Zur Geschichte des Rittergutes Heven.

 

Dr. Höfken.

 

Aus altem Besitz der Abtei Werden ist das Rittergut Heven hervorgegangen. Nach dem auf das 11. Jahrhundert zurückgehenden Verzeichnisse der Stiftungen übergaben Wigburg und ihr Sohn Banager zum Seelenheile ihrer Schwester Seburg deren Erbe „suyta Hevinne“ dem Kloster (Kötzschke, Urbare d. Abtei Werden, Bd. 1, S. 153). Der große Hof blieb dann mehrere Jahrhunderte in der Bewirtschaftung des Klosters. Als mit dem Aufkommen des Lehnswesens im 12. Jahrhundert der Abt zahlreiche Höfe an seine adeligen Dienstmannen zu Lehen verlieh, geschah dieses auch mit dem Hofe Heven.

 

Wir finden deshalb das Gut in den ältesten Verzeichnissen der Lehngüter aus dem 14. Jahrhundert zu Lehen ausgetan, und zwar hatte ein Zweig des Rittergeschlechts derer v o n L ü t t l e n o w e, die ihren Stammsitz bei Kettwig an der Ruhr hatten – noch heute erinnert der „Kattenturm“ an diesen alten Rittersitz – seine Wohnung auf dem Gute genommen und dieses zum Rittersitz (Wasserburg) umgestaltet. Nach dem nahegelegenen Dorfe nannten sich der Ritter v. L. auch „von der Hevene“. Unter dieser Bezeichnung wird 1344 „Gerlach ther Heven“ nach dem ältesten Lehnsregister belehnt. Sein Sohn Heinrich wird 1344 und 1350 erwähnt. (Heinrich von der Hevene. Fahne, Westfälische Geschlechter S. 218. Elverfeldter Urkundenbuch 2, Nr. 679, Kötzschke 2, S. 122, 143). Diese Ritter von Heven führten wie diejenigen von Lüttlenaue 12 in ein stehendes Kreuz gesetzte Rauten im Wappen. Sie waren die letzten Ritter, die auf dem Rittergute ansässig waren. In der Folgezeit wurde dieses nicht mehr von seinen Besitzern bewohnt, sondern von einem Verwalter bewirtschaftet.

 

Das Rittergut kam am Anfang des 15. Jahrhunderts an die Herren von Vaerst (von dem Vorste), die auf dem Rittersitz Kallenberg bei Kirchende saßen. Das Wappen des Geschlechtes von Vaerst zeigt auf dem 12 mal rot und gold geständerten Schild einen blauen Mittelschild, auf dem Helm einen goldenen und einen roten auswärts gekehrten Palmzweig oder zwei grüne Zweige mit Beeren.

 

Hermann von dem Vorste „cum bonis ter Hevene et cum bonis Yuthoff et cum mola ibidem et castro et velthus“ wird in dem Lehnsregister des Abtes von Spiegelberg, das um 1400 verfaßt ist, als belehnt angeführt. (Kötzschke 2. S. 122, 143).

 

Vorübergehend gelangte der Hof im 15. Jahrhundert an die Ritter von Vishusen genannt „dey Dene“, später an die „vom Holte“, und im 16. Jahrhundert an die Ritter von Elverfeld (1527-1627), die zahlreiche Rittergüter in hiesiger Gegend besaßen. (Geschichte des Geschlechts der Freiherrn von Elverfeld, Bd. 2, Nr. 31.) Jasper von Elverfeld wurde 1527 vom Abte von Werden mit dem Gute „zur Hevene“ zu Dienstmanns Rechten belehnt. 1627 wird zeitweise zur Verwaltung für die Dauer eines Prozesses, der sich um den Hof entspann, Matthias Daniels, Richter zu Bochum eingesetzt. Die von Elverfeld besaßen die Rittergüter Herbede, Blumenau, Langendreer, Benninghoven, Kamen, Dönhof, Oberberg, Oberhemer und Heven. Jasper von E. war Droste und Rat zu Wetter und Hörde. Im Besitze der Familie von Vaerst (von dem Vorste) befindet sich aber das Gut wieder seit dem 17. Jahrhundert. Der letzte Besitzer Freiherr Ludolf Bernhard von Vaerst „Herr zu Heven und Bäkinghoff“ verkaufte am 25. 3. 1747 seinen Besitz an den Freiherrn Wilhelm Ludolf v o n B ö n e n zu Berge bei Buer für 46 800 Reichsthaler.

