Als Bochum noch Wall und Graben hatte

 

Dr. Günther Höfken

 

Wo das Hochhaus der Städtischen Sparkasse stolz die Stadt überragt, lag bis 1910 versteckt und verträumt der „Dudel“. Ein Gewirr schmaler Gäßchen mit kleinen, weißgetünchten Häusern, dicht aneinandergepreßt, lief dort zusammen und schuf das typische Bild einer Kleinstadt. Die alten Häuser, die hier auf der Außenseite der bogenförmig verlaufenden Grabenstraße lagen, zahlten früher jährlich an die Stadt den „Hausstättenzins“, weil sie auf städtischem Boden errichtet waren. Vor ihrer Einrichtung war das Gelände ein Teil der Befestigungsanlagen, die sich in Gestalt eines Walles mit vorgelagertem Graben um die Stadt zog. Stadtmauern hat Bochum nie besessen. Aber auch Wall und Graben dienten in Zeiten primitiver Kriegsführung als Schutz der Stadt. Der G r a b e n , angelegt um 1340, war der wesentlichere Teil der Wehranlage, während der Wall nicht um die ganze Stadt gleichmäßig aufgeführt wurde. In dem nördlichen Teile der Stadt vom Becktor bis zum Brücktor speisten die aus der Gegend der heutigen rheinischen Bahnlinie kommenden kleinen Bäche – die Ladbecke, der Krämerspring und die Goldbecke – den Stadtgraben und schufen hier eine natürliche Verteidigung. Ein dahinter angelegter Wall verstärkte den Schutz. Im südlichen, höher gelegenen Teile der Stadt suchte man den Graben durch das Grundwasser und das von dem umliegenden Ackergelände abfließende Regenwasser zu speisen, führte aber zum nachhaltigen Schutz nach der Innenstadt noch einen breit angelegten Wall aus den Erdmassen des Grabens auf. Wegen des Gefälles zwischen Bongardstraße und Brückstraße wurde das Wasser an den dort befindlichen Stadttoren durch ein Wehr gestaut. An den infolge Fehlens der natürlichen Bewässerung weniger geschützten Stellen (hinter dem Weilenbrink, hinter der Grabenstraße, zwischen Spitzberg und Kortumstraße) versah man die Grabenböschung mit dichtem Gestrüpp, um ein Eindringen in die Stadt zu verhindern. Auf den Wall pflanzte man Eichen und Buchen, die in Mannshöhe gekappt wurden. Die Seitenäste wurden ineinander verschlungen und die Zwischenräume mit Dornen, Heckenrosen und Brombeeren bepflanzt, so daß eine breite Hecke entstand, durch die kein feindlicher Pfeil dringen konnte. Nur an den in die Stadt einmündenden Straßen hatte die Hecke ihre Lücken. Hier wurden die Stadttore mit Zugbrücken angelegt. In dieser einfachen, aber wirksamen Weise konnte Bochum in den Fehden des 14. Und 15. Jahrhunderts manchen Sturm abwehren. Wall und Graben hatten zusammen eine Breite von 60 Fuß.

Die Sorge für die Instandhaltung der Befestigung lag den S c h ü t z e n m e i s t e r n ob. Sie waren die Hauptleute der Bürgerwehr, die im 19. Jahrhundert in unserem heutigen Schützenverein aufgegangen ist. Die Schützenmeister vereinnahmten auch die Einkünfte aus Verpachtungen der Wehranlagen.

Die dichten breiten Heckenanlagen auf den Grabenböschungen um die Stadt haben bis in das 18. Jahrhundert bestanden. Mit ihrem Namen „Hagen“ tauchen sie in manchen Urkunden auf. So heißt es 1543: „3 ½ Scheffel Land, up Sloetenkam gelegen, mit einem Ende up den Hagen nächst dem Friehove schietend.“

Da der Freihof die ganze östliche Seite der früheren Hochstraße (heute Kortumstraße) einnahm und der „Sloetenkamp“ das Ackerland des an der Ecke des Hellwegs und der Otto-Hue-Straße gelegenen großen „Hellweghofes“ war, bildete also der in dieser Urkunde genannte Hagen den Teil der Stadtwehr parallel der heutigen G r a b e n s t r a ß e. Diese selbst war ursprünglich der i n n e r e Wallgang. Auch in dem Gelände zwischen Bongardstraße und Brücktor wird 1540 ein „Stadthagen an Stodts Graben“ erwähnt, und der große Weidekamp „hinter dem Hagen am Stadtgraben“.

