweg entlang nach der Hohensyburg, der großen Trutzfeste der Sachsen, die den Angreifern erlag, folgten zahlreiche weitere Züge in das Innere des Landes bis an die Weser. Dieser planmäßigen E r o b e r u n g des Sachsenlandes schloß sich die Gründung von Reichshöfen an, die als „befestigte Etappenstationen“ angelegt wurden, die Sicherung der Straßenzüge und in geistiger Hinsicht die C h r i s t i a n i s i e r u n g der Sachsen unter Gründung von Kirchen und Bistümern. Der B o c h u m e r B e -r e i c h war den Bekehrungsversuchen christlicher Mönche, unter denen der um 693 im sächsischen Grenzgebiet tätig gewesene hl. Suidbert in erster Linie zu nennen ist, schon lange Zeit vor Karl dem Großen zugänglich gewesen. In Karls Kämpfen mit den Sachsen werden die südlich der Lippe wohnenden Stämme nicht erwähnt, woraus gefolgert wird, daß diese schon vorher Beziehungen zu den Franken unterhalten hatten und ihre Christianisierung mindestens begonnen hatte, weil sie eben den Franken am nächsten wohnten.

 

Die G r e n z e zwischen Sachsen und Franken zog sich in unserer Gegend zwischen Bredeney und Heifingen auf fränkischen und Rüttenscheid und Rellinghausen auf sächsischem Boden hin; sie ist bis heute gekennzeichnet durch die Verschiedenheit der Mundart der Bewohner. Von den heutigen Städten Essen und Werl im Westen und Osten begrenzt, bildete das jetzige Industriegebiet den sächsischen Borukterer-Gau, benannt nach dem bis 694 unabhängigen Volksstamm der Boruktuarier, die seit dieser Zeit der Sachsenherrschaft unterstanden.

 

An dieser Grenze zwischen beiden Völkerschaften mitten im großen Grenzwalde, der sich bis weit über die Emscher ins Münsterland hinzog, siedelte sich im Jahre 796 ein Friese aus adeligem Geschlecht mit seinen Glaubensgenossen an, um von hier aus die Gründung von christlichen Kirchen und die geistige Durchdringung des Bauernvolkes zu vollenden. Das Gelände – das heutige Werden – schenkte ihm, dem später als Apostel des Münsterlandes berühmt gewordenen hl. L u d g e r, ein adeliger Franke. Unter dem Schutze zweier fränkischen Grenzburgen, der auf dem heutigen Pastoratsberg und der vor einigen Jahren ausgegrabenen Altenburg, begann er einige Jahre später nach der Rodung des Waldes mit dem Bau eines K l o s t e r s. Schenkungen an Land zwischen Heisingen und dem alten Rittersitz Öfte vergrößerten noch zu Lebzeiten seinen Familienbesitz. Als der Heilige im Jahre 809 starb, wurde er vor dem Thore der im Bau begriffenen Salvatorkirche beigesetzt. Diese 1256 abgebrannte Kirche wurde später wieder aufgebaut und mit der nebenstehenden Peterskirche zur heutigen Münsterkirche vereinigt.

 

Hier im stillen Werden konnte der heilige Ludger in Ruhe seine Gehilfen sammeln, seine Schüler heranbilden und sich der kulturellen Erschließung des Landes widmen. Das Kloster wurde nach den Regeln des hl. Benedikt von Nurfia verwaltet und zwar zunächst als eine Familiengründung, bis es 877 von König Ludwig III. zum reichsunmittelbaren Gebiet erklärt wurde. Benedikts Regel war eine Kriegserklärung gegen alle geistliche Tagedieberei und das Grundgesetz aller mönchischen Kulturarbeit. Seine Klöster sollten Pflanzstätten jedweder nützlichen Hantierung und der Wissenschaften und schönen Künste werden. Um alles in eigener Arbeit herstellen zu können, vereinten sie eigene Aecker und Gärten, Mühle, Fischteiche, Dekonomiegebäude und Werkstätten der Handwerker zu einem wohlerwogenen Ganzen.

 

Ein solches Bild bietet uns auch das K l o s t e r W e r d e n. Um das Jahre 1100, als etwa 50 Mönche dort wohnten, finden wir den Abt an der Spitze des reichsunmittelbaren Gebietes von Werden. Neben ihm führte der Propst die Aufsicht über die großen Güter, der Prior über den Gottesdienst, der Kellner über die Verpflegung der Klostergemeinschaft, der Siechenmeister über das Krankenhaus, während die andern Mönche sich mit der Seelsorge in den umliegenden Gemeinden, dem Abschreiben der Bücher für die Klosterbücherei befaßten oder sonstwie der Wissenschaft oder den Künsten dienten. Hier in Werden wurde auch der weltberühmte C o d e x a r g e n t e u s , der silberne Codex, aufbewahrt, eine Abschrift der Uebersetzung der Bibel des gotischen Bischofs Mulfilas in Silberbuchstaben auf purpurgefärbtem Pergament. Die Handschrift hatte noch der hl. Ludger nach Werden gebracht. In den Wirren des Dreißigjährigen Krieges wurde sie zunächst nach Prag, später von den Schweden nach Upsala entführt, wo sie sich noch heute auf der Universitätsbibliothek befindet.

 

Einige Zeit nach der Gründung des Klosters Werden rief um das Jahr 810 eine Nichte Karls des Großen an den Ufern der mittleren Ruhr im heutigen H e r b e c k e ein Benediktinerinnenkloster ins Leben. Dem Beispiel Ludgers folgte 50 Jahre später der Bischof Altfried von Hildesheim. Er errichtete auf seinem väterlichen Hofe Assinde ein Frauenkloster aus dem später das hochadelige Kanonissenstift E s s e n hervorging.

 

Diese drei Klöster sind von überragender Bedeutung für die k u l t u r e l l e E r s c h l i e ß u n g unserer Heimat gewesen. Immer wieder treffen wir in den alten Urkunden der Gründung von Kirchen, Kapellen und Schulen auf die Namen ihrer Aebte oder Aebtissinnen. Wie viele einfachen Mönchen werden in den ältesten Zeiten die Seelsorge in den einsamen Bauernschaften am Hellweg entlang geübt haben. Erst in den späteren Zeiten wurden diese Klöster eine Versorgungsanstalt für die unverheirateten Familienmitglieder des Adels unserer Gegend; damit ging ihre anfängliche Bedeutung zurück.

 

Sehr wahrscheinlich ist auch die alte Peterskirche in B o c h u m vom Abt zu Werden geweiht worden. Er war bis ins letzte Jahrhundert Patron der lateinischen Schule in Bochum. Von seinem Namen leitete die Bauernschaft E p p e n d o r f ihre ursprüngliche Bezeichnung „Abbingthorp“ her. Hier gehörten ihm seit den ältesten Zeiten die beiden großen Höfe Thiemann und Beckhaus mit mehreren Kotten; die Eppendorfer Bauernschaft mußte bei Instandsetzungen der katholischen Kirche immer die Hälfte der Holzlieferungen aufbringen, sie muß also durch den Abt, der die Verteilung der Holzgerechtsame in der Eppendorfer Mark vornahm und den Zehnten besaß, in einem besonderen Verhältnis zur Kirche gestanden haben. Bemerkenswert ist auch, daß die beiden ältesten Pfarrer der katholischen Kirche in Bochum, deren Namen wir urkundlich kennen, Gerhard 1298, Hunold 1308, aus dem Rittergeschlechte von K r a w i n k e l stammen, die auf dem Werdener Oberhofe gleichen Namen saßen.

