Alte Bochumer Höfe

 

Dr. Höfken.

 

Bochum ist bis in das letzte Jahrhundert eine Ackerstadt gewesen. War auch der Handelssinn rege unter den Bürgern, so bildete doch der Besitz an Land, der Ackerbau die Grundlage für den Erwerb der meisten Einwohner. Noch zu Kortums Zeiten – so schreibt er in den Nachrichten über den ehemaligen und jetzigen Zustand der Stadt Bochum (1790), – hatte fast jeder wohlhabende Bürger eigenes Feld, das er, sofern er es nicht selbst mit Pferden und Ackergerät bewirtschaftete, verpachtet hatte. Auch hielt jeder Bürger, vornehm oder gering, eine oder mehrere Kühe, die auf die großen Gemeindeweiden, der Vöde im Norden und Osten, dem Griesenbruch im Westen im Sommer reichliche Nahrung fanden. Daneben hatten die reicheren Bürger noch eigenen Weiden und Wiesenplätze in der Feldmark.

 

Gegenüber diesem Einkommen aus eigenem Landbesitz tritt der Gewinn aus dem Betriebe eine Handwerks (namentlich der Gerber, Tuchmacher und Blaufärber) – in Bochum hat es nie, wie in anderen Städten z. B. dem benachbarten Hattingen, Handwerkergilden gegeben – oder Handelsgewerbes zurück.

 

So wiesen die Lebensverhältnisse der meisten Einwohner der Stadt noch im letzten Jahrhundert darauf zurück, daß diese sich aus einer Bauernschaft entwickelt hatte.

 

Der fränkische Name des Ortes „Buchenheim“, Bukhem – älteste Form des Ortsnamens in dem im 10. Jahrhundert abgefaßten ältesten Grundbuch (Heberegister) der Abtei Werden, – woraus über Bokheim (13. Jahrhundert) sich schließlich „Bochum“ als Stadtnamen entwickelte, deutet darauf hin, daß es gegenüber der Bauernschaft „Altenbochum“ eine Neuanlage aus der Zeit nach Unterwerfung der Sachsen durch die Karolinger ist. (auch für das benachbarte Essen nimmt Ribbeck, Geschichte der Stadt Essen I S. 9 an, daß es gegenüber der älteren sächsischen Bauernschaft Altenessen eine fränkische Neugründung, ein Reichshof war.) Entscheidend für die Entwicklung Bochums war der Umstand, daß Karl der Große in dieser neuen Bauernschaft eine k ö n i g - l i c h e D o m ä n e anlegen ließ, deren Wirtschaftshof noch im Jahre 1041 urkundlich als „villa publica“ Cofbuockheim, also als R e i c h s h o f bezeichnet wird. Diese Reichshöfe, die wahrscheinlich zum Teil Gründungen auf herrenlosem Land, teilweise Konfiskationen sächsischer Siedlungen sind, können wir als Etappenstationen an der von Duisburg bis Paderborn sich hinziehenden alten Heerstraße, dem Hellwege überall nachweisen. So sind Ehrenzell bei Essen, auf dessen Grund und Boden sich jetzt die Kruppsche Fabrik erhebt, Steele, Castrop, Mengede, Dortmund solche alte Herrenhöfe, die die Karolinger kraft ihres Eroberungsrechtes als Reichsgut in Besitz nahmen.

 

Zu jedem Reichshofe gehörten wieder eine größere Anzahl Unterhöfe, die im Streubesitz über die umliegenden Bauernschaften verteilt waren.

 

Die günstige Lage des Reichshofes Bochum brachte es mit sich, daß er zum Mittelpunkt eines Gaues, den der Graf verwaltete, bestimmt wurde. Dieser Gau gehörte zum Herzogstum Westfalen, das bis 1180 im Besitze Heinrichs des Löwen war. Nach dessen Absetzung gelangte der zu den Diözesen Köln und Paderborn gehörige Teil Westfalens an den Erzbischof Philipp von Köln.

 

Nunmehr teilte der alte Reichshof Bochum das Schicksal der Besitzungen der Erzbischöfe von Köln. Diese waren damals die mächtigsten Fürsten des westlichen Deutschland; fast alle rheinischen und westfälischen Großen waren ihnen lehnspflichtig. Auch die Grafen von Altena waren Kölnische Lehnsvasallen, die sogar auf die Besetzung des erzbischöflichen Stuhles einen großen Einfluß ausübten, indem sie mehrere male die Wahl eines Sohnes aus ihrem Haue durchsetzten.

 

Die neuen Herzöge gaben den alten Reichshof zugleich mit dem Grafenamt und der Gerichtsbarkeit über den Bochumer Gau an diese G r a f e n v o n A l t e n a zu Lehen; von diesen gelangte er später an die ältere Linie, die auf der Isenburg bei Hattingen ihren Sitz nahm und von hier aus ihren Besitzstand zu festigen und sich der herzoglichen Gewalt zu entziehen suchte. Mit Mißtrauen beachteten die Erzbischöfe von Köln die steigende Macht des Grafengeschlechts von Altena und Isenburg. Der Groll der Isenburger zu ihrem Verwandten, dem Erzbischof Engelbert, kam schließlich 1225 dadurch zum Ausbruch, daß Friedrich von Altena-Isenburg den Erzbischof überfiel und tötete. Über den Mörder wurde die kaiserliche Acht ausgesprochen, seine Kinder wurden des väterlichen Erbes verlustigt erklärt. Um die Rache gegen das ganze Geschlecht abzuwenden, stellte sich der Vetter des Mörders, der Graf Adolf von Altena schnell entschlossen auf die Seite des neuen Erzbischofs und setzte sich in den Besitz der Güter und Lehen des unglücklichen Friedrich von Isenburg, der nach Jahresfrist gefangen genommen und in Köln zum Tode durch das Rad verurteilt wurde.

 

Zum Schutze der neuerworbenen Besitzungen an der Ruhr legte er am 12. Mai 1227 auf einem steilen Felsen oberhalb Hattingens die Burg Blankenstein an, bei deren Bau der Überlieferung nach auch Steine der geschleiften Burg Isenberg – wohl als Symbol – verwendet wurden. In langjährigen Kämpfen mit dem Sohne des hingerichteten Friedrich und dessen Verwandten suchte er seine neuen Besitzungen zu erhalten, mußte sich aber in dem Friedensvertrag vom 1. Mai 1243, der endgültig Ordnung zwischen den beiden sich befehdenden Linien des Hauses Altena schaffen sollte, damit einverstanden erklären, daß Grafschaft, Gericht und Oberhof Bochum („curtis Cobuchem“) samt dem Kirchenpatronat daselbst zwischen ihm und seinem Gegner geteilt wurden.

 

Durch diesen Friedensvertrag hatten die Grafen von Altena, die sich nach Ankauf der Burg Mark bei Hamm nach dieser Neuerwerbung G r a f e n v o n d e r M a r k nannten, festen Fuß in der Grafschaft Bochum gefaßt. Ihre vornehmste Aufgabe für die kommende Jahrzehnte war es nunmehr, das gewonnene Territorium nach innen und außen zu festigen. Zur Erreichung dieses Zieles war eine planmäßige Befestigung des Landes durch Anlegung der geschlossenen Ortschaften mit Wall und Graben notwendig. Aber dieses Recht der Anlage von befestigten Plätzen – ursprünglich ein ausschließliches Vorrecht der Könige – wurde ihm von dem Erzbischofe von Cöln, dem Inhaber der herzoglichen Gewalt, streitig gemacht, zumal dieser 1272 die Mitbesitzrechte der Isenburger Linie durch Kauf an sich gebracht hatte. Schließlich gelang es aber 1289 dem Grafen von der Mark, das Befestigungsrecht zu erhalten, auch der deutsche Kaiser erhob keinen Widerspruch.

 

So war wieder ein Schritt auf dem Wege der Schaffung eines eigenen Staatsgebietes gelungen, wobei die treue Gefolgschaft der märkischen Lehnsmannen, der Inhaber der zahlreichen Rittersitze im neu gewonnenen Hellwegsgebiete den nötigen Nachdruck verliehen haben wird.

 

Die märkischen Grafen hatten jetzt freie Hand in der Anlegung von Burgen und Städten. Als tatsächliche Besitzer der Grafschaft Bochum kümmerten sie sich wenig um die Ansprüche der Erzbischöfe auf das Mitbesitzrecht und schritten schon 1298 dazu, einen Teil ihres B o c h u m e r O b e r h o f e s an Handwerker und Gewerbetreibende gegen einen geringen Erbzins zu überlassen. Die Urkunde von 1298, die älteste, die das Stadtarchiv besitzt, zeigt uns B o c h u m i m Ü b e r g a n g z u r S t a d t. Im Laufe des 13. Jahrhunderts hatte sich der Verkehr in der Siedlung Bochum, die 1268 erstmalig als oppidum bezeichnet wird, schon derartig entwickelt, daß der Graf dazu übergehen mußte, einen Teil des alten Reichshofes zur Anlegung eines M a r k t p l a t z e s (forum)herzugeben, um den sich die kleinen Buden und Häuser der ersten Gewerbetreibenden gruppierten; Bochum war hiermit zum Marktort geworden. Mit der Einziehung des Zinses von den einzelnen in der Urkunde aufgeführten Hausstätten wurde der Schultheiß des Hofes beauftragt. So hieß der Gutsverwalter, den die märkischen Grafen auf dem von ihnen übernommenen Reichshof für die Bewirtschaftung der Domänenländereien eingesetzt hatten. Die Urkunde von 1298 zeigt noch diesen alten Amtscharakter des Schultheißen, der mit der Einziehung der Gefälle von den Domänenhöfen beauftragt war. In den folgenden Jahrzehnten machte die zunehmende Bedeutung des Ortes eine genaue Begrenzung der Rechte der Ansiedler gegenüber diesem Hofesschultheißen und dem Landesherrn notwendig. In der Urkunde vom 8. Juni 1321 wird dem Schultheißen die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit in gewissen Umfange über die Bürger der Stadt zuerkannt, auch gewinnt er bei der Festsetzung der Ortsstatuten maßgebenden Einfluß auf den Rat der Bürger.

 

Dadurch, daß seit 1298 von dem den Bürgern abgetretenen Teil des ehemaligen Reichshofes der Erbzins bis in das vergangene Jahrhundert an die Rentei Bochum gezahlt werden mußte, können wir aus den alten Grundakten, welche die Belastung der einzelnen Häuser aufweisen, die Lage des ältesten Stadtteiles Bochums feststellen. Hiernach nimmt der jetzige „alte Markt“ die Stelle des ältesten Marktplatzes ein, von dem aus sich über die jetzige Beck- und Gerberstraße die Marktbuden und Häuschen der ersten Bürger hinzogen.

 

Dieses Stadtviertel hat sich seit seiner Entstehung bis auf den heutigen Tag durch die dichte Besiedlung und unregelmäßige Bebauung seine Eigenart erhalten. Man nannte diesen Teil nach den kleinen Häusern (Katen, Kotten) den „Katenort“, woraus über „Kattort“ schließlich „Karrot“, auch „Katthagen“ entstanden ist.

 

Mit dem Schultheißenhof, der auf dem Gelände des Elisabethkrankenhauses lag und der Kirche, bildete somit das durch die jetzige Beckstraße getrennte „Katthagen“viertel das G e b i e t d e s a l t e n K a r o l i n - g i s c h e n R e i c h s h o f e s, über dessen weiteren Umfang noch weiter unten Näheres mitgeteilt werden wird.