Mit der Entwicklung der Kriegstechnik verlor die Stadtbefestigung allmählich ihren Wert. Die Stadt ging nun dazu über, den Wall einzuebnen und zur Bebauung freizugeben.

Man gab zuerst am Bongardtor ein Stück Graben zur Bebauung frei. Das alte Bochumer Bürgerbuch, das auch alle wichtigeren Verträge der Stadt registriert, sagt darüber: „1560 up donderdag nach paschen (Donnerstag nach Ostern) verkauft eyn stede, gelegen by der bongardeßporten by dem stadt graben langes dem kleynen huisken, so Christoffer Steven thokompt, so als die stätte ausgepält ist, an Christoffer Steven. Er soll die städte außende bemueren und up der muyr eyn huyss seyten und die muyr die under dem huyss sall syn, soll upgetogen werden bis ahn dem stuck van Boickum muyr und Steven soll in der von Bouckum muyr up syne kosten maken laten eyn sterneken (Törchen) van twen oder dren trepken.“ (Bürgerbuch S. 446). Hiernach war dem Bürger Christoph Steffen, der vor dem Bongardtor wohnte, ein Teil des Stadtgrabens längs seinem kleinen Haus mit der Auflage verkauft worden, er solle auf dem verkauften Grabenteil ein Haus erbauen und die Grundmauer bis auf das Stadtmauerstück des Bongardtors ziehen und auf seine Kosten in der Stadtmauer ein Törchen mit einigen Treppenstufen zum Stadtgraben hinunter anlegen. Da die Familie Steffen nach der Einwohnerliste von 1664 auf der Bongardstraße das Haus neben dem Bongardtor bewohnte, muß es sich um die spätere Besitzung Lübeling gehandelt haben, die 1880 bei Offenlegung der Kortumstraße Eckhaus wurde. In gleicher Weise wurden auch an den anderen Stadttoren die anschließenden Grabenstücke an Bürger veräußert, wie das Einwohnerverzeichnis von 1664 zeigt, wo mehrfach angegeben ist, daß das Haus „auf dem Stadtwall“ steht. Die Grabenböschungen verpachteten die Schützenmeister, nachdem der Aufwuchs abgeholzt war, stückweise an die Bürger als Viehweiden. Auch den F i s c h f a n g im Graben nutzte die Stadt bis in das 17. Jahrhundert durch Verpachtung aus.