 

Fast ein Jahrtausend haben diese Klöster ungezählten Segen über unsere Heimat gebreitet. Der Friede von Lüneville 1801 machte ihrem Leben ein Ende; 1803 fiel ihr Besitz an Preußen.

 

Infolge der nahen Beziehungen ihrer Gründer zu den deutschen Königen ist es kein Wunder, daß diese Klöster seit ihrer Gründung mit bedeutendem L a n d b e s i t z ausgestattet waren. Namentlich das Kloster Essen erfreute sich der Gunst der Könige und zählte unter seinen ersten Aebtissinnen mehrere Mitglieder des sächsischen Königshauses. Sehr häufig war auch der Gedanke, sich durch eine Schenkung das ewige Heil sichern zu wollen, für reiche Familien Veranlassung zur geschenkweisen Hergabe von Gütern; oft wurde der gesamte Besitz dem Kloster geschenkt und von diesem dem Schenker zum Nießbrauch für Lebzeiten zur Verfügung gestellt.

 

In der Blütezeit des Klosters Werden dehnten sich seine Besitzungen bis nach Holland und Friesland aus. Aus den verschiedenste Kauen des deutschen Reiches wurden ihm allerlei landwirtschaftliche Erzeugnisse geliefert, z. B. Weizen aus Neuß, Wolle aus Friesland, Fische aus Holland, Honig und Wachs aus dem Münsterland, Wein aus Remagen, Salz aus Soest. Daneben mußten noch Schüsseln, Teller, Pelzwerk, Hausgerätschaften usw. gegeben werden.

 

Die gewöhnliche Form der Verwaltung der zahlreichen über viele Ortschaften verstreut liegenden Höfe des Klosters war im Mittelalter der F r o n h o f s v e r b a n d, die „Billikation“. Einem Haupthofe, auch Oberhof (curtis) genannt, unterstand eine größere Anzahl der umliegenden Unterhöfe. Anfangs war dieser Haupthof der Mittelpunkt des gutswirtschaftlichen Betriebes und des Verwaltungsbezirkes; später entwickelte er sich zu einer bloßen Hebestelle für die ständigen Abgaben der Unterhöfe. Diese Entwicklung können wir auch bei dem Großgrundbesitz der Abtei Werden beobachten.

 

 

  1. Der Fronhof Krawinkel

 

 

Auch über die Bochumer Gegend dehnte sich der S t r e u b e s i t z d e r A b t e i W e r d e n aus, über den wir durch die ältesten Heberegister, „Urbare“, unterrichtet werden. Diese Verzeichnisse von Gütern und Abgaben, welche die Höfe an das Kloster zu entrichten hatten, geben uns Anhalte für das Alter und die ursprünglichen Namen vieler Ortschaften, für Besiedlungsweise und wirtschaftliche Lage der Bewohner des Gaues, und sind darum für die Heimatgeschichte von besonderer Wichtigkeit. In seiner Geschichte der Stadt Bochum machte Darpe auf diese Bedeutung schon aufmerksam; aber damals fehlte noch eine planmäßige Durcharbeitung dieser Register. Erst die modernen Arbeiten des Leipziger Kulturhistorikers R. K ö t s c h k e über die Verwaltungsgeschichte der Großgrundherrschaft Werden, denen sich die Herausgabe der Urbare und der Lagerbücher des 14. – 17. Jahrhunderts anschloß – der Schlußband fehlt noch – gestatten uns einen Ueberblick über den Grundbesitz des Klosters von den ältesten Zeiten an.

 

Während noch im 9. Jahrhundert ein g e m e i n s a m e r Klosterhaushalt, an dessen Spitze der Propst stand, die Bedürfnisse der Klosterbrüder befriedigte, ergab sich allmählich durch die reichsfürstliche Stellung des Abtes und seine politische Ziele das Erfordernis, ein besonderes T a f e l g u t für die Hofhaltung des Abtes zu bilden und für die gesicherte Lebenshaltung der Mönche durch Zuweisung besonderer Fronhöfe Sorge zu tragen. Die einzelnen Zinsgüter wurden dementsprechend zwischen Abt und Propst als dem Vorsteher des Mönchskonvents aufgeteilt und zu Fronhofsverbänden zusammengeschlossen. Das Heberegister aus der Mitte des 11. Jahrhunderts zeigt uns diese Trennung beider Gütermassen als vollendete Tatsache. Jedoch wurde nicht alles Gut Fronhöfen untergeordnet. Der Hof W e i t m a r z. B., das heutige Haus Weitmar, stand weiterhin selbständig da und wurde zu Lehen vergeben. Ebenso unterstanden die Höfe Tiemann und Beckhaus in Eppendorf unmittelbar dem Abte.

 

Von den Höfen, die nach der Teilung des Gesamtbesitzes dem A b t e zum Unterhalte dienen sollten, lag ein Hof in D a h l h a u s e n und einer in der heute nicht mehr bestehenden Bauernschaft K r a w i n k e l. Als „Winkel“ bezeichnete man eine Siedlung, die am Zusammenfluß von Bächen oder an dem sonst deutlich wahrnehmbaren Beginn eines Tales lag. Der Ort „Krähwinkel“ kommt gegen 30mal im deutschen Sprachgebiet vor, am häufigsten in Westfalen, Rheinland und Bayern. Krawinkel, das sich westlich vom alten Bochum zwischen der heutigen Essener und Hattinger Straße hinzog und an welches nur noch der alte Bauernhof Schulte-Krawinkel erinnert, wurde mit Dahlhausen zu einem Billikationsamt zusammengeschlagen. Die unterstellten Unterhöfe lagen nicht sämtlich um die beiden Fronhöfe gruppiert, sondern über oft stunden weit entfernt Bauernschaften verstreut.