 

Über die Abschnitte in der baulichen Entwicklung der Stadt bis zu dem durch G r a b e n u n d W a l l festgelegten Umfange sind wir wenig durch Urkunden unterrichtet. Wir können nur aus einer Urkunde vom 16. 10. 1324, durch die der Stadt ein Marktprivilegium für 3 jährliche Märkte mit zweitägiger Sicherheit je der Hin- und Rückreise für die Kaufleute gegen die Zugriffe und Pfändungen durch ihre Gläubiger bewilligt wurde, schließen, daß um diese Zeit der neue Marktplatz, der für die Pferde- und Krammärkte genügenden Platz bieten mußte, zwischen der jetzigen Oberen- und Unteren Marktstraße angelegt worden sein muß. Denn auf dem engen „forum“ im Katthagen hätten diese großen Märkte nicht abgehalten werden können. Gleichzeitig wird man mit dieser Neuanlage auch das Rathaus an der östlichen Ecke des Marktes und der Oberen Marktstraße errichtet haben. Dieser neue Marktplatz wird 1381 urkundlich erwähnt (Darpe, Urkundenbuch Nr. 17. „Gabe op dem Markede.“)

 

Auf den weiteren Ausbau der Stadt weist ferner eine Urkunde vom Jahre 1351 (Darpe S. 182) hin. In dieser bestimmt Graf Engelbert von der Mark, daß „die Helstraße und der Helweg, die zu Bochum oben durch das Dorf vor der Kapelle hergehen“, durch Bochum bei der „Butenburg“ ein- und im Westen wieder herausgeführt werden sollte. Hiernach wurde der Hellweg, der von Witten kommend an der Sakramentskapelle (jetzt Withakesche Wirtschaft an der Brüderstraße) vorbei durch die Äcker der Feldmark auf die jetzige Essener Chaussee hin verlief, durch die Stadt geleitet und zwar sollte er über den Buddenberg (Butenberg-Außenberg) geführt werden und im Westen, die Stadt verlassen. Die Verlegung einer alten Verbindungsstraße muß unbedingt mit der baulichen Entwicklung zusammenhängen. Die Straßenzüge des alten Bochum lassen sich nunmehr deutlich erkennen; der Hauptstraßenzug führte über die jetzige Buddenberg-, Obere Markt- und Bongardstraße; an ihn schlossen sich nach Süden die jetzige Hellwegstraße, nach Norden die Beckstraße mit dem Abzweig Brückstraße an. Mit der Bebauung dieser Straßenzüge, die nicht vor dem Jahre 1400 vollzogen war, ist das mittelalterliche Städtebild geschaffen, das noch zu Ende des 17. Jahrhunderts nach dem ältesten Stadtplan, der im Heimatmuseum aushängt, kaum Veränderungen aufweist. Umgeben wurde die Stadt mit einem 20 Fuß breiten Graben, dessen ausgeworfene Erdmassen als Wall einen natürlichen Schutz boten. Stadtmauern hat Bochum nie besessen. Im Norden bildete die am Schultheißenhof und der jetzigen Gerberstraße vorbeifließende Gladbecke (später Mühlbach genannt) eine natürliche Abgrenzung, während an den übrigen Seiten der neu angelegte Graben, welcher aus dem von dem hochgelegenen Gelände des Buddenbergs und Hellwegs abfließenden Quell- und Grundwasser gespeist wurde, die Umwehrung bildete. Im Zuge dieses Grabens und Walles lief der Wallweg, der später im 17. Jahrhundert zur Grabenstraße erweitert und mit Häusern bebaut wurde, die auf dem Walle errichtet wurden und deshalb als Abgabe den sog. H a u s s t ä t t e n z i n s an die Stadt bis in das letzte Jahrhundert entrichten mußten.

 

Auf dem Walle werden dichtes Strauchwerk und Hecken das unbefugte Eindringen in die Stadt erschwert haben. Nach dieser umgrenzenden Heckenanlage erhielt der Teil des Grabens zwischen Buddenberg und Gladbecke (Schwanenmarkt) die Bezeichnung „Hagen“. Noch auf der alten Katasterkarte von 1224 hießen z. B. die Ländereien an der jetzigen Arndtstraße „der Weidekamp hinter dem Hagen am Stadtgraben.“ (Grundakten Band 8 Fol. 1). Dort, wo der Graben die 5 Zugangsstraßen zum Stadtinnern durchschnitt, wurden die S t a d t t o r e angebracht, die eine doppelte Öffnung für Wagen und Fußgänger hatten. Vor den Toren liefen hölzerne Zugbrücken („Schemmen“) über den Graben. Neben jedem Tore hatte der Pförtner in dem kleinen zweizimmerigen Torhause Unterkunftsräume, die später (1717) bei Einführung des Stadtzolles (Akzise) auf Korn, Wein und Schlachtvieh auch den „Akziseschreiber“ beherbergten.

 

So hatte Bochum sich v o m D o r f e z u r S t a d t entwickelt; mochte es auch noch äußerlich durch seine Landwirtschaft treibende Bevölkerung sich auf Jahrhunderte hinaus nicht vom eigentlichen Dorfe unterscheiden, so hatten seine Bürger doch die kostbaren Rechte, die das innere Wesen der deutschen Stadt im Mittelalter ausmachten: Selbstverwaltung und eigene Gerichtsbarkeit.

 

Die Entwicklung der Stadt erfuhr einen gewaltigen Rückschlag durch den Brand, der am 25. April 1517 die ganze Stadt mitsamt der Pfarrkirche einäscherte. Notdürftig baute die arme Bürgerschaft ihre Stätten wieder auf, von denen noch 1533 nach dem ersten erhaltenen Verzeichnisse der Bürger eine ganze Reihe unaufgebaut und wüst dalagen.

 

D i e s e e r s t e B ü r g e r l i s t e nennt 157 Bürger; über die Anzahl der Haushaltungen sind wir durch eine Kirchensteuerliste aus dem Jahre 1525 unterrichtet. Nach ihr wurden von jeder Feuerstätte 3 Albus Steuer zum Bau der Pfarrkirche erhoben; da 8 Gulden 9 Albus einkamen, entrichteten 81 Haushaltungen die Steuer. Wir können hiernach die Anzahl der Häuser mit höchstens 100 annehmen.

 

Zweihundert Jahre später (1722) zählte die Stadt mit den vor den Toren liegenden 350 Häuser, von denen noch 135 mit Stroh bedeckt waren.

 

Mit der Vergrößerung der Siedlung wurde der Grund und Boden, der als Acker- oder Gartenland bebaut wurde, in Wohngrundstücke „Hoven“ eingeteilt, die den neuen Ansiedlern überlassen wurden. Wem diese Grundstücke ursprünglich gehört haben, ist nicht bekannt. Bei dem großen Interesse, das die Grafen von der Mark an dem Ausbau dieses westlichen Stützpunktes ihrer Macht gegenüber den Kölner Erzbischöfen hatten, ist anzunehmen, daß sie auch Gelände für die Vergrößerung der Siedlung hergegeben haben. Nach der Rechtsauffassung der damaligen Zeit erhielten die neuen Besitzer die Wohnstätten nur im Erbbaurecht gegen Abgabe eines geringen jährlichen Zinses, den wir bei der Reichshofsiedlung als „Wachs- und Hühnergeld“ kennen gelernt haben.

 

Diesen Hausstättenzins können wir bei allen märkischen Städten für ursprünglich landesherrlichen und geistlichen Besitz nachweisen. (Vergl. auch unten die Kotten des Bongardhofes.) Auffallender Weise hatte aber hier in Bochum kein Grundstück innerhalb der späteren Stadtumwandlung den Zins zu leisten, sodaß wir annehmen müssen, daß das Land, das zur Bebauung hergegeben wurde, im wesentlichen Gelände war, das in den Händen freier Bauern oder adeliger Grundbesitzer war. Mit anderen Worten: bei der Erbauung sind Höfe uns nicht bekannter Privat-Eigentümer aufgeteilt worden.

 

Nur bei einem Hofe sind wir durch Urkunden dürftig unterrichtet. (Grevel-Archiv der Familie von Düngelen in Essener Geschichtsbeiträgen 34 S. 175.) Der Schultheiß Wennemar Paschendal kaufte 1486 von dem Bürger Heinrich Heydemann einen Hofplatz „gelegen in dem Fryhove.“ 1490 erwarb er eine weitere Hove mit Garten „beneven dem Freyhoff, an dem Freyenstoel“ von dem Bürger Rötger Blankenstein. Dem „Lehnsherr“ des Hofes, Heinrich Brunstein, werden in dem Kaufvertrag seine Rechte vorbehalten. Dieser Heinrich Brunstein war auch Besitzer des Brunsteinhofes in Rechen, nach dem er seinen Namen führte. Er war ein Mitglied der im 15. Jahrhundert mehrfach genannten adeligen Familie Westrem (Westrum bei Datteln), legte aber als Bürger den Adelstitel ab und heiratete die Tochter Grete des Bürgers Heinrich op der Borg, dessen Vorfahren mit großem Grundbesitz – ihnen gehörte der Mühlenhof, dessen Lage wir nicht kennen – ansässig waren und als Geistliche und Bürgermeister von Bochum großes Ansehen genossen, auch ein eigenes Siegel führten. Als Brauschatz und Heiratsgabe hatte ihm sein Schwiegervater den „Dryhoff-Garden“ und ein Pfenniggeld (Abgabe vom Grundbesitz) „binnen und buten Boichem“ geschenkt, wie dieser in einer Urkunde von 1489 bestätigt. Aus diesen Urkunden geht also hervor, daß neben dem F r e i h o f, über dessen Geschichte und Lage unten Näheres mitgeteilt wird, innerhalb der Stadtumwallung ein Lehnsgut der Familie B r u n s t e i n lag, von dem Teile an Bürger zur Anlegung von Wohnstätten veräußert wurden.

 

Die Familie Brunstein blieb lange Zeit im Besitze des Restes des ehemaligen großen B r u n s t e i n h o f e s, der 1655 zum Bau der Pauluskirche von der lutherischen Gemeinde angekauft wurde.

 

Von anderen „Höfen“, also Häusern mit landwirtschaftlichem Betrieb – im Gegensatz zu den „Kotten“ d. h. Wohnstätten ohne eigene Wirtschaft – erfahren wir nur gelegentlich durch Urkunden.

 

So wird 1331 die Verpfändung des Hofes „by der Beyke“ erwähnt. (Darpe Urk. Buch Nr. 17.)

 

Ferner veräußerte 1420 Dietrich von Asbeck auf Haus Goor (bei Wattenscheid) die ihm gehörige D ü s - m a n n s h o v e zu Bochum an den Bürger Johann Wintersoel; 1525 werden die S t e i n b e r g s h o v e und die Hove „t o R o m e“ (Darpe Urk. Nr. 167), 1518 die B ö m k e r h o v e, die B o n g a r d e n h o v e, die S m e e t s h o v e (Darpe S. 121) genannt.