Drohten feindliche Einfälle in das Amt Bochum, so setzten die Bürger ihre Grabenwehr instand. Noch Ende des 16. Jahrhunderts suchte die Stadt auf diese Weise sich zu schützen. Der Übertritt des Erzbischofs von Köln, Gebhard Truchseß von Waldenburg, zum reformierten Bekenntnis hatte den Einmarsch spanischer Truppen von Holland her in die Rheinlande zur Folge. In diesem Kölnischen Kriege (1582-1586) wurde auch die Grafschaft Mark verwüstet und ihre Bewohner wurden mit Gewalt zum katholischen Glauben zurückgeführt. Im November 1586 lagen die S p a n i e r im Amte Bochum im Winterquartier. Die Brandschatzungen wiederholten sich 1588. In diesen kriegerischen Zeiten war auch für Bochum erhöhter Schutz der Stadt notwendig. Die Bürgerwehr wurde aufgeboten und die Schützen reinigten den durch Abspülung der Dammerde allmählich zugefüllten Stadtgraben, erhöhten den Wall und befestigten ihn „für einen Anlauff mit Brustwehren.“ An der Westseite – die Spanier rückten von Essen heran – hob man den Stadtgraben bis 27 Fuß tief aus und suchte mit dem verstärkten Bongardtor und der stark erhöhten Grabenwehr den Feind vom Betreten der Stadt abzuhalten. Aber vergeblich waren alle Anstrengungen der Bürgerschaft. Bochum wurde besetzt. Bei diesen Grabenausschachtungsarbeiten war man der Mauer zu nahe gekommen, die der Eigentümer Gerhard Delscher hinter seinem Besitztum am Hellweg längs dem Stadtgraben zwischen der heutigen Otto-Hue- und Harmoniestraße angelegt hatte. Die über 200 Fuß lange Mauer war eingestürzt und ein langjähriger Prozeß zwischen Delscher und der Stadt die Folge. (Verklagt wurden die Bürgermeister und „die Schütten“). Weil die Stadt Beklagte war, wurde der Prozeß nicht vor dem hiesigen Stadtgericht, sondern vor dem Magistratsgericht in Hamm verhandelt. Der Prozeß ging bis in das Reichskammergericht, und die in dessen Archiv ruhenden Akten (heute im Staatsarchiv Münster) geben uns Kunde von dem Zustande der Befestigung Bochums zur Zeit d e s s p a n i s c h e n E i n f a l l s. Der Magistrat hatte das Verlangen Delschers auf Schadenersatz abgelehnt mit der Begründung, die Vertiefung des Grabens sei zur Verteidigung der ganzen Bürgerschaft notwendig gewesen, übrigens die Mauer von Delscher unberechtigterweise dicht am Grabenrande aufgeführt worden, während die Stadt noch sechs Fuß breit neben dem äußeren Rande des Grabens das Recht des freien Umgangs habe. In der Beweisaufnahme gab der Prokurator (Rechtsanwalt) Bernhard von Sodingen im Jahre 1589 vor der zur Abhörung der Zeugen vom Stadtgericht in Hamm bestellten Gerichtskommission – bestehend aus dem Bürgermeister Stahlheuer und dem Notar Dr. Johann von Hullen, beide aus Wattenscheid – über das Recht der Stadt an, diese habe zu beiden Seiten des Grabens einen freien Gang zur Säuberung desselben, und dieser Umgang sei jährlich bei Besichtigungen der Wehranlage durch den Magistrat auch benutzt worden. Delscher berief sich nunmehr auf die stillschweigende Duldung der Errichtung seiner Mauer, da der Magistrat seit zwanzig Jahren nicht wegen des Mauerbaues gegen ihn eingeschritten sei. Wenn aber die Mauer hinderlich gewesen sei, hätte die Stadt auch den dicht am Bongardtor gelegenen Freihof abreißen lassen müssen, um freies Schußfeld zu haben. Auch über diesen neuen Einwand wurde wieder Beweis erhoben. Es wurde ein Lokaltermin anberaumt. Der bauftragte Richter Diedrich Reppelmundt aus Essen begab sich von der Bongardpforte auf das Grabengelände hinter dem Freihof (heute steht das Geschäftshaus Voswinkel an der Stelle) und konnte dort zwischen dem Zaun und dem Wasserlauf des Grabens sehen, wie die Böschung mit Eschen und Weiden dicht bepflanzt war. Dann ging er weiter am Graben entlang auf den Hellweghof zu. Der Kläger Delscher zeigte ihm an einer Stelle, wie die Mauer 13 Ruten lang (jede zu 16 ½ kölnischen Ellen oder 11 Fuß) samt den auf der Böschung stehenden Bäumen in den Graben gesunken war. Der Richter konnte schließlich feststellen, daß sich an dieser „Werßmauer“ (Grenzmauer) kein Durchlaß für den von der Stadt beanspruchten Gang um den Graben befand. Nach dieser Beweisaufnahme übergab das Stadtgericht in Hamm, wie es damals in wichtigen Sachen üblich war, die Akten der Juristenfakultät der Universität Helmstedt zur Abfassung des Urteils. Dieses war für Delscher günstig. Hiergegen legte die Stadt Berufung an das Hofgericht in Cleve ein, dort gewann die Stadt nach weiterem siebenjährigen Prozessieren. Delscher wandte sich nun mit der Revision an das Reichskammergericht in Speyer, wo in den Jahren 1602 bis 1604 verhandelt wurde. Den schließlichen Ausgang des Prozesses ergaben die Akten leider nicht.

