Kleine Bausteine für Heimatkunde.

 

Bestallung von Paul Adolff Grolmann alß Advokaten in der Stadt Bochum.

 

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König in Preußen usw.

 

Thun kundt und fügen hirmitt zu wissen, nachdem Wir wahrgenohmen, wesgestalt durch die Vielheitt der Advocaten undt Procuratoren bey dem justizwesen allerhandt weiter- und Unordnungen entstanden, wodurch das Land beschwert, die Unterthanen in Unnöthige rechtshändel verwirrt, auch zu unzähligen Klagen gelegenheitt gegeben worden, daß Wir dannach und umb solchen umständen abhelffliche Maße zu geben, gut gefunden, die Zahl der Advocaten einzuschrencken und eine gewisse Anzahl derselben zu setzen, welchen in der Stadt Bochumb zu advociren zugelassen seyn sollen, wann Wir dann Paul Adolff Grollmann in sothane Zahl allergnädigt reciperet und aufgenohmen alß soll Er bey den Judiciis in erwehnter Stadt für einen Advocaten sich gebrauchen lassen, seinen partheyen in Führung der guten und rechtlichen Prozesse getreulich undt nach seinem besten Verstande dienen, dieselbigen in keine unnöthige Weitläuffigkeit aus gewinnsucht verleiten und führen, noch mitt dem honorario übersetzen, auch in ihren Sachen keinerley falsch und Unrecht gebrauchen, noch gefährlich auffschieben und dilation zu Verlängerung derselben suchen undt solches die partheyen zu thun oder zu suchen nicht unterweisen noch ihnen anleitung zu geben sondern die Sache mitt allem fleiß zur guten oder rechtlichen ausübung befördern, auch für Gericht und gegen die Räthe gute bescheidenheitt gebrauchen und sich denen rechten undt der Billigkeit nachweisen lassen, fürnemlich aber aller schmäh- und scheltworten auch anderer leichtfertigkeitt sich (nicht) äußern und denen Landes- und Proceßordnungen, wie solche anitzo seyn und hirnechtst verbessert werden mögten und absonderlich denen wegen der Kleidung und der taxa der honoraii gemachten und ferner zu machenden reglementen gehorsamst nachleben, die Er sich dann deßfalls mit besonderen Eydespflichten verwandt gemacht hatt.

 

Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben und mit Unserm Königlichen Gnadensiegel bedrucken lassen.

Berlin, den 19. December 1713.

Friedrich Wilhelm.

 

 

Kantonpflichtig.

 

Zur Zeit Friedrichs II. waren in der Grafschaft Mark kantonpflichtig, d. h. der militärischen Aushebung unterworfen, die Landkreise Hörde, Hamm, Wetter und Altena, die Soester Börde, die Städte Castrop, Wattenscheid, Westhoven, Schwerte, Blankenstein, Hattingen, Plettenberg, Wetter, Neuenrade, Meinerzhagen, Camen, Unna, Hamm, Lünen, B o c h u m , Hörde und Soest. Die übrigen Städte waren kantonfrei. Zu Anfang des 18. Jahrhunderts wurden aus den genannten Kreisen und Städten auch 300 Mann für das 48. Infanterie-Regiment (Garnison Mühlhausen und Wesel) ausgehoben. Von dem 9. (Hammschen) Regiment standen damals die Grenadiere in Soest, ein Depot-Bataillon in Unna, eine Invaliden-Compagnie in Carmen, der übrige Teil in Hamm.

 

(Essellen, Uebersicht der Geschichte der Grafschaft Mark, Hamm, 1859.)

 

 

Ein abgebrannter Holzschuhmacher.

 

Dem Holzschuhmacher Schroeder, der auf der Laerer Kohlheide wohnte, arm, aber sich mit seiner Haus Familie durch fleißige Handarbeiten bisher ehrlich ernährte, ist am 21ten dieses unglücklicherweise seine Hütte gänzlich abgebrannt, und obgleich durch schnell herbeieilende Hülfe alles Mögliche zur Löschung versucht wurde, so konnte dennoch nicht einmal sein bischen Hausrath aus dem verzehrenden Feuer gerettet werden. Der Unglückliche ist zwar nebst seiner gebrechlichen Ehefrau und Kinder, welch letztere kaum dem Feuer entgehen konnten, noch am Leben. Aber leider blutarm, elend und Gegenstände des größten Mittleidens geworden. Wir, das Consistorium sowol als der Gemeinheitsvorsteher halten es für unsere Pflicht, diese so arm gewordene Haus Familie der Wohltätigkeit gutherziger Menschen aufs angelegentlichst zu empfehlen: eines nöthigen Obdachs beraubt, ist dieser Schroeder gezwungen, sich wieder eine neue Hütte aufzubauen, welches aber ohne thätige Beihilfe nicht möglich ist. Der Winter mit seinem Frostgewand ist nahe. Um so bedauerungswürdiger der Mann, um so trüber die Aussicht dieser Armen!