 

Im 16. Jahrhundert waren der N o r d h a u s h o f, der an der Brückstraße gelegen haben muß, der B u d d e n- h o f , welcher mit „einem Ende auf die Straße, mit dem anderen auf den Fietenkamp“ reichte (offenbar der Hof, der später im 18. Jahrhundert der Familie der beiden Bürgermeister Jacobi, Vater und Sohn gehörte und zwischen Buddenberg- und Rheinischestraße große Weiden und Äcker hatte. Das alte Wirtschaftsgebäude lag auf dem Fringsschen Grundstück an der Buddenbergstraße), der V o ß h o f, neben dem Nordhaushof gelegen (Darpe S. 307 nach dem alten Grundkataster heißt das Gelände zwischen Brück- und Thomasstraße „im Voßhofe“), und der B l a n k e n s t e i n h o f im Griesenbruch Eigentum der Stadt, die aus deren Verpachtung Renten bezog (Darpe S. 185).

 

„In villa Bochem“ hatte auch der Fürst von Bentheim alten Lehnsbesitz. 1319 und 1361 werden die „domus Gheroldi by der Beke et domus dicta to de Brüchte“ (Brücke, also an der Brückstraße gelegen) als Bentheimer Lehen genannt, mit denen 1319 Bernhard von der Munkelenbeke, 1361 Heinrich von der Munkelbeke und sein Vetter Gerd gelehnt wurden. (Die Ritter von Munkenbeck wohnten auf dem alten Rittersitz bei Stiepel.)

 

Gegenüber diesen nur gelegentlichen Erwähnungen von Höfen in den Urkunden des Stadtarchivs unterrichten uns um so ausführlicher die Archive der alten geistlichen Stiftungen, der Abtei Werden, des adeligen Damenstiftes Essen und des Klosters Herbecke über ihre in Bochum gelegenen alten Höfe.

 

Da diese im 9. Jahrhundert gegründet, auch schon früh durch reiche Schenkungen des Adels und freier Großgrundbesitzer mit großem Landbesitz in hiesiger Gegend ausgestattet worden sind, gewähren gerade ihre Höfeverzeichnisse (Urbare, Heberollen), die bis zur Säkularisation (1803) geführt worden sind, einen guten Einblick in die Wirtschaftsverhältnisse der alten Siedlung Bochum. Das Kettenbuch des Stiftes Essen, das bis in das 14. Jahrhundert zurückreicht und seinen Namen nach seiner Aufbewahrungsweise – es wurde, sorgfältig an eine Kette geschmiedet, an einem Altare der Kryta in der Münsterkirche in Essen aufbewahrt – verzeichnet als „to Bochem“ gelegene Höfe den Hof Hermanns uppen Steinweghe, den Hof des „Wesseken in den Bungarden“, einen weiteren Hof in den Bongarden und den Hof „Everhards tho Krawinkel.“ Diese Höfe werden in den Behandigungsregistern aus späterer Zeit als der H e l l w e g s h o f, der S t o o t s h o f, der B o n - g a r d s h o f und der B l a n k e n s t e i n h o f bezeichnet. Der letztgenannte wurde 1592 der Stadt Bochum zum Unterhalt für die Armen geschenkt. (Darpe Urk. Nr. 279). Er hieß auch „die Lemkenshove am Griesenbruch.“

 

Über die Geschichte dieser Höfe sind wir durch die letzten Veröffentlichungen in den Essener Beiträgen (Bd. 34, Arens das Kettenbuch, Bd. 32, Schäfer: Geschichte des Oberhofes Eickenscheidt, Bd. 35, Sticker: Geschichte des Propsteihofes Nünning) gut unterrichtet. Diese Höfe haben bis in die Neuzeit bestanden; der zum Oberhof Eickenscheid gehörige B l a n k e n s t e i n h o f hat nach seiner Verleihung an die Armenverwaltung das unglückliche Schicksal ihrer Güter geteilt, denn in den Kriegsnöten des Dreißigjährigen Krieges setzte die Verpfändung von städtischem Eigentum ein, wobei man auch vor den Armengütern nicht Halt machte. Der Hof wurde stückweise an die Gläubiger verpfändet, die jahrhundertelang im Pfandbesitz blieben und sich schließlich sogar als Eigentümer der Pfandstücke ausgaben. Eingehendere Angaben über den schließlichen Verbleib des Hofes müssen der Geschichte der Armenverwaltung vorbehalten bleiben.

 

Der S t o o t h o f gehörte ebenfalls zum Oberhof Eichenscheid. Als seine Besitzer wurden 1465 die Eheleute Kopmann genannt, die ihn an Heinrich Stoet verkauften. Der Hof führte damals noch die Bezeichnung „Wesskenhof.“ Er hatte an das Stift Essen zu leisten an jährlichen Abgaben: 6 Mött (Scheffel) Korn (Roggen), 6 M. Gerste, 6 M. Hafer, 2 Schillinge Schultgeld, 1 junges Huhn und 3 Denare „Koninzcope“ (Königszins, eine sehr alte, später an den Grafen von der Mark als Stiftsvogt zu entrichtende Abgabe). Der Hof blieb im Besitze der Familie Stoot (1557 wird „Walram Stoitz“ genannt) bis in das 18. Jahrhundert. Die letzte Besitzerin dieses Namens, Bernhardine Josefine „Stottz“ übertrug ihn an den späteren Bürgermeister Gerhard Wilbrand Lennich, infolgedessen dieser im Jahre 1763 mit dem Hofe behandigt wurde. Später wurde das Gut stückweise veräußert. Da die alten 1720 begonnenen Grundbücher der Stadt Bochum bisher trotz eifrigen forschens auf dem Amtsgericht nicht zu ermitteln waren, können über die genaue Lage und die letzen Schicksale dieses Hofes weitere Mitteilungen nicht gemacht werden. In einem Höfeverzeichnis des Stiftes Essen von 1654 (Staatsarchiv Düsseld. Stift Essen XXII 6e Nr. 35) werden die Ackerstücke dieses Hofes einzeln aufgezählt und über die Lage des Hofes folgendes mitgeteilt: „Soolstätte binnen Bochum bey Stevens und sähligen Soyngs Hufe, est idem locus, ubi modo judex Hugenpoth habitat.“ Hiernach lag das alte Wirtschaftsgebäude zwischen den Besitzungen von Steffen und von Sodingen und wurde 1654 von dem Amtsrichter Hugenpot bewohnt. Nach dem Bürgerverzeichnisse von 1533 (Darpe S. 199) lagen die Besitzungen der beiden genannten Familien an der Bongardstraße. Genauer werden die Wohnstätten dieser Familien erst dann sich bestimmen lassen, wenn das im Erscheinen begriffene Werk des Stadtarchivars Dr. Schulte über die „Bevölkerung Bochums im Jahre 1664“ vorliegt.

 

Auch der Haupthof D i e h o f des Essener Stiftes hatte einen Unterhof in Bochum. In dem Kettenbuch wird dieser als „manusus dictus Remengut alias Mauricii“ aufgeführt, der 4 solid gab. Nach Registern aus späterer Zeit heißt der Hof die „Sibbenhove“ (Kindlinger, Manuskripte Bd. 118, S. 201), die 1551 5 Goldgulden Türkensteuer aufbringen mußte. In den Bürgerlisten kommen Mitglieder dieser Familie mehrfach (Wilhelm Sybe 1533, Darpe S. 199) vor; sie muß ein großes Ansehen genossen haben, denn sie stellte 1518 und 1525 (Dirik Siden) den Bürgermeister der Stadt.

 

Der Sibbenhof gehörte im 18. Jahrhundert der Familie Maas: er lag im Norden der Stadt nach Grumme zu, wie die lückenhaften Quellen des Stiftes Essen (Staatsarchiv Düsseldorf) berichten.

 

Die A b t e i W e r d e n besaß nach dem Heberegister aus der Mitte des 12. Jahrhunderts (Kötscheke, Werdener Urbare Bd. 1. S. 215) in Bochum (Bokheim) drei Höfe, die an den Haupthof Marten (bei Dortmund) abgabepflichtig waren, und 2 Höfe, die an den Haupthof Krawinkel (jetzt Schulte-Cranwinkel) lieferten. Sie gehörten zu den Gütern, die dem Abte unterstanden und teilten mit dem Aufkommen des Lehnswesens und der Auflösung der Fronhofverbände auch deren Schicksal. Infolgedessen wurden sie – wie die übrigen Abteihöfe – seit dem 14. Jahrhundert an Angehörige des niederen Adels, die Lehnsvasallen des Abtes waren, zu Lehen vergeben. Sie werden sich also später im Besitze der zahlreichen im Amte Bochum ansässigen Rittergeschlechter befunden haben; über die Namen und Lage dieser Höfe war nichts in Erfahrung zu bringen; vielleicht geben die im Staatsarchiv Düsseldorf befindlichen Lehnsregister der Abtei Werden näheren Aufschluß über die Schicksale dieser Güter.

 

Das Stift H e r d e c k e besaß nach dem Güterverzeichnisse seiner Äbtissin Hathewig aus dem Jahre 1229 2 Höfe in Bochum. Der eine gehörte zum Fronhofe Geist bei Recklinghausen und gab 7 Schillinge; der andere leistete an das Kloster 14 Scheffel Braugerste, 18 Denare und 1 Gans. Der erstgenannte Hof wurde 1253 an den Ritter Givehardus und seinen Sohn Otto für 16 Mark (1 Mark = 233 Gramm Silber) verkauft. (Westfälisches Urkundenbuch Bd. 7, Nr. 816.) Zu welchem Ministerialengeschlecht dieser Ritter gehörte, ist nicht bekannt, sodaß wir auch die weitere Geschichte dieses Hofes nicht kennen. Der zweite Hof gab nach dem Heberegister von 1483 10 Scheffel Braumalz, 18 Pfennige und 1 Helling, 1 Gans. Er war zu Lehen ausgetan und zwar 1338 an Kord von der Dorenborg (bei Eickel), 1483 an Albert Koymsack. Es ist dieses der W ö l e n b r i n k s h o f, der zu den Lehngütern des Stiftes gehörte. Außerdem besaß das Kloster noch ein Haus, dessen Grund und Boden offenbar von einem der beiden Höfe abgetrennt worden war. Diese Hausstätte gab 1 Huhn und 1 Gans. Weiteres Quellenmaterial über alte Bochumer Höfe muß die Geschichte der Vöde liefern. Die alten, gemeinschaftlicher Benutzung unterstehenden Viehweiden im Norden und Nordwesten der Stadt wurden 6 Jahre lang für die gesamte Bürgerschaft (Hausbesitzer) zur Weide für Kühe und Schweine freigegeben, weitere 6 Jahre wurden sie in Ackerstücke aufgeteilt und von gewissen Bürgern und den Bauern der anliegenden Dorfschaften Grumme und Altenbochum als Ackerland bewirtschaftet.