 

Als V e r w a l t e r waren auf diesen Herrenhöfen ein villicus und ein subvillicus tätig, die mit ihren Knechte das unmittelbar zu dem Fronhofe gehörende Ackerland (terra salica, Salland) bewirtschafteten, die Abgaben der unterstellten Höfe einzogen und den ganzen Ertrag nach Werden schafften. Der Billicus wohnte auf Krawinkel. Er war ebenso wie der Unterverwalter in Dahlhausen lediglich ein Beauftragter des Abtes, konnte also seines Amtes enthoben werden. Beiden mag als Entschädigung für die Dienste ein Teil der Abgaben zugeflossen sein. Auf den hofhörigen Gütern saß der abhängige zinspflichtige B a u e r, der mit seiner Familie das Ackerland bewirtschaftete. An bestimmten festgesetzten Tagen lieferte er die nach der Größe der Hufe abgestuften Abgaben an den Billicus ab und zwar Erzeugnisse der Wirtschaft in Natur; jedoch läßt das Heberegister bei manchen Höfen bereits eine Umwandlung der Gefälle in eine Geldrente erkennen. Bei jedem Fronhofe war auch eine M ü h l e. Der Müller gab nur einen Geldzins und zwar in Linden-Dahlhausen einen solchen von 10, in Krawinkel von 5 Schilling. Die B a u e r n hatten an A b g a b e n zunächst für die Nichteinziehung zum Heeresdienste den Heerschilling in Gestalt von 8 Denaren zu leisten. Ferner gab jeder Bauer eine Art Kopfzins, 1 Obulus, und, wohl wegen der Befreiung von persönlichen Frondiensten, die in vergangenen Zeiten auf dem Fronhof zu leisten waren, 3 Denare „pro opere“. Zu diesen G e l d z i n s e n kamen die jährlichen G e t r e i - d e l i e f e r u n g e n, Gerste und Roggen, welche seit den ältesten Zeiten angebaut wurden. Mancher Hof mußte außerdem vom Viehbestand abliefern, etwa ein Schaf oder Gänse oder Hühner. Jedoch waren diese Lieferungen wegen der Schwierigkeiten des Ueberbringens bald in Geldzins umgewandelt worden. Hafer wurde nur von zwei Unterhöfen abgeliefert. Verschiedene Höfe leisteten bereits nur noch Geldabgaben.

 

Der B i l l i c u s der beiden Fronhöfe Dahlhausen und Krawinkel zog nicht nur alle Abgaben ein und hielt den gesamten Fronhofsverband in großwirtschaftlichem Betriebe zusammen, sondern hatte von seinem Haupthofe auch erhebliche Abgaben zu leisten, die in dem Heberegister genau verzeichnet sind. Zunächst waren vom Sallande des Oberhofes zwei Scheunen voll Hafer zu stellen. Ferner waren folgende Leistungen fällig:

 

Am St. Ludgerstag (26. März) ein großer Salm und andere Fische im Werte von 6 Denaren, 300 Eier, ein Krug voll Butter, ein halber Scheffel Senf,

auf Ostern 2 Schweine und 2 Hammel,

auf Pfingsten 12 Hammel,

auf Peter- und Paulstagen (29. Juni) und am Kuniberttag (12. November) für den Tisch der Mönche je 14 Gänse, 48 Hühner, 1 Malter Käse, 1 Scheffel Grutt (für Bierbereitung), 100 Eier, 4 Schüsseln, auf Rogate (Sonntag vor Christi Himmelfahrt) 14 Hammel, Fische, 9 Malter Käse,

auf Remigiustag (1. Oktober) 2 Scheffel Gerste, 4 Scheffel Roggen, 4 Scheffel Erbsen, eine Kuh, 2 Hammel, 18 Denare, eine Tonne, eine Flasche, 2 Paar Schuhe und ein Ledergürtel,

auf Martinstag (10. November) ein Eber und 12 gemästete Schweine,

auf Weihnachten 2 Schweine, 2 Scheffel Gerste, 12 Scheffel Hafer, 12 Becher, 2 Ziegenfelle (zur Herstellung von Schreibpergament).

 

Außer diesen festen Abgaben hatte der Billicus den Abt sechsmal im Jahre zu beherbergen und für ihn ein Pferd zu unterhalten. Jährlich war ferner auf St. Ludgerstag ein Bett, eine Tischdecke, ein Pflug, in jedem 8. Jahr eine Hose an den Abt zu liefern. Auf Aschermittwoch war ein Steinmetz nach Werden zu senden, der für die Zeit bis zum Eintritt des Winters dort Bauarbeiten verrichten mußte. Im Herbst mußte für das Kloster ein Schweinehirt gestellt werden, der die Schweine zur Eichelmast in die Weide zu treiben hatte. Außerdem waren für die Brücke in Werden jährlich 10 Baumstämme zu liefern, die später durch Zahlung von 10 Denaren abgelöst wurden. Wir sehen also einen völlig hauswirtschaftlichen Großbetrieb, der aus eigenen Mitteln alles, was für Verpflegung und Bekleidung des Abtes und der Mönche erforderlich war, zu liefern hatte.

 

Die Abgaben geben uns ein Bild von dem S t a n d e d e r L a n d w i r t s c h a f t im 12 Jahrhundert. Die Rindviehzucht war beträchtlich. Zwar wurde das Fleisch des Rindes weniger gegessen; war doch nur einmal im Jahre ein Rind abzugeben. Umsomehr war ein anderes Erzeugnis beizubringen, nämlich Käse. Butter wurde nur an einem hohen Festtage, am Feste des hl. Ludgerus, neben anderer Feinkost, einem Salm, geliefert. Butter kam als Volksnahrungsmittel vor dem 15. Jahrhundert kaum in Betracht; erst seit dieser Zeit kennen wir Marktpreise für Butter. Wirkliche Fleischlieferer waren neben dem Huhn und der Gans nur Schwein und Schaf. Sie erforderten wenig Pflege. Das Schwein wurde im Herbst in die großen Eichenwälder getrieben und blieb dort bis zum Winter zur Mast. Schweinefleisch kam hauptsächlich für den Winter in Betracht, während Schafe im Frühjahr, wenn die Weide gut war, geliefert wurden. Hammelfleisch war also neben Fischen, Geflügel und Eiern im Sommer von besonderer Bedeutung. Diese Verteilung der Fleischarten auf die Jahreszeiten, ein Zeichen einförmiger Lebenshaltung, finden wir auch bei der benachbarten Abtei Essen, deren Klosterhaushalt Ribbeck in seiner Geschichte der Stadt Essen ausführlich bespricht.

 

Von den G e t r e i d e a r t e n wurden nur Gerste und Roggen in größeren Mengen angebaut. Gerste wurde als Gries und Graupen zu Suppe, dann auch zum Bierbrauen verwendet. Letzteres war schon im 12. Jahrhundert im Schwunge, wie die Erwähnung der Scheffel Grut, die zweimal im Jahre geliefert wurden, beweist; es wurde statt des Hopfens verwandt. Auch in den ältesten Heberegistern des 9. Jahrhunderts wird schon genau die Lieferung der Braugerste von der der ungekeimten Gerste unterschieden. Braugerste und Hafer wurden neben Roggen in der Hauptsache von den Unterhöfen geliefert. Weizen wird nicht erwähnt, was für den wenig gepflegten guten Boden des Hellwegs bezeichnend ist.