 

Später gelangte das Rittergut vorübergehend an den Freiherrn von der Recke zu Bergen, der 1783 starb und als Erben des Gutes die Brüder Wilhelm Gisbert von Bönen und Ludolf Friedrich, Graf von Westerholt Gysenberg hinterließ. (Ludolf von B., der als Diplomat am Hofe zu Wien eine angesehene Stellung einnahm, war vom Deutschen Kaiser in den Grafenstand erhoben und hieß fortan von Westerholt-Gysenberg.) Letzterer trat am 13. 12. 1783 seine Rechte an seinen Bruder ab. Dieser erwarb 1787 auch das Rittergut Hardenstein bei Bommern. Sein einziger Sohn Graf Max von Bönen übernahm am 25. 9. 1801 das Rittergut. Er starb am 16. 12.1815 auf Haus Löringhoff bei Datteln und überließ nach einem wechselseitigen Testament seine Erbschaft auf seine Schwester Juliane von Boenen, verehlichte Lintener. Da aber der Graf Maximilian Friedrich von Westerholt-Gysenberg Erbansprüche auf Grund eines späteren Testaments geltend machte, trat im Vergleich vom 2. 8. 1816 Juliane Lintener gegen Abfindung von 25 000 Reichsthalern ihre Rechte an den genannten Erbprätendenten ab. Im Besitze der gräflichen Familie von Westerholt ist das Gut heute noch; Eigentümer ist jetzt Karl Theodor Eugen, Reichs- und Burggraf von und zu Westerholt und Gysenberg auf Schloß Arenfels zu Hönningen am Rhein. Die angeführten Eintragungen im ältesten Lehnsregister lassen den damaligen Bestand des Rittergutes erkennen. Es gehörten zu dem „castrum“, also dem mit einem Graben umgebenen Rittersitz, eine Mühle (mola) und zwei Güter „Velthus et Sudhoff“.

 

Als die Verwaltungsbeamten der Abtei im 16. Jahrhundert damit begannen, nach den in den alten Registern verzeichneten Höfen, von denen viele im Laufe der Zeit in Verlust geraten waren, zu forschen und ihre damaligen Besitzer zu ermitteln, wird das Gut „Velthus“ mit dem Hof „Schulte Vels“ in Altenbochum identifiziert, über den anderen Hof „Sudhoff“ fehlt eine Notiz.

 

Der Hof S c h u l t e V e l s verblieb der Abtei Werden; jedoch wurde er später vom Rittergut Heven getrennt zu Lehen vergeben. Er wechselte häufig seinen Lehnsbesitzer. Mitte des 18. Jahrhunderts hatte ihn der Bürgermeister Märker in Hattingen im Besitz, nachdem er vorher als Lehen zu dem Hause Bruch bei Hattingen gehört hatte. Später (Lehnsurkunde vom 6. März 1800, Grundakten 61, Altenbochum) wird Johann Heinrich Schulte Vels „mit dem Reichsabtei-Lehngut Velthausen zu Dienstmannsrechten“ belehnt. Seit dieser Zeit ist die Familie Schulte Vels im unumschränkten Besitz des Hofes geblieben.

 