 

Von der (347 Morgen) großen und (230 Morgen) kleinen Vöde gehörten 300 Morgen benachbarten Bauern von Grumme und Altenbochum, der Rest war Eigentum von 45 Bochumer Bürgern. Unter letzteren hatte der Besitzer des Schultheißenhofes 50 Morgen Vödestücke, also als größter Hof auch den größten Anteil in der Vöde. (In dem Teilungsprozeß vom 26. August 1852 ist im § 13 Ziffer 4 der Posthalter Ludolph Ecker Besitzer dieser Stücke, da er den Schultheißenhof gekauft hatte; vergl. weiter unten.) Die anderen Bürger hatten demgegenüber erheblich geringeren Besitz; aus der Lage und Größe dieser Vödeländereien können wir weitere alte Höfe, zu denen doch ursprünglich das Vödeland gehörte hatte, nicht mehr nachweisen, da zur Zeit des Rezesses bereits die Zersplitterung der alten Höfe längst vollendet war. Nur bei einem Vödebesitzer, dem Gerichtsrate Franz Surmann in Schwelm, läßt sich unter Zuhilfenahme der alten Grundakten (Grundbuch Bd. 7) nachweisen, daß diese Vödestücke zu den G r e v e l i n g s h o v e gehört haben, die um 1820 aufgeteilt worden ist. Die Lage des alten Wirtschaftshauses dieses Hofes, dessen Ländereien an der Alleestraße und „in der Varendelle“ lagen, ließ sich nicht ermitteln. Den Hof besaß seit dem 17. Jahrhundert die angesehene Familie Surmann, deren Angehörige in mehreren Generationen als Syndici in Bochum und Essen tätig waren. Im Dreißigjährigen Kriege half sie der verarmten Stadt mit Geld aus, wofür sie als Pfand einige Grundstücke erhielt, die die Stadt erst im letzten Jahrhundert „aus der Antichrese“ eingelöst hat.

 

In der Vöde hatte auch die katholische Kirche alten Besitz. Als Zubehör zur Widume, dem alten Pfarrhaus, werden zwar nur rund zwei Morgen Land angeführt (Rezeß § 19, Ziffer 27), aber das Primissariat besaß 16 Morgen; rechnet man hierzu den Besitz des lutherischen Pastorats mit 33 Morgen, der erst infolge der Teilung des Kirchenvermögens nach Einführung der Reformation abgetrennt worden ist, so besaß die alte Pfarrkirche ursprünglich 50 Morgen Vödeland, also einen Bestand, der demjenigen des Schultheißenhofes gleichkam. Dieses Ergebnis gibt einen Fingerzeig für die Größe der Quoten bei der ersten Aufteilung der Vöde zum Zwecke der Ackerbestellung durch die vödeberechtigten Höfebesitzer.

 

Der g e n a u e B e s t a n d d e r H ö f e der alten Bauernschaft „Buchheim“ läßt sich nicht mehr ermitteln, da durch die Entwicklung zur Stadt schon früh die Besitzerverhältnisse sich verschoben haben, auch die urkundlichen Quellen gerade über die ältere Stadtgeschichte Bochums versagen.

 

Trotz der allmählichen Verdrängung der alten Höfe aus dem durch den Graben abgeschlossenen Stadtbezirk hatte sich bis in das letzte Jahrhundert eine ganze Reihe von Höfen erhalten; teils lagen sie in der Feldmark zerstreut und dienten lediglich landwirtschaftlichen Zwecken, teils aber hatte die günstige Lage dicht an den Toren der Stadt sie zu bevorzugten Wohnsitzen der wohlhabenden Patrizierfamilien und der höheren Verwaltungsbeamten gemacht.

 

Bei der Bedeutung dieser Höfe für die Geschichte des alten Bochum lohnt sich eine eingehendere Darstellung; an ungedruckten Quellen boten das Archiv der Regierung in Arnsberg (für den Bongardshof) und das Staatsarchiv in Münster (für den Schultheißenhof) reichliches Material, das bezüglich der Festlegung der einzelnen Örtlichkeiten durch die alten Grundakten des hiesigen Amtsgerichts seine Ergänzung fand.

 

 

  1. Der Schultheißenhof.

 

Dieser Hof war, wie bereits näher ausgeführt, altes Reichsgut. Er schloß den von der Bleichstraße, Unteren Marktstraße, Kleinen Beckstraße und dem Schwanenmarkt begrenzten Bezirk ein und umfaßte 1. die königliche P e t e r s-(jetzt Prostei-) k i r c h e, 2. das alte Herrenhaus, später auch „das Schloß“ genannt, in welchem seit der märkischen zeit die Domänenverwaltung, die R e n t e i ihren Sitz hatte. Ende des 18. Jahrhunderts wurden das Bergamt, von 1864 bis 1888 die städtische Verwaltung in dem Hause untergebracht, das 1900 zur Anlegung des Propsteigartens abgebrochen wurde. 3. den eigentlichen Hofbezirk mit dem Schultheißenhof. Seit dem 13. Jahrhundert befand sich der Hof in den Händen der Grafen von der Mark, die noch weitere Ländereien in der Gemarkung Bochum besaßen. So gehörte ihnen die alte B u l z m ü h l e (jetzt Löchtermann) vor Hofstede, zu der die sämtlichen Einwohner Bochums mahlpflichtig waren, ferner „der Platz bei Bochum, wo vorher die W i n d m ü h l e gestanden hat“ (an der Straße „Unter den Linden“), und an Ackerländereien einige bei der Bulzmühle liegenden schatzfreien (steuerfreien) Ländereien, auf denen vor 1654 der Gantenberg-Kotten entstand; ferner die Bulzwiese (über 7 Morgen groß, 1829 verkauft. Darpe S. 580) und der „Gasthof“ an der Wiemelhauserstraße, ein fast 7 Morgen großes Landstück, das früher der Landwirt Dennis in Wiemelhausen gepachtet hatte. 1820 wurde es an die Eheleute Bergamtskalkulator Heintzmann gegen einen Kanon von 56 Rthlr. in Erbpacht gegeben. (Alter Flurname: Die Deppe; jetzt städtische Ziegelei an der Otto- und Wiemelhauser Straße, aus welchem Grunde dieses Land den Namen „Gasthof“ führte, bedarf noch der Aufklärung). Von 60 holländischen Morgen (zu je 600 rheinisch. Ruten) Land in der Feldmark kam der Zehnten ein, während weitere große Landstücke dem Besitzer des Hauses Rechen zehntpflichtig waren. Wahrscheinlich ist dieser „Rechensche Zehnten“ im Wege der Verpfändung aus dem landesherrlichen Zehnten ausgeschieden worden. Die alten Grundakten lassen noch bei sehr vielen Grundstücken der Feldmark diese alte Reallast unter der Bezeichnung „Königszehnt und Rechenscher Zehnt“ erkennen.

 

Zur Verwaltung dieses Landbesitzes und der ebenfalls an die Grafen von der Mark gelangten Ländereien des alten Reichshofes Castrop mit seinem großen Besitz an Domänenhöfen, sowie zur Einziehung der sonstigen von Mühlen, Bauernhöfen (Abgaben von Rauchhühnern, Leistung von Hand- und Spanndiensten, Richter- und Drostendienstgeld) und der gemeinen Mark („Waldemey und der Novalien Zehnt“) einkommenden Naturalabgaben hatten die Grafen in Bochum eine eigene Domänenverwaltung in der „Rentei“ eingerichtet, die bis 1822 bestanden hat und seitdem mit dem Rentamt in Dortmund verbunden wurde. Während in dem ersten Jahrhundert die Grafen von der Mark die Abgaben durch ihren Hofesschultheißen einziehen ließen, wurde mit der Festigung der Landesgewalt und Durchführung der Besteuerung ein besonderer Beamter, der Rentmeister mit der Einziehung der Gefälle für die Domänen- und allgemeine Landesverwaltung betraut. Dem Hofesschultheißen verblieb deshalb nur noch die Bewirtschaftung seines Hofes. Seine ehemalige wichtige Stellung als Vorsteher eines Haupthofes und Vertreter des Landesherrn kam aber auch weiterhin dadurch zum Ausdruck, daß er seit dem Jahre 1321 einen weitgehenden Einfluß auf die Verwaltung und Rechtsprechung in der Stadt erhielt. In der Urkunde vom 8. 6. 1321, die dem kleinen in der Entwicklung begriffenen Landstädtchen die erste Stadtverfassung gab, wird dem Schultheißen das Recht erteilt, mit dem Magistrat zusammen Stadtverordnungen zu erlassen und mit den Stadtschöffen in kleineren Zivil- und leichteren Strafsachen über die Bürger der Stadt Recht zu sprechen. Dieses Schultheißengericht hat bis zur Einführung der französischen Gerichtsverfassung (1. 2. 1812) bestanden. Bemerkt sei noch, daß auf dem Schultheißenhofe die ersten Gottesdienste der neugebildeten lutherischen Gemeinde stattfanden. Pastor Mercker berichtet hierüber in der Hattinger Chronik: „im Jahre 1610 haben gutthertzige Leuth ein öffentlich Gemeind und Exezitinm zu Bochumb angefangen und auch darauf fürstliche Plaketen (Zustimmung) erlangt. Und die erste Predigt ist geschehen uf des Schultheißen Diederichen Elberts Hoffe. Gedachter Schultheiß und andere haben deßwegen viel Mühe und Last gehabt und ist ihnen großer Widerstand gedann von Wirichen Witgenstein, Richter zu Castrop und anderen.“ Mit Anfang des Jahres 1611 wurde der jungen lutherischen Gemeinde auf der Rentei ein Gemach, zu welchem ein Zugang vom Kirchhof her führte, von der brandenburgischen Regierung eingeräumt. Doch nicht lange durfte sie sich der freien Religionsausübung erfreuen. Nach dem Einzuge – veranlaßt durch den Jülich-Cleveschen Erbfolgestreit – der Spanier (1615) wurde der lutherische Gottesdienst verboten; spanische Soldaten mauerten den Zugang zu den gottesdienstlichen Räumen in der Rentei zu. Erst 1631 nach Wegzug der Spanier wurde der lutherische Gottesdienst in „Lappen, eines Bürgers Hause, auf einer großen Kammer“ wieder aufgenommen. Der letzte Besitzer des Gutes war der Präsident des Obertribunals in Berlin Heinrich Diedrich v o n G r o l m a n n, der den Hof gegen eine Behandigungsgebühr von 20 Goldgulden als „Behandigungsgut“ empfangen hatte. Er hatte das Gut wieder verpachtet, übte auch nicht mehr das Schultheißenamt, da dieses an die in Bochum wohnenden Verwandten Grolmann und Essellen vergeben war, aus.

 

Der Schultheißenhof lag an der Kleinen Beckstraße neben der katholischen Kirche. Außer dem Wohnhause befanden sich am Ende des 18. Jahrhunderts noch eine Scheune, Wagenremise und Stallung auf dem Hofraum, an den sich Gärten, ein Bauernhof und ein Bleichgarten in Größe von insgesamt 500 Ruten anschlossen.

 

Da auf dem Hofe stets ein landwirtschaftlicher Betrieb bestand, so mußten ihm auch Äcker in der Feldmark angeschlossen sein. Diese Acker und Gärten lagen über verschiedene Gegenden der Feldflur zerstreut. Das größte Stück Ackerland mit 30 Morgen lag im „Rott“ (Flur 7 Nr. 29) wie man das Gelände zwischen Allee- und Rottstraße bezeichnete, hier lagen auch noch zwei Gärten von einem und zwei Morgen Größe. Weiter gehörten zum Hofe „das Parzell am Hellweg im Rechenschen Feld“ (1 Morgen, 104 Ruten) der „Busolohs Kamp“ im Griesenbruch (3 ½ Morgen), die Äcker an der „Friemanns Hegge“ (auf dem untersten und obersten Berg, Friemanns Hegge, Kranenberg, 10 Morgen), in der Krümmede (1 Morgen), am Schmechting (an den Siepen 3 Morgen), hinter den Gastgärten das „Dröge Gärtchen“ (1 Morgen, 176 Ruten), am Elscheidskamp der Brabecker-Kamp (1 Morgen, 143 Ruten), im Hohfeld das „Höhere Malterse“ (2 Morgen), sowie ein Garten vor dem Bungardstor. Zu diesem Landbesitz kam noch die Beteiligung an der Hude in der Vöde mit der daraus hervorgegangenen Landzuteilung, die bereits oben erwähnt ist. Außerdem gab das Niemeyer (Röckers) Häuschen eine jährl. Pacht von 2 Rthlr.