Im 17. Jahrhundert gab die Stadt mit dem Anwachsen der Bevölkerung immer mehr Plätze auf dem Stadtwalle, und zwar zunächst an den Außenseite der Stadttore, dann auch längs der späteren Grabenstraße und Gerberstraße, zur Bebauung frei. Die Käufer ebneten das Gelände und füllten den Graben mit Wallerde. So wurde dieser um die Stadt führende Graben immer schmaler und war schließlich nur noch ein schlammiger Kanal. Im Jahre 1750 schritt die Stadt zum Verkauf der übrigen bisher verpachteten Grabenteile. Den Teil des Walles, auf dem der jüdische Friedhof angelegt worden war – später stand auf ihm das Gebäude der Buchdruckerei Wilhelm Stumpf an der Wittener Straße – kaufte die jüdische Gemeinde an, die Teile des Grabens hinter dem Schultheißenhof – heute die Gärten des Elisabeth-Krankenhauses an der Bleichstraße – erwarb der Schultheiß Heinrich Diedrich Esselen; zwei Teile, auf denen später Gebäude an der Südseite des Schwanenmarktes – damals noch ein großer Teich – standen, erwarben der Primissar Behmer, der in einem Hause an der hinteren Einfahrt zum Elisabeth-Hospital wohnte, und sein Nachbar, Geheimer Regierungsrat Hermann Adolf Grollmann (Große Beckstr. 24). Homborg (Lembeck, Große Beckstr. 29), kaufte den neben seinem Hause liegenden Graben – später Wirtschaft Kentzler – an und auf der Gerberstraße erwarben die dort wohnenden Bürger kleinere Parzellen des hinter ihren Häusern gelegenen Grabens; hier war auch der Sitz der Lohgerbereien, die ihre Lohgruben aus dem vorbeifließenden Bache bewässerten. Ebenso wurden zwischen Brück- und Bongardtor die Grabenteile veräußert (Die Plätze der alten Häuser von Lübeling und Braukämper – Strätling – an der Bongardstraße waren ursprünglich solche Grabenteile). Überall war der Graben 2-7 Ruten breit und sechs bis acht Fuß tief. Nicht mitverkauft wurde der Mühlbachgraben, durch den das Wasser nach der Bulxmühle abfloß, also der Bach, der östlich der früheren Heinrichstraße sich vom Stadtgraben trennte und nach Hofstede floß und die Abwässer des tiefer gelegenen Stadtteils mit sich führte. Dieser nördlich der Gerberstraße fließende Bach konnte nicht beseitigt werden, so daß nur die breiten Grabenböschung für den Ankäufer Wert hatten. Der Bachlauf blieb erhalten, bis er später unter der neuen Kanalstraße unterirdisch bis hinter den Schlachthof an der Vödestraße abgeführt wurde. Durch die Einnahmen aus dem Verkauf wollte die Stadt alte Schulden abstoßen. Die Regierung gab zur V e r ä u ß e r u n g d e r a l t e n S t a d t b e f e s t i g u n g nur unter der Bedingung ihre Zustimmung, daß jeder Ankäufer sein Grabenstück nach außen hin mit einem acht Fuß hohen Plankenzaun abschloß, damit der Zutritt zur Stadt nur durch die Stadttore erfolgen konnte, in denen seit 1716 die Akzise (Zoll) auf eingeführte Waren erhoben wurde, denn der schmale Graben war im Laufe der Zeit derartig verschlammt und vertrocknet, daß der Schmuggel über ihn mit steuerpflichtigen Waren zur Nachtzeit sehr in Blüte stand. Im Jahre 1766 wurden dann Teile dieses Grabens von den Besitzern des angrenzenden Hellweghofes und Freihofes angekauft.