 

Die gesamten Abgaben der beiden Oberhofverwalter in Dahlhausen und Krawinkel nannte man das „s e r v i t i -u m “ für den Haushalt des Klosters. Außer diesen Leistungen gab es für den Billicus noch eine außerordentliche Abgabe, das „s e r v i t i u m r e g i s “. Der deutsche König hatte nämlich das Recht, von jeder Reichsabtei einen Beitrag zum Unterhalt seines Hofstaates zu verlangen. Es rührte aus der Zeit, als das Reichsoberhaupt noch keine feste Residenz hatte, dauernd im Lande umherzog und deshalb auf den Bezug von Naturalverpflegung angewiesen war. Vom 9. Bis zum 12. Jahrhundert lieferten neben den königlichen Pfalzen und Tafelgütern die Reichsabteien und Reichsbistümer, die als Eigentum des Reiches galten, jährlich an die königliche Tafel genau vorgeschriebene Mengen Lebensmittel und Haushaltungsgegenstände, eine Einrichtung, die auf das altfränkische Königsrecht auf Gastung seitens der Untertanen zurückgeht. Aus dem Urbar der Abtei Werden aus der Zeit um 1050 erfahren wir, daß der Königsdienst dieser Reichsabtei zu liefern hatte 8 Kühe, 83 Schweine verschiedener Größe, 8 Pfauen, 195 Hühner, 95 Käse, 870 Eier, 47 ½ Malter Brot, 95 Scheffel Hafer, 172 Trinkbecher für Bier, 485 Schüsseln und 147 Becher. Fällig wurde dieser Dienst auf Anforderung des Königs; sie erfolgte, wenn der Herrscher sich etwa auf einer nahe gelegenen Pfalz oder bei einem Großen des Reiches aufhielt. Ein weiter Weg für die zum Teil leicht verderblichen Lebensmittel war bei den schlechten Straßen ausgeschlossen oder doch wenigstens mit den größten Schwierigkeiten verbunden. Für die Abtei Werden wird dieser Königsdienst geleistet worden sein, wenn der König in der Nähe weilte, z. B. auf dem Reichstage in Steele 938, bei dem Aufenthalt in Dortmund, wo z. B. Otto I., Otto III. und Heinrich II. mit ihrem Hoflager beim Durchzug nach dem Harz und nach Thüringen weilten. Der Abt verteilte die von ihm geforderte Aufbringung auf seine Oberhöfe. Jeder Fronhof mußte so einen kleinen Beitrag liefern; er belief sich für Dahlhausen-Krawinkel auf 1 Kuh, 5 Schweine, 1 Pfau, 10 Hühner, 10 Käse, 10 Eier, 5 Malter Brot, 10 Scheffel Hafer, 17 Becher für Bier, 30 Schüsseln und 15 Becher.

 

Der U r s p r u n g dieses Königsdienstes wird mit den Bereisungen des Landes durch den König zusammenhängen. Dabei hielt der König auch das Königsgericht ab, zu dem in gleicher Weise wie die Reichsabteien auch die Freien mit den unter dem Namen „Königszins“ zusammengefaßten Abgaben beisteuern mußten. Neben diesen Leistungen mußte der Oberhof auch dem König ober seinen Beamten Unterkunft gewähren. Der Königsdienst der Abtei Werden hat nachweisbar bis in das 12. Jahrhundert bestanden. Mit dem Durchdringen der Geldwirtschaft fanden die Naturalabgaben ihr Ende. Die Geldsteuern der Bischofs- und Reichsstädte ersetzten zunehmend die Königsdienste, und auch die Dienste der Reichsabteien wurden in Geld umgewandelt oder ganz abgelöst. Im Jahre 1198 befreite Otto IV. das Kloster Werden von diesem Königsdienst. Gleichwohl erhob der Abt die einzelnen Beiträge der Fronhöfe auch weiterhin, und noch im Jahre 1279 setzte der Werdener Oberhof Barkhoven das Fälligwerden des Dienstes nach Art eines Weistums für alle Zeiten dahin fest, daß die Abgabe von den Hörigen dem Abt bei seinem ersten Eintritt in sein Amt zu leisten sei. Hier handelte es sich also gar nicht mehr um eine jährliche zu leistende Abgabe, sondern nur um eine einmalige jedem Abte bei seinem Amtsantritt als eine Anerkennungsgebühr schuldige Leistung. Irgend ein Anteil des Königs wir nicht mehr erwähnt, der ursprüngliche Charakter hat sich im Laufe der Jahrhunderte völlig verloren. So sehen wir, daß auch die Abtei Werden mit dem servilium regis eine wichtige Aufgabe in der Frühzeit des deutschen Königtums erfüllt hat, dessen Bedeutung für die wirtschaftlichen Verhältnisse der Zeit erst Heusinger in eine tiefgründigen Abhandlung geklärt hat.

 

 

  1. Die Ritter Schulte von Krawinkel

 

 

Es leuchtet ein, daß der Werdener Großbetrieb mit seinen zahlreichen Unterhöfen nicht von einem zu damaliger Zeit lesens- und schreibensunkundigen Bauern geleitet werden konnte. Der Abt betraute deshalb Personen aus seiner nächsten Umgebung, die sog. M i n i s t e r i a l e n, mit dem Amte des Verwalters. Als Vertreter des Abtes, als dessen Wirtschafter und Hofesrichter bekleidete er ein verantwortungsvolles Amt. Der Abt sah sich mit dem Beginn des 12. Jahrhunderts nach dem Aufkommen des Lehnswesens veranlaßt, Stücke des Abteigutes an seine Lehnsmänner zu vergeben, um als Reichsabt, gestützt auf die Macht dieser ritterlichen Mannen, in den Fehden der Zeit sein Gebiet behaupten zu können. So wurde aus dem Schultheiß (villicus) von Krawinkel, der bisher als Beamter des Abtes den Oberhof bewirtschaftet hatte, ein L e h n s m a n n, der nur noch jährlich seine Lehnsgebühr zahlte, hierfür allerdings zur Unterstützung seines Herrn im Kriegsfalle verpflichtet war.

 

War aber einmal der Oberhof als Lehen vergeben, also auch die jährliche Lieferung an Getreide und anderen Naturalien in eine feste Geldrente umgewandelt, so konnte der Schultheiß durch Zersplitterung und Verkauf der Unterhöfe leicht den Besitzstand der Abtei zu seinen Gunsten ändern. Und war das Amt als Lehen einmal in seiner Familie erblich, dann konnten die Rechte des Abtes leicht in Vergessenheit geraten, zumal in den unruhigen Zeiten des 13. Und 14 Jahrhunderts, die in der hiesigen Gegend mit Kämpfen des Grafen von der Mark gegen den Erzbischof von Köln um die Landeshoheit in der kleinen Grafschaft ausgefüllt waren. Die zu Rittern gewordenen Schultheißen von Krawinkel strebten in dieser Zeit danach, ihre Stellung auf Kosten des Abtes zu stärken und sich in den unumschränkten Besitz der Einkünfte aus den Unterhöfen zu setzen, was ihnen auch gelungen ist. Sie hielten schließlich keine Hofesgerichte mehr über die zur Hofesgenossenschaft vereinigten Bauern der Unterhöfe ab, sondern betrachteten sich als Eigentümer dieser Höfe, wie der Abt resigniert bekennen mußte.