 

Dem Schultheißenhofe unterstanden drei K o t t e n i n W i e m e l h a u s e n als „Pertinenzien“ und zwar: der Bleckmanns Kotten mit der Holzung „im Bleck“ und dem „Schultheißengehölz“ (12 köln. Morgen groß), der A l t e n k a m p s- und der S c h m i d t s Kotten. Diese Kotten lieferten Naturalabgaben als Erbpacht bis ihre Besitzer in den Jahren 1826, 1827 die gutsherrlichen Rechte abkauften. Schließlich war noch aus dem Honscheidshoffe 1 Scheffel Hafer als alte Abgabe zu liefern, die vermutlich aus einem im Honscheider Feld gelegenen Ackerstück von 3 köln. Morgen herrührt, das an den genannten Hof veräußert war.

 

Nachdem der Erbpächter von Grolmann im Jahre 1824 die landesherrlichen Rechte an den Schultheißenhof mit 325 Rthlr. abgelöst hatte, veräußerte er ihn im selben Jahre. Den Hof selbst nebst anliegenden Gärten kaufte der Prediger und Rektor Friedrich August Volkhardt für 4000 Rhtlr., während alle übrigen Ländereien und die Kotten von dem Posthalter Gottfried Ludolph E c k e r für 10000 Rhtlr. erworben wurden. Aus den Händen Volkhardts erwarb im Jahre 1851 das E l i s a b e t h – K r a n k e n h a u s an Grundstücksbestand für 8000 Thaler, (Flur 5, Nr. 238, 239, 322, 323, 232). Der Postmeister Ecker bewirtschaftete die anderen Ländereien weiter, bis die Vergrößerung der Stadt die Aufteilung dieses Landbesitzes notwendig machte. Die Güter und Äcker im Rott (altes Kataster Flur 5, Nr. 27, 28, 29) wurden in den Jahren 1856 bis 1859 zur Anlegung der Viktoriastraße, die diesen Namen aus Anlaß der Vermählung des Prinzen Friedrich Wilhelm (1858) erhielt, des Wilhelmsplatzes und der sich von dort bis zur Roonstraße hinziehenden Straßen parzelliert, nachdem bereits 1831 ein Splißteil an den Bergfiskus zur Anlegung des Bergamtes an der Alleestraße abgetreten war. Der Garten „am Graben“ (Flur 5, Nr. 557, jetzt südlicher Häuserteil zwischen Viktoria- und Hochstraße) wurde an den Rendanten Gisbert Cremer veräußert, die Parzellen im Schmechting (Flur 9, Nr. 122, 123) kaufte 1857 Wilhelm Gantenberg zu Hofstede, die Ländereien an der Friemanns Hegge gingen 1828 in den Besitz der benachbarten Bauern Schulte-Ladbecke, Winkelmann (Joh. G. Peters) in Altenbochum, Kohlpoth und Schemberg in der Vöde über, das Land in der Krümmede (Flur 3, Nr. 47) kaufte 1829 Pastor Volkhardt, den drögen Garten (Flur 8, 141, jetzt Gelände um die Christuskirche) Fröhling, Schücking und Simon Meyer (1859), den Acker am Hellwege (Flur 6, 43) erwarb Moritz Scharpenseel 1850, der auf dem Sonnenschein-Kotten (Brüderstr. 4) wohnte. Schließlich gingen auch die Parzellen im Griesenbruch (Flur 7, Nr. 35 und 41) und der Brabecker Kamp (Flur 1, Nr. 52, das höhere Malterse 1, Nr. 68) in andere Hände über. (Nach den alten Grundakten Bochum, Bd. 11, Fol. 391., Bd. 4, Fol. 2253 u. 2493).

 

Zum Schultheißenhof selbst, der jetzigen Elisabeth-Krankenhausbesitzung, gehörte ursprünglich nicht der jetzige Krankenhausgarten östlich der Bleichstraße, dieser schmale Geländestreifen ist der Rest des alten Stadtgrabens, der auf der östlichen Seite des alten Judenfriedhofes (jetzt Buddenbergstr. 11; Märkischer Sprecher), hinter der jetzigen katholischen Schule durch die Wiesen dem an der nordöstlichen Ecke des Krankenhauses beginnenden Stadtteiche (Schwanenmarkt) zufloß. Dieses Stück des alten Stadtgrabens wurde 1750 von der Stadt versteigert, wobei den Judenfriedhof der Schultheiß Essellen, das daranstoßende Stück der Bürger Vikarius (später angekauft von Jacobi, der einen Baumhof darauf anlegte) erwarb. Den jetzigen Krankenhausgarten steigerte damals der Schultheiß für seinen Hof an. – Zu jedem karolingischen Reichshofe gehörte das p o m e r i u m, ein Baumhof. Beim Reichshof Dortmund hieß dieser „der Königskamp“; auf seinem Gelände wurde das Freigericht abgehalten, an das noch jetzt die alte Femlinde vor dem Hauptbahnhof erinnert. In Bochum deutet auf dieses pomerium die Bezeichnung „Baumgarten“-Bongard. Dieser B o n g a r d – zu beiden Seiten der jetzigen Bongardstraße ursprünglich gelegen – diente in ältesten Zeiten den durchziehenden Truppen als Lagerplatz, später wurde das Gelände vom Schultheißenhofe aus bewirtschaftet. Es ist das 30 Morgen große Stück Ackerland, das oben genannt ist; auch der Friehof wird vielleicht ähnlich den Verhältnissen in Dortmund ursprünglich zu diesem Reichsgutland gehört haben. Möglich ist auch, daß der dazwischen gelegene Bongardshof und der nahegelegene Staatshof ursprünglich altes Reichsgut gewesen sind; beide gehörten seit ältester Zeit dem Stift Essen, dessen Güterbesitz sich nachweislich aus Stiftungen der deutschen Kaiser (z. B. Reichshof Essen und Ehrenzell) in der Hauptsache zusammensetzte. Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, wenn auch nicht mehr nachweisbar, daß auch die genannten beiden Höfe zum alten Bochumer Reichsgut gehört haben.

 

 

  1. Die Widume.

 

Noch unter der Herrschaft der Karolinger wurde von dem Inhaber des Grafenamtes über die alten Gaugrafschaft Bochum auf dem Grund und Boden des Reichshofes eine Kirche errichtet. Wahrscheinlich ist diese Kirchengründung durch das Kloster Werden veranlaßt, da dessen Abt bis zur Aufhebung seines Klosters (1803) Patron der katholischen lateinischen Stadtschule Bochums war. Auch mußten die Bauern von Eppendorf, der zur Abtei Werden gehörigen Bauernschaft immer die halben Kosten in Kirchensachen tragen. Auf einer kleinen Anhöhe angelegt, mit starken Mauern ringsum befestigt, konnte sie der Bauernschaft Bochum bei kriegerischen Überfällen wie eine Festung Schutz und Trutz bieten. Zum Unterhalt des Geistlichen wurden eine Hufe Landes, ein Haus nebst Garten, die Opfergelder und der Zehnten von den umliegenden Höfen der Bauernschaft gemäß dem alten auf dem Reichstag in Paderborn erlassenen capitulare Sazonum (785) bestimmt. Diese gesamte Ausstattung an Grund und Boden nannte man „widem“ (das der Kirche „Gewidmete“), woraus in hiesiger Gegend der Pfarrhof die Bezeichnung die „Widume“ erhielt. In der ältesten Zeit befand sich das Pfarrhaus auf dem Grund und Boden des Reichshofes, neben dem späteren Schultheißenhause dicht an der Umfassungsmauer der Kirche. Später – nach Errichtung der Frühmesseherrenstiftung – um 1400 überließ man diesem Primissar die Wohnung. Nach Einführung der Reformation mußte der katholische Dikar die alte Behausung dem lutherischen Prediger überlassen; er zog in das neue Dikarienhaus an der Rosenstraße. 1623 setzten die Spanier die Wohnung des lutherischen Predigers in Brand. Auf dem zerstörten Hausplatze sollte später die lutherische Kirche errichtet werden. Weil diese aber der kath. Kirche zu nahe war, kaufte man den Bruchsteinhof an der oberen Marktstraße und errichtete dort 1655 die Pauluskirche.

 

Nachdem der katholische Pfarrer durch den Geistlichen für die Frühmesse Unterstützung in seinem geistlichen Amt erhalten hatte, wurde für ihn außerhalb der Stadtumwallung auf dem der Kirche als „widem“ zur Verfügung gestellten Pfarrland eine neue Pfarrwohnung geschaffen. Zwischen der nach Eickel führenden Heerestraße und dem nach der Bulzmühle, der alten zum Reichshof gehörenden Mühle führenden Feldwege (Thomasstraße) lag alter Reichsbesitz; große Wiesenländereien „im Schmechting“ gehörten noch bis in das letzte Jahrhundert dem Landesherrn. (Die 6 Morgen große Schmechtingswiese wurde erst 1830 an Rehlinghaus verkauft. Grundbuchakten Bochum B. 9, F. 110.) Hier hatte man nach Errichtung der Kirche das für den Pfarrer bestimmte Land abgesondert, das nach seiner Bestimmung den Namen „Widume“ (auch Wedeme, Wieme) erhielt.

 

Auf diesem Gelände erbaute man das neue Haus für den Pfarrer. Fast wie ein Rittersitz eingerichtet, rings von einem Graben umgeben, mit Gärten, Obstgärten, Wiesen und allen anderen ländlichen Bedürfnissen ausgestattet, bildete diese Pfarrerwohnung noch zu Kortums Zeiten eine Zierde der Stadt. Fünfhundert Jahre hat sie den Pfarrern als Wohnung gedient. Längst ist der alte Pfarrhof verschwunden; nur die Straße, die durch die alten Pfarrländereien gelegt wurde, „die Widumestraße“ hält die Erinnerung an ihr wach. Die ganze Gegend hat sich im Laufe des letzten Jahrhunderts so gründlich geändert, daß schon Darpe die genaue Lage des alten Pfarrsitzes nicht mehr in Erfahrung bringen konnte.

 

Anderenfalls hätte er ihn nicht an die jetzige Dorstener Straße auf das Gelände der Familie Homborg verlegen können. Hier kann er aber nicht gelegen haben. Weil dort an dem hochgelegenen Grunde keine Möglichkeit der Wasserzufuhr für die den Hof umgebenden Gräben bestanden hat. Offenbar ist Darpe zu seiner Ansicht durch die Bezeichnung der Ecke Dorstener- und Vidumestraße gelegenen Wirtschaft „Zur Widume“ gekommen.