Über den Zustand der alten Grabenwehr im Jahre 1823 unterrichten uns die Urrisse zur Katasterkarte der Stadt, die im Jahre 1823 gefertigt wurden (im Archiv der Katasterabteilung des Rathauses). An der Stelle des heutigen Schwanenmarktes lag damals noch ein langgestreckter Teich, der zur Tränke des in der Vöde weidenden Viehs diente. Er wurde gespeist von den Bächen aus der Gegend der rheinischen Bahn. Das Wasser aus diesem Teich floß als Mühlbach an dem (späteren) Erlenkämperschen Grundbesitz entlang und dann nördlich der Häuser der Gerberstraße bis an das Gelände der heutigen Flümannschen Gerberei, von dort floß es in Richtung der heutigen Kanalstraße nach Hofstede zu ab. Von Flümann bis hinter den beiden alten Häusern von Moritz Endemann (Brückstraße 22, 24) lag noch ein schmales Stück des alten Stadtgrabens. Von dem Teich vor dem Becktor an dem (späteren) Tauffenbachschen Haus entlang bis zur Biegung der Gerberstraße und dort wieder nach Norden in den Bach zurück, ein Abzweig dieser Wasserrinne führte unter der Gerberstraße her hinter die Häuser an der Beckstraße bis hinter das heutige Haus des Metzgers Flümann (Große Beckstraße 19) und entwässerte diese Gegend der Beckstraße. Da das ganze Gelände um das Becktor fast ein Meter unter der heutigen Straßenoberfläche lag, war es dauernd der Gefahr der Überschwemmung ausgesetzt, die erst in den sechziger Jahren – als 1866 in der Gerberstraße die Cholera gewütet hatte – mit Anlage der Kanalisation im Zuge der danach genannten Kanalstraße beseitigt wurde. Zwischen Hellweg und Bongardstraße zeigt die alte Karte von 1822 noch einen schmalen mit Gestrüpp bewachsenen Wassergraben. Mit der Anlegung und Bebauung der Hochstraße (1869) verschwand er, bei Ausschachtungen für den Neubau des Warenhauses Kortum (1912) wie beim Neubau des Schuhhauses Lötte (1950) kam die alte morastige Grabensohle wieder zum Vorschein. Zwischen Bongardstraße und Brückstraße war 1822 nur noch der alte Wallweg vorhanden, ein Wassergraben bestand hier wegen des starken Gefälles (10 Meter) nicht. Wenn die Karten von 1842 (in dem Buch v. Seippel. „Das Maiabenfest“ 1881) und 1851 (im dritten Band des Bochumer Heimatbuches) zwischen der Bongard- und Brückstraße einen wassergefüllten Stadtgraben verzeichnen, so sind die Zeichner dieser Karte einem Irrtum zum Opfer gefallen, indem sie auf den ihnen vorliegenden alten Karten einen alten Weg als Wassergraben angesehen haben. Der Katasterurriß von 1823 hat an dieser Stelle keinen Graben.

Nachdem Bochum mit Beseitigung der Umwallung eine offene Stadt geworden war, blieben nur noch die fünf Stadttore bestehen, die erst während der französischen Zeit(um 1810) niedergelegt wurden bis auf die Bongardtor- und Buddenbergtorhäuser, die vermietet wurden. Noch 1835 bestand das Buddenbertorhaus, das 14 Taler Miete einbrachte. Es wurde dann vor 1842 abgebrochen und das zu beiden Seiten noch vorhandene Grabenstück zugeschüttet. Damit war jedes Erinnerungszeichen an die ehemalige Befestigung Altbochums verschwunden.  

 

Impressum

1954 Bochum Ein Heimatbuch

6. Band

 

Herausgegeben von der Vereinigung für Heimatkunde E.V.

 

Druck und Verlag:

Märkische Vereinsdruckerei Schürmann und Klagges – Bochum 1954