 

Zeitweise war der Einfluß des Abtes ganz zurückgedrängt. Am 31. Juli 1337 ging der Schultheiß von Krawinkel sogar dazu über, den Hof Dahlhausen mit seinen Unterhöfen an den Ritter Heinrich von Hardenberg zu verkaufen. In der Urkunde bezeugt Johann seulthete van Krawinkel, daß er den Hof als Dienstmannslehen vom Abte erhalten habe.

 

Nun waren die Krawinkel auf den Besitz dieses Hofes mit seinen Unterhöfen beschränkt. Als Ritter führten sie im W a p p e n auf silbernem Grunde einen roten Querbalken mit drei Krähen. Soweit nachweisbar, stellte das Rittergeschlecht in zwei Generationen den P f a r r e r z u B o c h u m. Da Bochum in damaliger Zeit zwischen dem Erzbischof von Köln und dem Grafen von der Mark noch strittig war – das halbe Gericht nebst dem Kirchenpatronat war von dem Erzbischof Siegfried von Westerburg (1275-1297) dem Grafen Engelbert gegen 400 Mark kölnischer Denare verpfändet worden – so war auch zwischen beiden Herren die Präsentation des Bochumer Pfarrers strittig. Der Erzbischof verlangte die abwechselnde Begebung der Pfarre. Als nun der Pfarrer Gerhard von Krawinkel im Jahre 1308 starb, beanspruchte der Erzbischof die Ernennung seines Nachfolgers. Der Graf bekümmerte sich nicht darum, sondern präsentierte Hunold von Krawinkel zum Pfarrer, weil ihm daran gelegen war, den Einfluß des Erzbischofs auf das Amt Bochum möglichst auszuschalten und sich selbst als alleinigen Landesherrn durchzusetzen.

 

In zahlreichen Urkunden treten uns M i t g l i e d e r d i e s e s R i t t e r g e s c h l e c h t e s entgegen. Im Jahre 1343 wird neben einem Johann Schulte von Krawinkel ein miles (Ritter) Bertold von Krawinkel genannt. Es werden ferner erwähnt 1393 und 1398 Heinrich, 1405 und 1412 Hugo, 1405 Bernt, 1412 Heinrich, 1418 Johann und sein Bruder Engelbrecht, 1427 Johann, 1439 Johann und Gert, 1470 Evert von Krawinkel.

 

1320 wurde ein Johann von Krawinkel, Sohn des Ritters gleichen Namens, aus dem Ministerialenverhältnis von dem Grafen von Kleve zu gleichem Recht an den Abt von Werden übertragen. Da seit dem 12. Jahrhundert in Diensten des Grafen von Kleve eine freie Dienstmannenfamilie von Krawinkel nachweisbar ist, besteht die Möglichkeit, daß ein Abzweig der Bochumer Krawinkel nach Kleve kam und dort zu freien Dienstmannen befördert worden ist.

 

Auch in Dortmunder Urkunden sind von Krawinkel nachweisbar. 1378 wird ein Wennemar, 1393 Hinricus dictus Schulte de Krawinkel erwähnt. Bei dem Erstgenannten zeigt das Siegel im w a g e r e c h t liegenden Balken drei Krähen, während die Bochumer einen s c h r ä g e n Balken im Wappen haben. Der Letztgenannte wird als Dortmunder Bürger bezeichnet. Außer dieser adeligen Familie finden wir seit dem 15. Jahrhundert eine bürgerliche Familie Krawinkel, der ein berühmter Dominikaner entstammte.

 

Da die ritterlichen Lehnsmänner zu frei mit ihrem Lehen schalteten und die wirtschaftliche Stellung der Abtei bedroht war, suchte der Abt im 15. Jahrhundert sich wieder größere Selbständigkeit zu verschaffen und die Schultheißen von Krawinkel zum V e r z i c h t a u f d e n O b e r h o f und die Schultheißenwürde zu bewegen. Nach dem Schulten Bernhard von Krawinkel (um 1400) war der Hof in den Besitz des Heinrich von Krawinkel gelangt. Dieser verzichtete am 12. Dezember 1412 auf den Hof, der vom Werdener Abte an den auf Haus Wischelingen bei Marten wohnenden Ritter Johann von Ovelacker gegen eine jährliche Pacht von 2 Mark Dortmundisch und 35 Malter hartes Korn verpachtet wurde. Dieses Pachtverhältnis, also kein Lehen, blieb im 15. Jahrhundert bestehen. In Urkunden des Jahres 1439 werden anläßlich des Verkaufs eines Ackerstückes im Lohberg Johann von Krawinkel und sein Verwandter Gert von Krawinkel erwähnt. An dieser Urkunde hänge die beiden Siegel mit dem Krawinkelschen Wappen, 3 Krähen auf schrägen Balken. Gert Krawinkel stiftete 1459 eine Kornrente aus seinem Acker vor Krawinkel. Er muß den Hof von den Ovelackers wieder zurückerworben haben; denn 1453 läßt er mit Genehmigung des Abtes den Hof an den Ritter Dietrich von Eickel auf.

 

Die Ritter v o n E i c k e l waren Schultheißen des dem Pantaleonkloster in Köln gehörenden Oberhofes Eickel, zu dem zahlreiche Unterhöfe zählten. Der genannte Dietrich, „Schulte von Eickel“, wurde im Jahre 1441 als Droste des Amtes Bochum mit dem Rittersitz Krange von dem Grafen von der Mark belehnt. Auf diesem Rittersitze nahm er seine Wohnung, während die alte Burg in Eickel zerfiel. Als Droste (Landrat) und Schultheiß von drei Oberhöfen genoß er großes Ansehen. Er war der reichste Ritter des Amtes und konnte seinem Landesherrn 2000 Gulden vorstrecken. Mitte des 17. Jahrhunderts starb die Familie von Eickel auf Krange in der männlichen Linie aus, worauf der Besitz an den eingeheirateten Christoph von Rump zu Balbert fiel. Auch der Hof Krawinkel, den die von Eickel zunächst als Pachtgut, später als Lehen besessen hatten, wurde ihm von dem Abt zu Werden als Lehen übertragen und blieb in seiner Nachkommenschaft bis zur Auflösung der Hofesrechte.

 

Der l e t z t e Ritter von Krawinkel soll nach von Steinen und Fahne der 1478 erwähnte Reinhard von Krawinkel gewesen sein. Es entsteht nun die Frage, wo diese Ritter von Krawinkel nach dem Jahre 1453, in welchem sie den Oberhof endgültig abtraten, gewohnt haben. Wahrscheinlich hatten sie als Ritter neben dem Bauernhof ein festes Steinhaus, eine Burg, angelegt, wie wir dieses bei den Schultheißen von anderen Oberhöfen in der Grafschaft Mark mehrfach nachweisen können. Mit dem Erlöschen des Rittergeschlechtes wird auch diese Burg in Verfall geraten sein. Darpe, der dauernd das Styrumer Lehen „zu den Becken“ mit dem Rittersitz Krawinkel verwechselt, behauptet, die Grundmauern einer solchen Burg seien in der Wiese zwischen dem Hofe Krawinkel und der Kolonie Stahlhausen noch heute (1888) erhalten. Die Flurbezeichnung deutet zwar nicht auf eine ehemalige Burganlage hin, aber möglich bleibt es, daß dort die Grundmauern des Rittersitzes gestanden haben.