 

Nach den alten Grundakten (rep. 404 und 934) hat das alte Pfarrhaus aber an einer ganz anderen Stelle gelegen. Dort, wo die Vidumestraße das Gelände zwischen Herner- und Thomasstraße durchschneidet, genau gegenüber dem jetzigen Hause Nr. 7 lag das alte Wirtschaftshaus. Umgeben von einem Graben, der aus dem nahe fließenden Mühlbach gespeist wurde, lag es mitten zwischen saftigen Wiesen und schönen Baumgärten, durch die der genannte Bach floß, in dem Fischzucht betrieben wurde (vergl. Darpe S. 269, 471). Bis jenseits des Baches längs de jetzigen Thomasstraße dehnten sich die Gärten aus.

 

Der ganze Hof lag in einer Geländesenkung; doch jetzt kann man an einer Stelle, die noch nicht zugeschüttet ist, diese tiefe Lage (mindestens 2 Meter unter der jetzigen Straßenhöhe) erkennen.

 

Nördlich des Hofes schlossen sich ein großes Wiesenstück, die „Wiemers Wiese“, westlich das Ackerland, der 14 Morgen umfassende „Wiemers Kamp“ an.

 

Dieses ganze Land hatte der Pfarrer in eigener Bewirtschaftung, zu welchem Zwecke er sich das nötige Wirtschaftspersonal hielt. (Um 1580 wird sein „Baumeister“ = Großknecht – erwähnt. Darpe S. 165.) Das ganze Mittelalter hindurch bis in das letzte Jahrhundert haben hier die Pfarrer der Propsteikirche ihren Wohnsitz gehabt. Im Jahre 1805 wurde infolge Baufälligkeit das alte Pfarrhaus nebst den angrenzenden Gärten verkauft; der Pfarrer nahm nunmehr seine Wohnung auf dem „Freihof“.

 

Die alte „Widume“ kaufte der Landwirt Johann Wilhelm Surmann gen. Rehlinghaus aus Grumme für 2250 Rthl. An; er vererbte sie 1843 auf seinen Sohn Heinrich Wilhelm, aus dessen Händen sie 1845 durch Testament auf den Handelsgärtner Theodor Homborg überging. Der alte Rehlinghaus hatte bereits 1842 von dem „Wiemers Kamp“ einen größeren Landstreifen in Größe von 6 Morgen in Erbpacht erworben. Heinrich Wilhelm Surmann, der schon größeren Grundbesitz an der Dorstener Straße besaß, kaufte 1833 einen an dieser Straße gelegenen Garten (Flur 9, Nr. 61) hinzu und errichtete 1834 die jetzige Wirtschaft „Zur Widume“ auf diesem Gebiet, das nach seinem Tode durch Anlegung der Vidumestraße zwischen Dorstener- und Herner-Straße für die Bebauung aufgeschlossen wurde. Auch dieser Besitz ging später auf Theodor Homborg über.

 

Auch die anderen Pfarrländereien wurden nach Aufgabe der eigenen Ackerwirtschaft veräußert. Der „Wiemer Kamp“ wurde an verschiedene Bürger (Rehlinghaus, Becker, Franke, Hülsmann und Köller) in Erbpacht gegeben, die durch das Gesetz vom 2. 3. 1850 in freies Eigentum der Pächter verwandelt wurde. Ein Teil des „Wiem Kamp“ wurde 1840 zur Durchlegung der Herner Chaussee verwendet; auf seinem Gelände sind die Häuser auf der Herner Straße bis zur Eisenbahnunterführung errichtet. Die etwa 6 Morgen große „Wiemer Wiese“, die zwischen Vidume-, Herner-, Vöde- und Thomasstraße lag, wurde ebenfalls verpachtet. Die Bürger Biechorst, Peter Schipper, Löchtermann, Dennemann, Cornelius, Brinkmann, Möller, Fiege, Grimberg, Becker hatten sie in Erbpacht.

 

Neben dem Wiedemhof hatte der Küster sein Ackerland, das sog. „Küsterkämpchen“ in Größe von 1 Morgen 32 Ruten.

 

 

  1. Der Freihof.

 

Dort, wo die untere Hochstraße in die Bongardstraße mündet, lag die alte Gerichtsstätte, auf der sich nachweislich seit dem Jahre 1092 jährlich zu bestimmten Zeiten, die Freibauern der Dorfschaft Bochum und angrenzenden Bauernschaften unter dem Vorsitze des Freigrafen zum F r e i g e r i c h t einfanden. Vor diesem wurden die Auflassungen von Freigut vollzogen, auch seit dem 14. Jahrhundert zur Wahrung des Landfriedens unter Königsbann die schweren, an „Hals und Hand“ gehenden Verbrechen gesühnt. Hier „in den Bongarden“ – so wird die Gerichtsstätte in den alten Urkunden genannt – tagte die Feme noch im 15. Jahrhundert, bis ihre Macht durch Erstarkung der Landeshoheit gebrochen wurde und sie der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landrichters Platz machen mußte.

 

Der Hof, dessen Eigentümer wir erst seit dem 16. Jahrhundert kennen, blieb aber auch nach Aufhebung der Femgerichte immer noch ein Freigut. Er befand sich 1601 im Besitze eines Unnaer Bürgers, von dem ihn der herzogliche Rentmeister Dr. Velthaus, der 1596 auch Bürgermeister von Bochum war, erwarb. Später ist er im Besitze der Familie Kumpsthoff, nachdem ihn der Syndikus der märkischen Ritterschaft Dr. jur. Bertram Hillebrand K u m p s t h o f f angekauft hatte. Sein Bruder Heinrich erhielt 1669 den Hof nebst dem Rittergut Rodeschür (bei Bärendorf) und nannte sich „Erbgesessener zum Freihoff und Rodeschür“. Seine Tochter, die auch Bönninghausen (Rittersitz bei Eickel) geerbt hatte, brachte den Hof an ihren Gatten, den Bürgermeister Johann Anton L e n n i c h, der auch auf dem Hofe wohnte. Dessen Enkel, der Bürgermeister und spätere Amtmann von Rheinberg (seit 1774) Gerhard Willebrand Lennich parzellierte das Gut und verkaufte 1804 für 3400 Rthlr. das neu errichtete Wohnhaus nebst Scheune, Garten und anstoßendem „Wassergraben und Erdfang“ an die k a t h o l i s c h e K i r c h e n g e m e i n d e, deren Pfarrer Moritz Fiege dort Wohnung nahm. Der große Baumhof (134 Ruten) wurde 1804 an den Kaufmann H. Arnold Jacobi veräußert.

 

Bei der Anlegung der Hochstraße wurde ein großer Teil des Hofes (Scheune und ein Teil des Baumgartens) zur Straße genommen; das schöne Renaissancewohnhaus mußte als Hinterhaus dem Blumenkemperschen Geschäftshause weichen. (Grundakten Bochum Bd. 3 Fol. 1407.) Den alten Richtplatz nehmen jetzt die Häuser Hochstraße Nr. 1 bis 9 ein; auf dem Gelände des Gartens wurde ein neues Pastorat errichtet (jetzt Hinterhaus von Hochstraße Nr. 11). Den Rest des Freihof-Geländes nimmt jetzt das Warenhaus Alsberg ein. Über den Verbleib der einzelnen in der Urkunde von 1601 (Darpe, Urkundenbuch Nr. 277) genannten A c k e r ländereien, die zum Freihof gehörten, ließ sich nichts ermitteln. Nach dem Erbteilungsrezeß der Erben Kumpsthoff aus dem Jahre 1669 wird der Umfang des Hofes angegeben: „Der Fryhoff by der Stadt Bochum nämlich Haus, Scheuer, Stallung, Garten hinter dem Hause, Baumgarten, Platz und einem Garten über der Straße“. Die großen Ackerländereien müssen also schon früh durch Verkauf vom Hofe getrennt worden sein.

 

 

  1. Bongardshof.

 

Neben dem Freihof lag der Bongardshof; ehemals ein stattliches Gut, wurde es in den Kriegsstürmen des Dreißigjährigen Krieges hart mitgenommen. Das Wirtschaftsgebäude, das auf dem Gelände des jetzigen Löbbeschen Geschäftshauses stand (Bongard- und Hochstraße-Ecke), wurde von der Soldateska verwüstet; seit dieser Zeit ist keine eigenen Wirtschaft mehr auf dem Gute betrieben worden; die Ländereien wurden von dem anliegenden Freihof, dessen Besitzer diesen Hof an sich gebracht hatten, bewirtschaftet. Aber auch schon vor dieser Zeit hatte der Hof ein wechselvolles Schicksal. Im 16. Jahrhundert war er stark verschuldet, sodaß der adelige Gläubiger Jürgen Scheele von Haus Rechen, der eine hohe Rentenverschreibung an dem Hofe besaß, frei und unhuldig behandigt wurde. Als das Gut wieder einen geordneten Wirtschaftsbetrieb besaß, wurde es 1602 von der Familie von D i n s i n g, die auf Haus Bärendorf wohnte, erworben, und zwar ließ sich die Witwe des Amtsrichters von Dinsing nebst ihrem Sohne Etmar gehandigen. Von dessen Erben übernahm 1650 Wilhelm Hugenpoth, Amtsrichter zu Bochum, und später (1650) Bertram Kumpsthoff das Gut. Seit dieser Zeit blieben die K u m p s t h o f f im Besitz, bis 1718 der Bürgermeister Anton Lennich, der auch den Freihof besaß, sich behandigen ließ. Nach seinem Tode erbte 1739 seine Tochter Theodore Bordelius den Hof, die ihn 1774 auf die Kinder ihres Bruders, des Ersten Bürgermeisters von Bochum, späteren Amtsmanns zu Rheinberg, Gerhard Willibrand L e n n i c h übertrug. Durch den Konkurs des Rittergutes Altedornburg, das Studium seiner drei Söhne und durch Bezahlung alter auf den Hof ruhenden Schulden geriet Gerhard Lennich in Vermögensschwierigkeiten, sodaß er zum Verkauf des Gutes schreiten mußte. Im Duisburger Intelligenzblatt Nr. 40 von 1789 wurde der ganze Besitz angeboten. Er bestand aus folgenden Teilen:

 

  1. Das Bongardsgut mit einem jetzo unbebauten Hausplatz, einem kleinen Kottenhäuschen, dem hinter beiden Stücken gelegenen Garten.

  2. Einem großen Gartenplatz an der Mühlenstraße (1 Maltersaat).

  3. Die vier Hausstätten a) Heimeshoff, b) Dahlman, c) Grimberg, d) Pretz.

  4. An Ländereien in der Feldmark

  1. an der Heimbecke 6 Scheffelsaat,

  2. am Markenbrückschen Weg 2 Sch.

  3. in der Vöde 5 Sch. und 6 Scheffel,

  4. um Trapmanns Garten 3 Scheffel „auf der Bredde“.

 

Ferner lagen noch „an der Widume“ 1 Maltersaat Land, 3 ½ Sch. an der „Farndelle“ (später von Veltne angekauft). 1 Sch. am Fredestein, ein paar kleine Halbscheffel im Griesenbruch, die nicht zum Verkauf ausgeschrieben waren.

 

Da – offenbar wegen der allgemeinen wirtschaftlichen Notlage – kein genügendes Kaufgebot gemacht wurde, unterblieb der Verkauf des ganzen Hofes. Es wurden aber einzelne Stücke an die Besitzer, die diese für alte Forderungen schon lange Zeit in Pfandbesitz hatten, veräußert. So kauften Meesmann wegen einer Forderung von 500 Thaler die oben unter 4 d genannte, Moritz Homborg die zu 4 a und die in der großen Vöde gelegene, Bürgermeister Jacobi wegen einer Forderung von 600 Thaler die in der kleinen Vöde „am Ostkliff“ gelegene 5 Sch. große Parzelle an. Das Stück zu 4 b erwarb Heinrich Haumann.