Als bei der Anlegung des Grundbuchs im Jahre 1816 von dem alten „Land- und Stadtgericht“ Bochum ein V e r- z e i c h n i s d e r z u m R i t t e r g u t g e h ö r i g e n P e r t i n e n z i e n eingefordert wurde, ergab sich folgender Gutsbestand. „Ein kleines Wohngebäude, mäßig aufgeführt, als Rest von dem alten größeren Hause, in brauchbarem Stande, in dem Parterre mit einer Küche und zwei geräumigen Stuben hinter und neben dem Heerde nebst einem Paar kleinen Gemächern, oben ein kleineres und größeres Zimmer, darüber im Dach ein gewöhnlicher Boden“. Gegenüber diesem alten Wohnhause, das kaum noch an den alten Rittersitz erinnern mochte, lag eine alte Scheune, beide umgeben von einem gänzlich verschlammten Teichgraben. An Ackerländereien werden genannt die 3 Morgen große Sandkuhle bei der Mühle, das 23 Morgen umfassende Hever Feld, das sich bis Ümmingen ausdehnte, der Sudhoffs Kamp bei Thönis Hof (11 Morgen) und noch einige kleinere Ackerstücke.(Der kölnische Morgen zu 208 Ruten gerechnet). Wiesen- und Weidengründe (20 Morgen) und Holzungen (die Langewiesche, das Herrenbüschen, der Finkenberg Buchenwald), vervollständigten den Besitz, der von einem Pächter bewirtschaftet wurde. Bei dem Hof lag am M e e ß b a c h eine K o r n - m ü h l e, die auch eine Oelmühle enthielt. Zu dem Gerechtsamen des Rittergutes gehörte ein Stabeisen- und Sensenhammer. Der Fabrikant Peter Lange hatte durch landesherrliche Konzession einen Stahlhammer an dem Meeßbach – dem jetzigen Ölbach – rechts der Chaussee Witten-Bochum um 1732 angelegt, der 1752 für 953 Taler an den Freiherrn von Boenen abgetreten wurde. 1791 ließ dieser am Mühlenteich einen neuen Stabhammer anlegen, während in dem erstgenannten Werk an der Chaussee nur noch Sensen hergestellt wurden. 1811 wurde der Stabhammer wegen mangelnder Aussicht auf vorteilhaften Betrieb abgebrochen, sodaß nur noch der Sensenhammer mit einer für den Schmied bestimmten notdürftigen Wohnung betrieben wurde. Dieser Eisenhammer wurde am 24. 9. 1818 an den Hammerschmied Hermann Daun verkauft. Mit den Hammergerechtsamen hatte der Freiherr auch das Steinkohlenbergwerk Hammerbeek, „am Wannenschen Kleff nächst dem Ausflusse des sogenannten Hammerbaches in die Ruhr“ angekauft, das aber trotz vieler Bemühungen beim Bergamt noch nicht in Betrieb genommen werden konnte.

 

Der Inhaber des Rittergutes hatte schließlich noch einen Sitz in der Kirche zu Ümmingen, das Recht des Begräbnisses in derselben, sowie das Stimmrecht bei Besetzung der Stellen eines Predigers, Schullehrers und Küsters in der genannten Gemeinde.

 

Zu dem Rittergut gehörten nach dem „Pertinentienverzeichnisse“ von 1816 eine größere Anzahl Kotten und Höfe, die abgabepflichtig waren. Als Besitzer der Kotten werden genannt: 1. der Unterste Kampmann, der an Pacht je 2 Malter Roggen und Gerste und drei Hühner gab. 2. Brune auf der Hustadt, je 1 Malter Roggen und Gerste und 3 Hühner. Der Kotten war an die katholische Pastorat in Bochum zehntpflichtig. 3. Fincke im Berge (Abgaben wie zu 2), 2 Hühner. 4. Oberste Voß auf der Hustadt (Abgaben wie zu 2), 4 Hühner, 1 Pfd. Pfeffer. 5. Unterste Voß auf der Hustadt, (Pacht: 2 Sch. Roggen, 1 Malter Gerste, 1 Malter Hafer, 4 Hühner, 1 Pfd. Pfeffer). 6. Hentnocker auf der Hustadt, (Je 1 Sch. Roggen und Gerste). 7. Balthe auf der Hustadt, (2 Sch. Roggen, 3 Sch. Gerste). 8. Kalverkemper in der Baut Heven, (Leineweber, Je 2 Sch. Roggen und Gerste). 9. Langewiesche in der Baut Heven, (Pacht: 4 Thaler, 4 Hühner). 10. Hustadt auf der Hustadt, (Pacht: 1 Sch. Roggen). 11. Schnidder, (7 Thaler Pacht). Diese Kotten lagen – außer zu 8 und 9 – in der Hustadt, also dem Gelände, das ursprünglich zur Heide für das Vieh benutzt wurde. Die Kötter waren zu Handdiensten auf dem Rittergut verpflichtet, die an bestimmten Tagen, deren Zahl für jeden Kötter wechselte, namentlich bei der Frühjahrsbestellung der Äcker und in der Ernte zu leisten waren.