 

  1. Das Bauerngeschlecht Schulte-Krawinkel

 

Als der Oberhof seit dem Jahre 1412 seinen Besitzer wechselte und nacheinander die Ritter von Ovelacker, von Eickel, von Rump zu Krange den Lehnsbesitz des Hofes von dem Abte empfingen, wurde er von diesem nicht mehr selbst bewirtschaftet. Wahrscheinlich werden auch die Ritter von Krawinkel den Hof durch einen „Baumeister“ haben bewirtschaften lassen. Diesem B a u e r n g e s c h l e c h t e wurde bei der Größe und Bedeutung des Hofes der Zusatz „Schulte“ beigelegt, während es sich selbst nach dem Hofe Krawinkel nannte. Die S c h u l t e n K r a w i n k e l werden seit dem 15. Jahrhundert in Urkunden genannt; noch heute gehört ihnen der Rest des ehemals so stattlichen Oberhofes. Sie müssen seit der Reformation zur lutherschen Kirche übergetreten sein; denn in den Kirchbüchern dieser Gemeinde können wir bis zum Absterben des Johann Peter Schulte Krawinkel (gestorben 25. Januar 1755 im Alter von 55 Jahren als des Johann Schulte zu Krawinkel einziger Sohn) die Generationen verfolgen. Nach dieser Zeit ist die Familie durch Einheirat wieder katholisch.

 

Im S c h a t z b u c h der Grafschaft Mark vom Jahre 1486 wird „Schult van Krawinkell“ mit 4 Gulden Landesteuer veranschlagt aufgeführt. Von dem W i r t s c h a f t s b e t r i e b e a u f d e m H o f e können wir uns ein anschauliches Bild aus den bei Darpe S. 197 angeführten Urkunden machen. Dem Flurschützen von Bochum war es am 13. Mai 1598 gelungen, dem Schulten Peter zu Krawinkel 13 Kühe zu pfänden, welche auf städtischem Boden weidend angetroffen wurden. Der Schulte gelobte, einen Tag Steine zu fahren, und erhielt sein Vieh zurück. Vier Tage später wurden ihm 74 Schafe wegen derselben Veranlassung mit Beschlag belegt; sie weideten auf dem „Distelberg“, auf dem Grunde der jetzigen Gasanstalt. Der Schulte kam jetzt nicht mehr so billig davon ab. Er wurde zwar nicht in Strafe genommen, mußte aber den Bürgermeister, dem Rat mit Stadtdienern und Flurschütz eine freie Zeche geben, wie das Bürgerbuch des Stadtarchivs berichtet.

 

Während der französischen Besatzung mußten große Mengen an Getreide und Futtermittel vom Hofe an die durchziehenden Truppen geliefert werden.

 

Ueber den Umfang des Oberhofes erfahren wir Einzelheiten durch das Landesgrundbuch von 1686. Es führt an: 1. Das Feld zwischen dem Brul und dem Berge (Dieberg), 9160 Ruten, 2. Noch ein Stück auf dem Felde zwischen Honsched und neben dem Armenlande, 844 Ruten, 3. Ein Kamp vor dem Hofe gelegen, der Burkamp, die von dem Hofesherrn von Rump an Gläubiger versetzt waren, 1420 Ruten, 5. Noch ein Kamp, der Lebbing (nördlich des Hofes), 2810 Ruten, 6. Noch ein Stück im Leibzüchters Garten gelegen, 30 Ruten, 7. Noch eine Wiese bei der Roteschür gelegen, ist an Herrn Kumpsthoff versetzt, 483 Ruten (von einem Teile hat dieser Fischteiche gemacht), 8. Zwei Wiesen, die unterste 1214 Ruten, die oberste 964 Ruten im Brull (das große Wiesengelände an der Hattinger Straße, auf dem sich jetzt Kläranlagen befinden), 10. eine Wiese an der Herkesbrüggen gelegen, 76 Ruten (die Wiese hatte ihren Namen nach der Herkesbecke, die bei Leiterholt in der Weitmarer Mark entsprang, über die Wasserstraße am Drusenberg vorbeifloß, wo sie die Berenbecke aufnahm und durch den Brull zur Alleestraße eilte; es ist der Bach, der von der Radrennbahn an der Hattinger Straße an kanalisiert ist und nach der Vereinigung mit der gleichfalls kanalisierten Diebergsbecke nördlich der heutigen Essener Straße den Namen Maarbach führt), 11. noch ein Wieschen, Storkswiese genannt, 91 Ruten, 12. noch ein Stück Land, der Ort, auf Honschedesfelde (jetzt Krankenhaus Bergmannsheil), 359 Ruten. Der ganze Hof wurde 1664 auf 28 Maltersaat 3 Scheffelsaat Größe geschätzt. Seit 1491 war eine Wiese, „auf der Becke“ gelegen, an die Ritter von Düngelen auf Haus Dahlhausen zu Lehen vergeben. Zu dem Hofe gehörte schließlich noch der Beckmanns Kotten, der in der Nähe lag.

 

Nachdem die Erbtochter Petronella von Eickel auf Schloß Krange den Hof im Jahre 1637 ihrem Gemahl Christoph von Rump zu Balbert zugebracht hatte, blieben die F r e i h e r r n v o n R u m p zu Krange im Lehnsbesitz des Gutes. Sie zahlten hierfür jährlich an den Abt zu Werden 3 Gulden, die 1845 mit 12 Tlr. 22 Silbergroschen aufgewertet wurden, und hatten für diese geringfügige Summe den 280 Morgen gro0ßen Hof zu Lehen. Sie überließen ihn der Familie Schulte Kranwinkel (diese Schreibweise hat die Familie erst im letzten Jahrhundert angenommen) in Erbpacht.

 

Johann Diedrich Schulte Kranwinkel (!) trat 1781 den Hof an. Er war verheiratet in erster Ehe mit Anna Katharina Gertrud Höhne und hinterließ den Hof, als er 1793 vom Blitz erschlagen war, an seine zweite Ehefrau geborene Schulte. Diese brachte in zweiter Ehe den Hof dem Heinrich Wilhelm Surmann von Hamme zu, der ihn 1795 vom Grundherrn Freiherrn von Rump in Leihgewinnn erhielt. Der Sohn Heinrich Wilhelm Schulte Kramwinkel aus erster Ehe heiratete 1818 die Tochter des Surmann und der Witwe Kramwinkel geborene Schulte und erhielt den Hof. Nach seinem Tode heiratete die Witwe den Dietrich Heinrich Meesmann, dessen Nachkommen sich nach dem Hofe nannten und im Besitze des Hofes blieben.