 

Im Jahre 1804 entschloß sich dann Lennich zum Verkaufe der „Sohlstätte“ des Bongardshofes nebst dem daneben gelegenem Häuschen, dem „Brinkhoffkotten“ und den beiden dahinter gelegenen Gärten. Er hatte das Haus dem Erbpächter Pretz abgekauft. Der Besitz wurde in 2 Teilen veräußert. Der Kaufmann Arnold Jacobi erwarb die eigentliche Sohlstätte nebst dem dahinter liegenden Baumgarten, auf dem später die Geschäftshäuser von der Ecke der Bongardstraße bis Hochstraße Nr. 24 errichtet wurden. Das Häuschen mit einem Teil des 125 köln. Ruten großen ehemaligen Baumgartens erwarb der Schmied Johann Wilmsen. Auf diesem Grundstück steht jetzt das Haus Bongardstraße 17; der alte dahinter liegende Baumhof ist parzelliert und den anliegenden Häusern als Hofraum zugeteilt. (Nach den alten Grundakten Bochum Bd. 8 Fol. 475, 14. Fol. 34 u. 36, Bd. 3 Fol. 1419 u. 1455, 1407 u. 1413.)

 

Vor dem Bongardshof befand sich im 16. Jahrhundert ein sog. „Drenkpot“ auch „Bongerspot“ genannt; es war diese ein kleiner Teich, der zum Tränken des Viehes diente und nach dem Stadtgraben abfloß. Später wurde der Teich zugeschüttet. Auf dem Gelände wurden Häuser errichtet, die, weil sie zum Teil auf städtischem Boden erbaut waren, jährlich 45 Stüber Hausstättengeld an die Stadt zahlen mußten. (Bongardstr. 19, 21.) Der Hof war ein B e h a n d i g u n g s g u t der Pröpstin des S t i f t e s E s s e n ; er bildete mit über 80 anderen Höfen einen Hofesverband, der einem Oberhof, dem bei Kray gelegenen Hof Münning unterstand. Bereits in dem ältesten Verzeichnisse dieser Höfe, der sog. „Limburger Rolle“ aus dem 13. Jahrhundert (v. Steinen Westf. Geschichte Bd. 6, S. 1421) wird der Hof wie auch der zweite Essener Hof, der Hellwegshof, genannt.

 

Der Hof wurde zu „freier und unhuldiger Hand“ ausgeliehen. Sein Besitzer gab jährlich auf Trinitatis 12 Pfennige an die Pröbstin, blieb aber in Kriegszeiten noch mit dieser geringen Abgabe im Rückstand. Dieser Zins blieb im Laufe der Jahrhunderte immer gleich; natürlich war diese Einnahme für die Pröbstin wertlos. Sie entschädigte sich dadurch , daß sie beim Versterben des Pächters sowie für die Neuverpachtung („Handgewinnung“) Gebühren in einer den Einkünften des Gutes entsprechenden Höhe forderte. Beim Versterben mußte ein Sterbegeld von 1 Mark Essendisch, das später auf 4 Goldgulden (6 Rthlr.) erhöht wurde, gezahlt werden. Für die Neugewinnung des Gutes wurden hohe Summen im Laufe der Zeit gefordert; so mußte Heinrich Arnold Jacobi und Wilmschen insgesamt 45 Rthlr. für die Behandigung zahlen, wozu noch 3 Prozent Konsensgebühr als Gebühr für die Einwilligung zur Veräußerung kamen. Jacobi beklagte sich sehr über diese hohe Summe, indem er darauf hinwies, daß z. B. Surmann in Hamme für den ganzen Hof nur 139 Rthlr. Behandigungsgeld gezahlt habe, im Vergleich hierzu müsse er für den mit 900 Rthlr. gekauften Hof zuviel zahlen. (Der Surmannhof war ebenfalls ein Essener Gut, in den Oberhof Eickenscheid abgabepflichtig.) Schließlich mußte noch jährlich als Vogtgeld (Herrenbede, Königsschatzgelder) 1 Rthlr. 40 Stüber entrichtet werden, ein altes Zinsrecht des Grafen von der Mark, als Schutzvogt des Stiftes Essen für dessen in seinem Territorinm gelegenen Güter. (5 Stüber pro Scheffelsaat.) Die Größe des Bongardhofes hat im Laufe der Jahrhunderte sich sehr geändert. Seine Wirtschaftslage war schlecht. Zu Anfang des 16. Jahrhunderts umfaßte der unverpfändete Besitz noch 5 Maltersaat. Die meisten zum Hofe gehörigen Ländereien waren nämlich um diese Zeit an Gläubiger versetzt; außer den oben genannten Parzellen waren im Pfandbesitz 1 Maltersaat „in der Fahrendelle“, 1 ½ Scheffelse „am Griesenbruch“, 2 Sch. „am Fredestein“, 2 Sch. an „Christoff Schell“, 5 Sch. „in der Vöde nach der Ladebecken“ an „Schulte in dem Velthaus, 1 Sch. „achter dem Hellweg“, 2 Gärten „am Hohlweg“, 1 ½ Sch. „auf dem Buttmer“, 2 Sch. „im Lohberg“, 1 Sch. „unten auf dem Rade“ und noch 2 Stücke „an den Birken“ und bei „Brabecken Land“ verpfändet.

 

Im Dreißigjährigen Krieg ging der Hof ganz zu Grunde, nur Reste des Hofes gingen an die Familie Kumpsthoff über; die eben genannten Stücke blieben auch weiter im Pfandbesitz, teils gingen sie dem Hofe ganz verloren.

 

Wie bereits erwähnt, waren aus dem Gelände des Hofes an der nördlichen Seite der Bongardstraße in alten Zeiten vier „Kotten“ abgetrennt, auf denen Bürger der Stadt ihre Ackerwirtschaft führten. Sie mußten kleinere Pachtsummen zahlen und jährlich zum Frühjahr und Herbst an je einem Tage auf dem Hofe Dienste leisten. Die Kotten befanden sich zu Beginn des vorigen Jahrhunderts im Besitze der Bürger Kupferschläger Tretz, Wirt Johann Diedrich Grimberg, Moritz Dahlmann und Wilhelm Heimeshoff (später Sattler Dyckershoff). Dieser ganze Bereich von kleinen Häusern nebst anstoßenden Baumgärten wurde später von Ascheuer und Döhmann angekauft; der Heimeshoffkotten wurde zur Offenlegung der Kortumstraße von der Stadt erworben (Grundakten Bd. 13, Fol. 1); auf den anderen Kottenstellen stehen jetzt die Häuser Bongardstraße 22 bis 26.

 

 

  1. Der Hellwegshof.

 

Wenn man vor 100 Jahren aus dem Hellwegtor, das zwischen den Häusern Grabenstraße 44 und 48 sich erhob, hinaustrat, erblickte man gleich rechts eine große, mit hohen Mauern umschlossene Besitzung. Von dem Tore an der Hellwegstraße führte ein mit einer doppelten Baumreihe bepflanzter Weg nach dem alten zurückliegenden stattlichen Wohnhaus. Es war der Sitz der Familie Essellen, die seit 1699 auf dem Hofe wohnte.

 

Er erste nach dem Kettenbuch des Stiftes Essen um 1410 bekannte Inhaber des Hofes war Hermann „uppen Steinweg“. Nach seiner Lage wurde der Hof nämlich die „Hove opme Steynwege“ genannt; sie hieß auch „die Slotshove“, weshalb auch das Hellwegtor „Slotporte“ (1428) (Darpe Urkundenbuch Nr. 40) bezeichnet wurde. 1444 erhielt Drudeke, der „Grete in den Bungarden“ Tochter, den Hof, sodaß gleichzeitig Mitglieder derselben Familie die beiden Essener Höfe in Besitz hatten. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts besaßen Wessel Schmedes und seine Erben den Hof. 1518 wurden Diedrich Sloet und seine Frau Else huldig behandigt (vergl. Bürgerverzeichnis aus dem Jahre 1533, Darpe S. 199). Unter ihrer Wirtschaftsführung gingen die Erträgnisse des Gutes zurück. Nach ihrem Tode erwarb der Bürger Johann Ovelgünne den Hof, verkaufte ihn aber schon 1589 an Wilhelm Brabecke, der ihn 1615 an Bitter von Kaesfeld übertrug. 1657 wurden seine Kinder Maria Klara und Johann Paul mit dem Hofe behandigt. Dann erhielt ihn Franz Adam Havekenscheid, dessen Mutter eine geborene von Kaesfeld war. 1699 wurde das Gut an Adolf Heinrich Essellen verkauft.

 

Der Hof mußte jährlich zuletzt einen Kanon von 6 Pfennigen der Pröbstin zahlen, dazu kamen an Sterbegeld 1 Mark Essendisch beim Versterben des Behandigten und Gewinngelder wie bei der Bongardshove. Diese Rechte wurden 1829 mit 17 Reichsthalern abgelöst. Auch aus diesem Hofe mußte am 1. Mai jährlich die sog. „Herrenbede“ gezahlt werden. Seitdem im Jahre 1699 Adolf Heinrich Essellen (gest. 1705) nebst seinem Sohn Dr. Christoph Dietrich von der Pröbstin mit dem Hofe behandigt worden war, blieb dieser im Besitze der Familie bis zu seiner Aufteilung.

 

Im Laufe der Zeit gelangten die Essellens zu immer größerem Ansehen und Reichtum. Ihre Mitglieder waren als Richter, Bürgermeister und Stadtschultheißen zum Wohle der Stadt tätig. So war ein zweiter Sohn des Adolf Essellen, de Dr. Johann Heinrich E. von 1701 bis 1707 Schultheiß und Besitzer des Schultheißenhofes; ein dritter Sohn, der spätere Steuerrat Moritz Dietrich E. führte 1711 und 1712 als Bürgermeister die Geschäfte der Stadt. Nach dem Tode des Schultheißen Dr. Essellen mußte sein Sohn, der noch nicht mündig war, einen langjährigen Prozeß mit dem Fiskus wegen des Schultheißenamtes führen, nach dessen glücklichem Ausgange er von 1730 bis 1754, in welchem Jahre er starb, Schultheiß blieb. Er erwarb das Rittergut Krawinkel, das ihm als Mitglied einer ehemals adligen Familie von dem Lehnsherrn, dem Grafen von Limburg-Styrum durch den in Essen wohnenden Lehnrichter Kopstadt als Lehen übertragen wurde. Dieser alte Rittersitz, dessen Grundmauern noch vor 50 Jahren in den Wiesen hinter der Kolonie Stahlhausen sich aus dem Gelände heraushoben, ist später aufgeteilt und vom Bochumer Verein zur Anlegung der genannten Arbeiterkolonie verwendet worden.