 

Kirchspiel Ümmingen bei Bochum, am 25. September 1791.

(Ein altes Empfehlungsschreiben.)

 

 

Der Bullmann kommt.

 

Kleinen Kindern droht man gern mit dem Bullmann, wenn sie nicht artig sind. Der Bullmann, der Bullermann ist nach Montanus eine sagenhafte Gestalt, die u. a. bei Tauwetter Steine und Erde löst und sie hinunterrollen läßt. „Bullern“, „bollern“ scheint auf das Geräusch anzuspielen, das durch das Rollen der Steine hervorgebracht wird.

 

 

Das erste Walzwerk in Bochum.

 

Die Fabrik-Inhaber Mayer und Kühne hierselbst beabsichtigen, auf dem in der unmittelbaren Nähe ihrer Gußstahl-Fabrik gelegenen Grundstück Flur VIII Nr. 183/44 ein Walzwerk anzulegen und dasselbe mit einer Dampfmaschine von 100 Pferdekraft in Bewegung zu setzen.

 

In Gemäßheit der §§ 17 u. 29 der allg. Gewerbeordnung wird dieses Vorhaben mit dem Bemerken zu allgemeinen Kenntniß gebracht, daß etwaige Widersprüche polizeilicher Art bei dem unterzeichneten Magistrat, wo auch die Pläne und Beschreibungen zur Einsicht offen liegen, binnen vier Wochen anzumelden und zu begründen sind.

 

Bochum, den 21. September 1850.

Der Magistrat.

(Märkischer Sprecher 1850.)

 

 

Vorher – nachher.

Ein Brief Fr. Krupps:

 

„Die Interessenten des Bochumer Vereins für Bergbau und Gußstahlfabrikation muß ich ergebenst bitten, zu Ehren der Letzteren doch zu veranlassen, daß die Glocken der dortigen Gußstahlfabrik, die durch keine Eigenschaft sich vom Roheisen unterscheiden, und durch keine die geringste Verwandtschaft mit Gußstahl bekunden, die von Eisenhütten ungefähr zum Dritttheil des jetzt kostenden Preises geliefert werden können, auch zur Vermeidung von Irreführung des Publikums nicht Gußstahl genannt und in öffentlichen Zeitungs-Artikeln mit meinem Fabrikate in Vergleich, geschweige auf gleiche Stufe gestellt werden möchten.

 

Gußstahlfabrik bei Essen, den 31. Aug. 1854.

Friedrich Krupp.“

(Vergl. Märk. Sprecher, 22. Nov. 1855)

 

 

Ein bescheidenes Plätzchen?

 

Bochum, 9. August. Die vom „Bochumer Verein für Bergbau und Gußstahlfabrikation“ (früher Mayer & Kühne) nach der Pariser Industrie-Ausstellung gesandten Gußstahl-Producte haben dort nur ein ganz bescheidenes Plätzchen gefunden, namentlich im Vergleich zu denen von Fr. Krupp in Essen. Aber dessen ungeachtet haben sich die Preisrichter von der Vortrefflichkeit der Bochumer Gußstahlglocken der Art überzeugt, daß sie den erwähnten Vereine dafür die goldene Denkmünze zuerkannten. Die Direction des Vereines hat in Folge dessen ein heiteres Fest unter ihren Arbeitern veranstaltet.

(Märk. Sprecher 1855, Nr. 64.)

 

 

 

Teuer genug.

 

Die an unserm Ziegelofen vorfallenden bleichen Steine verkaufen wir zu 2 Thlr. 20 Sgr. für 1000 Stück.

 

Gußstahlfabrik bei Bochum, d. 14. Juni 1850.

Mayer u. Kühne.

(Märkischer Sprecher 1850.)

  

Impressum

(ohne Jahr, ca. 1928) Bochum Heimatbuch

 

Herausgegeben im Auftrag der Vereinigung für Heimatkunde von B. Kleff.

 

Verlag und Druck

Schürmann & Klagge

1. Band

 

An diesem Heimatbuche arbeiteten mit:

 

Staatsanwaltschaftsrat Dr. G. Höfken

Bergassessor Dr. P. Kukuk, Privatdozent an der Universität Münster

Rektor B. Kleff, Leiter des Städtischen Museums

Redakteur A. Peddinghaus

Redakteur F. Pierenkämper

Lehrer J. Sternemann

Studienrat Dr. G. Wefelscheid

Gustav Singerhoff

Wilma Weierhorn

sämtlich in Bochum

 

Die Federzeichnungen besorgte Graphiker Ewald Forzig

die Scherenschnitte Frl. E. Marrè / die Baumphotographien Ingenieur Aug. Nihuus

den übrigen Buchschmuck Druckereileiter Erich Brockmann

sämtlich in Bochum

 

(Zitierhinweis 2012)

Bernhard Kleff, Hg.: Bochum. Ein Heimatbuch. Bochum 1925. Bochumer Heimatbuch Bd. 1