 

Diese Kötter waren im Laufe der Jahrhunderte westlich des Rittergutes auf ursprünglich zur Weide bestimmten Grund und Boden angesiedelt worden. Als ältester Kötter ist der Hustadt-Kotten anzusprechen, weil dieser bereits in dem „Schatzbuch der Grafschaft Mark“ von 1486 – dem ältesten erhaltenen Verzeichnisse über die Besteuerung des platten Landes – angeführt wird. Im 17. Jahrhundert schritt der Besitzer von Heven zur Anlegung weiterer Kotten. Nach dem Landesgrundbuch des Mittelamtes Bochum (abgefaßt um 1688) nahm der Herr von Vaerst vom Frielinghaushof den „Kalberkamp“, legte auf ihm einen neuen Kotten an „und hat das übrige des Kamps zu dem Kotten getan“. Auf diese Weise waren auch andere Stücke des genannten Hofes an Jobst im Kampe, Nölle, Kremer, Bergmann, Voß und Brune zur Anlegung von Kotten vergeben worden. Auch vom Thönehof wurden große Ländereien für die Anlegung von Kotten genommen. So entstanden bis 1816 die oben einzeln angeführten Kotten, die häufig ihren Besitzer wechselten. Die größten Kotten gehörten Hermann im Kamp „auf dem Backenberg“ und Brune mit je 2 Maltersaat Land. Ein Teil der Kötter wird ein Handwerk ausgeübt haben, weil wir unter ihnen einen „Leinenweber“ und „Schneider“ (Schnidder) erwähnt finden. Zum großen Teil werden diese Kötter ursprünglich zum Gesinde der zum Rittergut gehörigen Höfe gehört haben, denen zur Belohnung schließlich Land zur eigenen Bebauung überlassen worden ist. Aus diesem Kotten hat sich mit zunehmender Bevölkerung und weiterer Teilung des Landes der eigentliche Ortsteil Querenburg zwischen dem Hofe Frielinghaus und der Laerer Grenze entwickelt.

 

Berechtigt war das Rittergut an dem M a r k e n g r u n d e „A s p e y“. Diese ganze Mark (Eichen-Hochwald) unterstand der Hude und Mast der Bauernhöfe Lenners, Meesmann in Laer, Thöne, Frielinghaus und des Gutes Heven. Sie wurde infolge der Gesetzgebung Friedrich des Großen, der durch Edikt vom 18. Juli 1765 die Aufteilung der Gemeinheiten in der Grafschaft Mark vorschrieb, durch Rezeß vom 2. Mai 1774 aufgeteilt, wobei Haus Heven 3/5, Lenners und Meesmann je 1/5 der Mark zugeteilt erhielten, Thöne und Frielinghausen mußten vom Hevenschen Anteil abgefunden werden. Sie erhielten 4 Scheffel Land, der Rest von 47 Scheffel Land wurde an die Kötter der Hustadt in Pacht gegeben. Noch heute bildet das Wäldchen an der Grenze von Laer den Rest dieses Gemeingrundes Aspei.

 

Zum Rittersitz Heven waren schließlich nach dem angegebenen Verzeichnisse noch abgabepflichtig die Höfe T h ö n e und S c h u l t e – K l e i n h e r b e d e. Der Hof Thöne umfaßte im Jahre 1816 35 kölnische Morgen Acker, 7 Morgen Wiese und 11 Morgen Holzungen und gab an Pacht jährlich je 6 Malter Hafer, Roggen, Gerste, 2 Schweine, 8 Hühner, 16 Spanndienste. Der Hof Schulte Kleinherbede, dessen Größe nicht angegeben ist, gab an Pacht 30 Malter Roggen, 12 Malter Gerste, 16 Malter Hafer, 6 Schweine, 12 Hühner, 12 Pfund gehechelten Flachs. 52 Spanndienste mit 4 Pferden waren dem Rittergut jährlich zu leisten.

 

Der Hof Thöne wurde später von dem Rentmeister Buschmann erworben, dessen Nachkommen sich noch jetzt im Besitze befinden. Auch der Hof F r i e l i n g h a u s e n war nach Heven abgabepflichtig. Sein Besitzer mußte die 3. Garde (d. h. den dritten Teil der Ernte), 8 Hühner, 2 Schuldschweine jährlich geben und drei Dungdienste bei der Bestellung des Ackerlandes leisten. Nach dem Landesgrundbuch von 1686 war der Hof 47 Maltersaat groß; 20 Maltersaat hatte der Besitzer von Heven, Herr von Vaerst vom Hofe genommen und an die Kötter verpachtet, oder selbst in Bewirtschaftung genommen. Weiteres Ackerland wurde in den Jahren 1791 und 1797 von Frielinghaus „mit landesherrlichem Konsens“ veräußert und zwar: 2 Scheffelsaat an Josten, 2 ½ Sch. an Küper genannt Hustadt, 2 Sch. an Hetnöcker, 5 ¼ Sch. an Rötger Unterste Kampmann, 4 ¼ Sch. an Köster, 2 Sch. an Söcken genannt Belte. Die Rechte des Hauses Heven kaufte durch Vertrag vom 9. 7. 1792 Rötger Frielinghaus für 6 800 Reichsthaler ab und wurde hierdurch freier Eigentümer seines Besitzes.