 

Mit dem Hellweghof wurde nach dem Tode des Dr. Dietrich Essellen die Seitenlinie, der Sohn Friedrich Heinrich des Moritz Essellen behandigt. Er war Erster Assessor am 1755 neu eingerichteten Bochumer Landgericht und erhielt später den Titel Justizrat. Verheiratet war er mit der Tochter Dorothea des Dortmunder Arztes Dr. Mallinkrodt. Von 1780 ab war er auch Stadtschultheiß. Im Nebenamte hatte er in den adeligen Jurisdiktionsbezirken Strünkede, Altkastrop, Grimberg und Horst an der Ruhr, deren Besitzer zur Zeit des Großen Kurfürsten durch Kauf das Richteramt über die Bauernschaften ihrer Adelssitze an sich gebracht hatten, ebenfalls im Auftrage der adeligen Gerichtsherren das Richteramt auszuüben. Zu dem von seinem Vetter Heinrich Dietrich 1754 geerbten Kramwinkel erwarb er 1790 noch das Rittergut Krengeldanz bei Witten. In der Fülle seines Ansehns und Reichtums verlieh ihm 1787 der König das Adelsprädikat wieder, das der Bochumer Zweig der Familie nicht mehr geführt hatte.

 

Justizrat von Essellen starb im Jahre 1805 mit Hinterlassung von Frau und 7 Kindern. Von seinen Söhnen schlug nur einer, Heinrich, die juristische Laufbahn ein, während die übrigen Offiziere wurden. Auf dem Hofe blieben die unverheirateten Töchter wohnen, zu denen später Heinrich von Essellen, Assessor am hiesigen Stadt- und Landgericht, und Karl von Essellen nach Beendigung seiner Offizierlaufbahn (1809) zogen. Letzterer wurde in der Franzosenzeit zum 1. Beigeordneten der Munizipalität Bochum ernannt, trat aber sein Amt nicht an, indem er die Stadt auf längere Zeit verließ. Durch Vertrag wurde Heinrich von Essellen von seiner Mutter und seinen Geschwistern 1808 der Hellwegshof übertragen. Nach seinem Tode (1853) ging dieser auf seinen Neffen, den Staatsanwalt zur Nedden über, der im Jahre 1849 auf dem Hofe Wohnung genommen hatte.

 

Mit dem Tode des unverheiratet gebliebenen Bruders Friedrich (1851), der als Offizier bis 1806 im Regiment der Leibhusaren gestanden hatte, die Freiheitskriege im westfälischen Landwehrkavallerie Regiment mit machte und von 1826 ab Landrat im Kreise Soest war, starb das Geschlecht der von Essellen in der männlichen Linie aus.

 

In dem genannten Erbteilungsvertrag wie in de elterlichen Testament vom 24. 10. 1795 wird der Hellwegshof näher bezeichnet: 1. das elterliche Wohnhaus mit Nebengebäuden, den Kirchensitzrechten (2 Sitze in der katholischen, 1 herrschaftlicher Sitz und 2 Mägde- und Knechtenbänke in der Pauluskirche) und den Ländereien, genannt „Schlötenkamp“, 2. die nahe beim Hause gelegenen Schlotshove, wozu gehören a) der oberste und unterste „Hugenwinkel“ (Hohenwinkel), b) 5 Scheffel Land am Reitwege, c) 1 ½ Sch. hinter dem Grafenkamp, 1813 erhielt von Essellen dazu noch den bisher von den Erben gemeinsam besessenen Kuhkamp an der „Notstraße“ (das Griesenbruchkämpchen).

 

Mit dem Einzuge der Industrie (Anlegung der Bergischmärkischen Eisenbahn, Gründung des Bochumer Vereins, Ausbau der umliegenden Zechen) wurde der Zuwachs an Bevölkerung immer größer. So mußte schließlich auch der Hellwegshof der mächtig sich ausdehnenden Stadt zum Opfer fallen. Im Jahre 1853 schritt man zur Aufteilung des Geländes. Durch die großen Baumgärten und den 10 Morgen umfassenden „Schlotenkamp“ legte man die zu Ehren des Prinzen von Preußen und seiner Gemahlin genannten „Wilhelm“- und „Luisenstraße“. Die aufgeschlossenen Ländereien wurden dann parzelliert und einzeln an Bürger veräußert. Zwanzig Jahre später war der gesamte alte Hofbereich zwischen der Hellwegstraße (Haus Nr. 8 bis 30), dem Graben, dessen Anlieger den alten zum Hofe gehörigen Teil des Stadtgrabens ankauften, der jetzigen Harmoniestraße, dem Wilhelmsplatz und der Friedrichstraße (Haus Nr. 1 bis 11) bebaut. (Altes Kataster Flur 5 Nr. 526 bis 529.) Der alte Wirtschaftshof selbst verschwand als Hintergebäude hinter dem Hause Wilhelmstraße Nr. 3. Er wird jetzt von Dr. Lackmann bewohnt.

 

In den sechziger Jahren machte sich mit dem dauernden Wachsen der Bevölkerung auch die Parzellierung des „Hugenwinkel“ und des Geländes „hinterm Grafenkamp“ und „im Griesenbruch“ notwendig. Durch das Gebiet (Flur 7, Nr. 21 und 22) wurden die Marien-, Humboldt-, Roon- und Rottstraße gelegt, auch mußten größere Stücke an die Bergisch-märkische Eisenbahnlinie (Abzweig nach Riemke) abgetreten werden. Der „hohe Winkel“ mit seinem 18 Morgen großen Ackerstück wurde so der Bebauung, an der sich besonders Baumeister Sontag beteiligte, erschlossen. 1869 erhielt nach der Humboldtfeier des Gewerbe-Vereins die „Humboldtstraße“ ihren Namen. 1867 schenkte zur Nedden 2 ½ Morgen Land an die katholische Gemeinde zum Bau der Marienkirche, die in den Jahren 1869 bis 1872 errichtet wurde.

 

Im Griesenbruch (Flur 7, Nr. 1, 2 ½ Morgen groß) wurde der Moltkeplatz 1871 angelegt; schließlich wurde auch das fast 4 Morgen große Ackerstück „am Reitweg“ (Flur 8 Nr. 45) parzelliert (Grundakten Band 2, Fol. 727).

 

Mittlerweile hatte zur Nedden seinen Wohnsitz nach Wiesbaden verlegt, wo er auch gestorben ist.

 

 

  1. Der Weilenbrinkshof.

 

Am Weilenbrink mit der Einfahrt zwischen den Häusern Nr. 3 und 7 lag früher der „Wölenbrinkshof“. Darpe (S. 23) führt den Namen „Wölenbrink“ auf „Wöle“ – eine weise Frau bei den alten heidnischen Sachsen – zurück, die auf einer Anhöhe (Brink) ihren Wohnsitz gehabt habe. Ob diese Deutung des Namens richtig ist, mag dahingestellt bleiben; es sie nur erwähnt, daß sich auch in der alten Bauernschaft Gelsenkirchen ein Hof des gleichen Namens befunden hat.

 

Der Hof gehörte dem 819 gestifteten Marienkloster Herbecke an der Ruhr. Nach einem Güterverzeichnisse der Äbtissin Hadewig (1229) gab ein Gut in Bochum 14 Scheffel Braumalz, 18 Denare und 1 Gans an Pacht. 1338 war es an Konrad von der Dorneburg von der Äbtissin Jutta zu Lehen gegeben. Nach von Steinen (Westf. Geschichte Bd. 4 S. 13) war der Wölbrinkshof ein Lehen, womit die von Scheele zu Rechen belehnt waren. Als 1536 ein Verzeichnis der Bürger Bochums aufgenommen wurde, wird der „Woillenbrink“ „vacat“ genannt; er war also seit dem großen Brand der Stadt, der fast ganz Bochum in Asche legte (1519), noch nicht wieder aufgebaut. Ein Zusatz in diesem Verzeichnis, „hefft Evert Stoyt“, deutet darauf hin, daß später das Wirtschaftsgebäude wieder aufgebaut worden ist. (Stoit wird nämlich 1577in anderen Urkunden genannt, Darpe S. 198 und 185, er besaß auch den Essener Staatshof, wie oben erörtert.) Über die nähere Geschichte dieses alten Lehnhofes wissen wir nichts. Nachdem das Kloster Herdecke säkularisiert worden war, gingen die Akten über das „Lehngut Weulbrink“ (mit Lehnbriefen und Lehnverhandlungen aus der Zeit von 1644 bis 1792) an die Regierung in Arnsberg; nach Mitteilung der dortigen Domänenregistratur sind diese alten Akten, die wertvollen Aufschluß über die Wirtschaftsgeschichte des Gutes geben konnten, bereits vernichtet.

 

Ende des 18. Jahrhunderts war der Hof Eigentum der Erben des Predigers Westhof in Herne, die ihn an den Postdirektor Johann Ludwig Jacobi in Krefeld, den Bruder des oben als Besitzer des Freihofs genannten Kaufmanns Heinrich Arnold Jacobi, verkauften.

 

Das alte Wirtschaftshaus nebst Garten, einer Wiese mit anstoßenden Baumhof erwarb 1815 für 1627 Reichsthaler das katholische Primissariat. Der Frühmesseherr bewohnte vordem ein auf er Rosenstraße gelegenes kleines Haus, das aber baufällig war und deshalb an die Stadt zwecks Durchlegung und Erbreiterung des Marktplatzes bis zu der genannten Straße verkauft wurde. Die katholische Gemeinde ließ später den alten Weilbrinkshof, der in den Jahren 1850 bis 1860 auch als Schulgebäude für die katholische Rektoratschule dienen mußte, niederreißen und an der Bleichstraße das jetzige, dem Elisabeth-Krankenhause gegenüberliegende Primissariat errichten.

 

Ein gutes Stück Stadtgeschichte ist an uns vorübergegangen; wir haben die alten Patrizierfamilien kennen gelernt, deren Mitglieder als Bürgermeister und Richter zum Besten der Stadt tätig waren. Jahrhunderte lang haben sie auf ihren schön gelegenen Höfen vor den Toren der Stadt gewohnt, erst der Einzug der Industrie und das damit verbundene Anwachsen der Stadt hat sie von ihren alten Stammsitzen vertrieben. Kaum noch eine Erinnerung an ihre Tätigkeit ist im neuen herangewachsenen Industriegeschlecht lebendig geblieben, und nur ihre alten efeuumrankten Grabstätten auf dem alten Friedhof weisen dem Heimatkundigen die Brücke zu ihrem längstvergangenen Schaffen.  

 

Impressum

1925 Bochum Heimatbuch

 

Herausgegeben im Auftrag der Vereinigung für Heimatkunde von B. Kleff.

 

Verlag und Druck

Schürmann & Klagges

1. Band

 

An diesem Heimatbuche arbeiteten mit:

 

Staatsanwaltschaftsrat Dr. G. Höfken

Bergassessor Dr. P. Kukuk, Privatdozent an der Universität Münster

Rektor B. Kleff, Leiter des Städtischen Museums

Redakteur A. Peddinghaus

Redakteur F. Pierenkämper

Lehrer J. Sternemann

Studienrat Dr. G. Wefelscheid

Gustav Singerhoff

Wilma Weierhorn

sämtlich in Bochum

 

Die Federzeichnungen besorgte Graphiker Ewald Forzig

die Scherenschnitte Frl. E. Marrè / die Baumphotographien Ingenieur Aug. Nihuus

den übrigen Buchschmuck Druckereileiter Erich Brockmann

sämtlich in Bochum

 

(Zitierhinweis 2012)

Bernhard Kleff, Hg.: Bochum. Ein Heimatbuch. Bochum 1925. Bochumer Heimatbuch Bd. 1