 

Nach dem Gewinnbrief vom 23. April 1798 wurden an Pacht entrichtet auf Martini jährlich je 19 Malter Roggen und Gerste, 7 Reichstaler 22 ½ Stüber Wiesen- und Dienstgeld, 2 Schuldschweine, 4 Gänse, 12 Hühner, 12 Pfund ganz trockener und rein ausgehechelter Flachs und 3 kölnische Gulden (der alte Lehnskanon). Außerdem mußte der Erbpächter jährlich außerhalb der Saatzeit der Herrschaft 2 Wagendienste bei eigenem Pferdefutter leisten, 2 Rinder der Herrschaft im Winter durchfüttern und 2 Karren Kohlen auf das Haus Krange liefern. Wenn in dem Eichenwalde des Gutes Schweinemast gehalten wurde, hatte er die Hälfte der Mast zu bezahlen, die andere Hälfte frei. In den Fischteichen durfte er mitfischen. Schließlich hatte er die seit den ältesten Zeiten auf dem Hofe ruhende Verpflichtung, den Landesherrn mit seinen Jagdhunden zweimal im Jahre zu beherbergen, durch Zahlung des sog. Hundelagergeldes in Höhe von 5 alten Schillingen (= 37 ½ Stüber) zu erfüllen und die ebenso alte Bogtbede, eine für den Grafen von der Mark als Schutzvogt der Klostergüter bestimmte Leistung von jährlich je 1 Malter Roggen und Gerste und 2 Malter Hafer zu entrichten. Wollte der Grundherr auf dem Gute jagen, so durfte ihm der Zutritt nicht verwehrt werden; seine Jäger und Hunde waren jährlich für eine Nacht frei zu halten. Die Kinder des Pächters mußten gleich anderm Gesinde 2 Jahre lang der Herrschaft gegen Kraft und Lohn dienen. Nach dem Tode des Pächters mußte der Nachfolger das Gut neu „gewinnen“ gegen Erlegung des Gewinngeldes, das zuletzt (1822) 224 Reichstaler also eine erhebliche Summe betrug. Dieses jahrhundertelang bestehende Erbpachtverhältnis wurde erst in den Jahren 1839 und 1844 gegen Zahlung von 6000 Taler in freies Eigentum des Landwirts Diedrich Heinrich Meesmann gen. Schulte Kranwinkel u m g e w a n d e l t.

 

Neben diesen in Erbpacht stehenden Hofesländereien hatten die Pächter im Laufe der Zeit noch anderen Grundbesitz erworben, die sog. V o r r a t s l ä n d e r e i e n, an denen sie also wirkliches Eigentum besaßen. So hatte Heinrich Schulte Krawinkel 1749 eine Maltersaat Land (Flur 1, 15, jetzt Stahlindustrie) gekauft, das 1657 dem Syndikus Bertram Hildebrand Kumpsthoff gehört hatte. Bei dem Verkauf des Rittergutes Bärendorf hatte Schulte Krawinkel den Kotten Weitkämper „im Neuland“ in Bärendorf erworben, der an den Kötter Plesken gen. Bremmenkamp verpachtet wurde. Ferner war von dem Grafen Ostermann aus dem Ostermanns Hof in Wiemelhausen ein 3 Morgen großer Acker, „Hundscheidsort“ (Flur II 21, heute Bergmannsheil), angekauft worden. Als Schulte Krawinkel 1839 die Hofesrechte ablöste, behielt sich der Veräußerer Freiherr von Rump noch das Eigentum an einem Waldstreifen von 15 Morgen „im butersten (=äußersten) Brull“ vor. Es handelte sich um Gelände, das jetzt den Westfälischen Stahlwerken (zwischen der Kohlen- und Hattinger Straße) gehört und 1843 von Kranwinkel erworben wurde. Außer diesem Gehölz gehörten noch die H o l z u n g e n „Bender (=Binnen) Brull“, 15 Morgen zwischen Eisenbahn und Hattinger Straße, vor einigen Jahren abgeholzt, und „im Dieberg“, 30 Morgen zwischen dem Hofe und der Diebergsmühle an der Hattinger Straße, zum Hofe.

 

Die im letzten Jahrhundert einsetzende Industriealisierung unserer Gegend führte zur völligen A u f t e i l u n g d e s H o f e s. Zunächst wurde durch die Anlage der Dortmund – Duisburger Eisenbahnlinie viel Gelände angekauft; damals wurden die Hofesländereien in zwei Teile zerschnitten. Bei Anlage des „Neuen Stahlwerkes“ auf dem Distelberg in den sechziger Jahren wurden weitere Grundstücke veräußert. 1871 verkaufte Heinrich Schulte Kranwinkel den südlich der Eisenbahn gelegenen Teil der Ländereien mit Ausnahme des vorhin genannten Buten-Brull und der sog. Schulten Wiese an Moritz Schulte Kranwinkel. Die folgenden Jahrzehnte brachten die Abholzung des Wäldchens auf dem Dieberg, in dem früher die Bochumer so gerne Erholung suchten – heute Schrebergärten – und den Verkauf des Wiesentales an die Westfälischen Stahlwerke. Nördlich der Eisenbahn ging das alte Hofesgebäude in den Besitz des Bochumer Vereins über. Damit hatte der uralte Oberhof aufgehört zu bestehen.

 

 

  1. Die Unterhöfe

 

 

Nach dem Werdener Heberegister gehörten zum Oberhofe Krawinkel um 1150 3 Höfe in Riemke (Rinbecke), je einer in Wanne (Wande), Altenbochum, Grumme (Grumheim), Hamme, Dorstfeld, Bochum, Stiepel, Brantrop (Unterbauernschaft Weitmar), Erloge, Heithe, Sickenberg (die Lage der drei letzten genannten Ortschaften ist nicht bekannt) und ferner ein Kotten in Krawinkel selbst. Die Höfe lagen also weit auseinander; sie sind wahrscheinlich schon bei der Schenkung des Oberhofes an die Abtei mit ihm verbunden gewesen. Das älteste Verzeichnis gibt uns auch die Namen der Pächter an; wir treffen hier noch auf die altgermanischen Namen Wikbert, Markward, Hermann, Adalbert, Wezzel, Richwin, Eilbert, Werinbold. Jahrhunderte lang blieben diese Höfe unter dem Oberhofe in Pacht. Ihre gemeinschaftlichen Angelegenheiten wie Vererbung, Neuverpachtung, Zahlung und Erhöhung der Pacht usw. wurden in einem H o f e s g e r i c h t e geregelt, dem die Schultheißen von Krawinkel vorstanden. Als diese bei der Ohnmacht der Aebte und bei dem Fehlen einer festen Landesregierung im 13. Jahrhundert dazu übergingen, die Höfe nicht mehr für den Abt zu verwalten, sondern sie als ihr Eigentum zu behandeln, zerfiel die alte Hofesverfassung, worunter die Hofesgüter, deren Pacht nunmehr erhöht wurde sehr zu leiden hatten.