 

Unter der franz. Fremdherrschaft (Okt. 1806-18. 11. 1813) vollzog sich die wichtigste Änderung in der Lage des Bauernstandes. Die Lehns- und Gutsuntertänigkeit der Bauern wurde durch Kaiserliche Dekrete vom 11. 1. 1809 und 13. 9. 1811 aufgehoben.

 

Der Grundbesitz wurde in dieser Zeit zwecks Erhebung einer Grundsteuer aufgezeichnet. Die auf den Gütern ruhenden Lasten wurden in Geld veranschlagt und sollten hierdurch abgelöst werden. Das „Pertinenzienverzeichnis“ des Rittergutes erwähnt diese Änderung der Rechtslage, indem es bei jedem Hof und Kotten dessen Eintragung in „das französisch-bergische Hypothekenbuch“ erwähnt, auch die Geldsummen angibt, zu welcher die gutsherrlichen Rechte veranschlagt wurden. Infolge des erwähnten Dekrets vom 13. 9. 1811 wurden die Hand- und Spanndienste von den oben genannten Grundbesitzern geweigert. Die Rückkehr der preußischen Herrschaft konnte das einmal prinzipiell den Bauern zugesprochene Eigentum an ihren Gütern nicht beseitigen, die Ablösbarkeit der Lasten blieb bestehen.

 

Schwierigkeiten gab es allerdings wegen der auf dem Rittergut Heven ruhenden sehr beträglichen Hypotheken. In alten Zeiten war nämlich dieses Gut „cum pertinentiis“ verpfändet worden und nun entstand ein Streit darüber, was zu diesen „Pertinenzien“ gehörte. Die Hypothekendeputation des Oberlandesgerichts in Cleve, später in Hamm, welche das Grundbuch für die adeligen Güter führte, wies das Stadt- und Landgericht Bochum an, nachzuforschen, ob auf den zu dem Gute gehörigen Höfen und Kotten erbpachtberechtigte und Grundsteuer zahlende Bauern ansässig seien. In diesem Falle könne man die von diesen bewirtschafteten Liegenschaften nicht als Zubehör, „Pertinentien“ anstehen. Das angewiesene Gericht klärte nun in den Jahren 1818-1827 die Besitzverhältnisse in einem für die Besitzer günstigen Sinne auf und sprach nur den im Jahre 1790 auf der „Hovessaat“ angelegten Ruschenburg- und dem oben genannten Langewiesche-Kotten als Zubehör des Gutes Heven an. So hat erst das letzte Jahrhundert jeden Erbpächter in den freien ungestörten Besitz seiner Scholle gebracht, auf der seine Vorfahren seit Jahrhunderten ansässig waren.

 

Heven ist einer der wenigen alten Rittersitze, die noch nicht der Industrie zum Opfer gefallen sind. Wie vor Jahrhunderten so dehnen sich auch heute noch seine prächtigen Wiesen und Ackerfluren am Meeßbach, der jetzt den „schönen“ Namen Ölbach trägt, entlang aus.

 

Impressum

1925 Bochum Heimatbuch

 

Herausgegeben im Auftrag der Vereinigung für Heimatkunde von B. Kleff.

 

Verlag und Druck

Schürmann & Klagges

1. Band

 

An diesem Heimatbuche arbeiteten mit:

 

Staatsanwaltschaftsrat Dr. G. Höfken

Bergassessor Dr. P. Kukuk, Privatdozent an der Universität Münster

Rektor B. Kleff, Leiter des Städtischen Museums

Redakteur A. Peddinghaus

Redakteur F. Pierenkämper

Lehrer J. Sternemann

Studienrat Dr. G. Wefelscheid

Gustav Singerhoff

Wilma Weierhorn

sämtlich in Bochum

 

Die Federzeichnungen besorgte Graphiker Ewald Forzig

die Scherenschnitte Frl. E. Marrè / die Baumphotographien Ingenieur Aug. Nihuus

den übrigen Buchschmuck Druckereileiter Erich Brockmann

sämtlich in Bochum

 

(Zitierhinweis 2012)

Bernhard Kleff, Hg.: Bochum. Ein Heimatbuch. Bochum 1925. Bochumer Heimatbuch Bd. 1