 

W e l c h e Höfe in den genannten Ortschaften zum Oberhofe gehört haben, wissen wir mangels genauer Aufzeichnungen aus der späteren Zeit nicht. Nur einige Urkunden fassen erkennen, wie die Ritter von Krawinkel mit dem Lehnbesitz geschaltet haben, ihn sogar gegen den Willen des Abtes veräußerten. Im Jahre 1336 verkaufte Johann von Krawinkel, Sohn des verstorbenen Ritters von Krawinkel, die Sobbinghove in Dorstfeld an den Dortmunder Bürger Königsberg. Aus diesem Hofe mußten jährlich 5 ½ Schilling in Dortmunder Denaren gezahlt werden; der Betrag ist gleichwertig mit den Abgaben des Hofes von 1150. Als im Jahre 1337 der Oberhof Dahlhausen von den Krawinkels veräußert wurde, hatte offenbar die Aufhebung der Hofesverfassung und der Verkauf einzelner Höfe schon begonnen. Es ist deshalb schwierig, den Verbleib der einzelnen Unterhöfe zu ermitteln.

 

In großen Zügen konnten wir einem Kapitel heimischer Siedlungs- und Kulturgeschichte an der Geschichte des Oberhofes Krawinkel nachgehen. Wenn es soweit möglich war, so verdanken wir das dem Werdener Klosterarchiv, das sich in einer seltenen Vollständigkeit durch fast ein Jahrtausen hindurch bis auf unsere Tage erhalten hat.

 

 

  1. Anhang: Das Lehngut „zu den Becken“

 

 

Die alte Bauernschaft Krawinkel umfaßte nachweislich noch einen Hof der Abtei Essen, den B l a n k e n - s t e i n h o f, über den im 2. Bd. Dieses Heimatbuches einiges mitgeteilt wurde, und einen weiteren Hof, die W a n d t s h o v e“ im 14. Jahrhundert, genannt, wohl nach seiner Lage. (Wande, Wende-Grenze) Dieses Gut war ein Lehnsgut der Grafen von Lumburg-Styrum, die einem Abzweig der Grafen von Isenburg-Limburg entstammen. Nach den alten Lehnsregistern hatten gegen Mitte des 14. Jahrhunderts ein „magister Hugo“, um 1451 ein „Bernd der Schwarze“ den Hof als Lehen. Nach Limburg-Styrumer Lehnsregistern im Düsseldorfer Staatsarchiv wurde 1488 Wennemar Paschendael, 1496 Matthias von der Heinbecke, 1532 Wennemar von Bodelschwinkg, 1569 Johann von Bodelschwingh, 1600 Johann von Bodelschwingh, 1641 Dietrich Elberts, 1677 Dr. Adolf Heinrich Esselllen weiter belehnt. Sie alle waren Schultheißen des landesherrlichen Hofes in Bochum und spielten als Stadtrichter in dem alten Städtchen eine bedeutende Rolle. Nach seiner Lage zwischen dem Diebergsbach und dem Herkesbach vor ihrer Vereinigung zum Maarbach hieß das Gut später „zu den Becken“. Dieser Hof hatte seit älteren Zeiten keine Wirtschaftsgebäude mehr, da seine Besitzer ihn vom Schultheißenhofe aus bewirtschafteten. Seitdem Heinrich Adolf Essellen die Tochter des Schultheißen Elbers geheiratet und in Bochum Wohnung genommen hatte, blieb der Hof in seiner Familie erblich. Dr. Essellen war Advokat und Notar, unterhielt als Syndikus rege Beziehungen zum Landadel, insbesonders zur Familie v. Düngelen, und brachte es zu großen Wohlstande. 1664 baute er sich vor dem Brücktor ein stattliches Patrizierhaus, die spätere Besitzung Dr. Redekers. 1699 ließ er sich von der Pröpstin der Abtei Essen auch mit dem Hellwegshof behandigen. Letztmalig wurde ein Essellen und zwar Landrat Friedrich von Essellen in Soest von dem Grafen von Limburg-Styrum mit dem Lehnsgut „zu den Becken“ belehnt. Seine Erben waren die sieben Kinder des Justizrates Julius zur Redden in Hagen. Diese verkauften den Rest des alten Gutes an Bochumer Bürger (Wirt W. Grimberg, Maurermeister Matthias Schmidt, Gastwirt Freidr. Belten gen. Wulff) und 1866 an den Bochumer Verein.

 

Das Lehnsgut „ z u d e n B e c k e n “ wird von Darpe häufig mit dem Oberhof Krawinkel verwechselt; er spricht auch die Ritter von Krawinkel diesem Styrumschen Lehnsgute zu, obwohl dieses seit den ältesten Zeiten nie von einem Rittergeschlechte bewohnt wurde.

 

Nach dem Lehnsrezeß von 1651 bestand das Gut Krawinkel, „sonst Wandthove genannt“, aus Wiesen, Ackerland und einem Fischteich. Die Lage ist aus alten Grundakten genau festzustellen. Vor 150 Jahren bestand es aus einer 7 Morgen großen Wiese an der Maarbrücke (Flur VIII, 29), einem ebenso großen Kamp bei der Rodeschür am Chausseewege (VIII, 24) und 5 Scheffelsaat Ackerland (VIII, 38 altes Kataster). Die alte Flurbezeichnung für den Kamp war „Urbanuskamp“, weil ein Bürger dieses Namens ihn in Erbpacht hatte. Die Wiese hieß „Krahwiese“. Alle diese Ländereien lagen nördlich der Straße nach Essen, dort, wo sich heute die Gasanstalt des Bochumer Vereins befindet.

 

Da das Gut immer von Bochum aus bewirtschaftet wurde, auch der Blankensteinhof der Armenverwaltung zufiel, wurden seit dem 16. Jahrhundert beide Güter zu Bochum gezogen; das Gut Krawinkel wurde, wie Kommunikantenlisten der alten katholischen Pfarrei zeigen, der Bauernschaft Rechen zugeteilt. Damit hatte die Bauernschaft Krawinkel ihr Ende gefunden.

  

Impressum

1930 Bochum Ein Heimatbuch

 

Herausgegeben im Auftrag der Vereinigung für Heimatkunde von B. Kleff

 

Verlag und Druck

Schürmann & Klagges

3. Band

 

Am 3. Bande dieses Heimatbuches arbeiteten mit:

 

Dipl.-Ingenieur Franz Eiermann, Bochum

Studienrat Dr. Joseph Esser, Bochum

Staatsanwaltschaftsrat Dr. Günter Höfken, Essen

Rektor Bernhard Kleff, Leiter des Städt. Museums, Bochum

Konrektor Emil Tetzlaff, Bochum-Langendreer

Studienrat Erich Thieme, Hannover

Landwirtschaftsrat Dr. Friedrich Walter, Bochum

Direktor der Landwirtschaftlichen Schule

Schulrat August Weiß, Neuwied

Privatsekretärin Wilma Weierhorst, Bochum

 

Copyright by Schürmann & Klagges, Bochum

 

Buchschmuck: Druckereileiter Erich Brockmann, Bochum

 

(Zitierhinweis 2012)

Bernhard Kleff, Hg.: Bochum. Ein Heimatbuch. Bochum 1930. Bochumer Heimatbuch Bd. 3