Die Bildung des Stadtkreises Bochum

 

Albert Lassek

 

Die Anregung zur Bildung eines selbständigen Stadtkreises Bochum ging nicht – wie vielfach behauptet worden ist – von dem damaligen Bürgermeister Prüfer, sondern von dem Landrat des Landkreises Bochum, von Bockum-Dolffs, aus. Er beschäftigte sich kurz nach seinem Dienstantritt (1873) mit einer anderweitigen Organisation der Verwaltungsbezirke des Landkreises Bochum. Aus den am 7. April und 5. Mai 1873 gefaßten Beschlüssen ergibt sich, daß auch der Kreistag davon überzeugt war, daß die Teilung des Kreises Bochum zugunsten einer größeren Selbständigkeit und Entwicklungsmöglichkeit der Kreisstädte Bochum, Witten und Hattingen auf die Dauer nicht mehr aufgehalten werden konnte.

 

Am 16. Oktober 1874 gab Landrat von Bockum-Dolffs dem Bürgermeister Prüfer von seiner Absicht Mitteilung, bei der Regierung in Arnsberg die Bildung eines selbständigen Stadtkreises Bochum beantragen zu wollen. Übereinstimmend mit dem vom Magistrat am 24. Oktober 1874 gefaßten Beschluß sprach die Stadtverordnetenversammlung am 30. Oktober 1874 ihr Einverständnis zum Vorhaben des Landrats aus. Die Regierung in Arnsberg (Abteilung des Innern) war zunächst anderer Ansicht. Sie machte den Landrat darauf aufmerksam, daß der Minister des Innern die Bildung selbständiger Stadtkreise grundsätzlich von einer Einwohnerzahl von mindestens 40 000 Seelen abhängig gemacht habe. Dem Antrage könnte unter diesen Umständen nur dann ein Erfolg beschieden sein, wenn der Nachweis geführt würde, daß durch die bisherige Zusammengehörigkeit des Stadtbezirks Bochum mit dem Kreisverband Mißstände verursacht werden, die eine sofortige Abhilfe im Wege der Abtrennung des Stadtkreises notwendig machen, und wenn darüber hinaus die Stadt Bochum auch mit einer geringeren Einwohnerzahl den Anforderungen ohne Überlastung der städtischen Eingesessenen nachhaltig würde genügen können. In dieser Hinsicht seien aber von vornherein Bedenken zu erheben, da die bisherige Entwicklung der Stadt Bochum und deren Leistungsfähigkeit wesentlich durch die günstige Lage der Industrie bedingt gewesen sei, daß aber bei ungünstigen Konjunkturen empfindliche wirtschaftliche Rückschläge und erhebliche Abnahmen der zum großen Teil dem Arbeiterstande angehörenden Bevölkerung eintreten könnten.

Die Einwände der Regierung fanden ein Jahr später eine gründliche Widerlegung durch eine 15 Seiten umfassende Eingabe des Bürgermeisters Prüfer vom 12. September 1875, die interessante kommunalge-schichtliche Einzelheiten enthält. Zunächst wird betont, daß den lokalen und sozialen Verhältnissen entsprechend die Einwohnerzahl der Kreise bereits sehr verschieden sei und daß selbst in Westfalen von 35 Kreisen 10 weniger als 40 000 Einwohner zählen. Die Mißstände, die durch die Zugehörigkeit der Stadt Bochum zum Landkreise verursacht werden, seien finanzieller und verwaltungsorganisatorischer Art. Während 1874 die Einwohnerzahl der Stadt Bochum (27 898) nur den siebten Teil der Einwohnerzahl des ganzen Kreises (186 056) ausgemacht habe, mußte sie an direkten Staatssteuern mehr als den fünften Teil (197 005 Mark) des gesamten Kreisaufkommens (900 000 Mark) aufbringen. Bei allen vom Kreistag beschlossenen gemeinschaftlichen Ausgaben würde auf die Bedürfnisse der kreisangehörigen Städte wenig Rücksicht genommen. Diese zahlen nicht nur einen verhältnismäßig höheren Beitrag als die Landgemeinden, sondern sie können diese Beiträge von vornherein als verlorene Zuschüsse ansehen. Dies liege vor allem an der ungenügenden Vertretung der Städte im Kreistag, der aus 40 Mitgliedern bestehe, wovon die Rittergutsbesitzer 30, die Landgemeinden 7 und die 3 kreisangehörigen Städte nur 3 Vertreter stellen. Es sei einleuchtend, schreibt Prüfer, daß die Interessen der Städte überhaupt und speziell die der Stadt Bochum zu kurz kommen müssen.

 

In einer offenen Amtssprache geht Bürgermeister Prüfer alsdann auf die organisatorischen Mängel ein, die sich aus dem Aufsichtsrecht der Regierung in Kommunalangelegenheiten und aus dem Aufsichtsrecht des Landrats in Staatsangelegenheiten, namentlich in Polizeisachen, für die Stadt ergeben. Diese Doppelstellung des Vorgesetztenverhältnisses habe zu unerwünschten Kompetenzstreitigkeiten geführt, zumal es häufig unbestimmt sei, welche Geschäfte zu den eigentlichen Gemeindeangelegenheiten gehören und welche als Polizeisachen anzusehen sind. Bei dieser Sachlage erlahme bei dem Bürgermeister jegliche Initiative, zumal seine Stellung durchaus nicht selbständig sei, sondern sich als die eines subalternen Beamten erweise. Die Kabinettsorder vom 30. April 1815, die ein solches Subordinationsverhältnis angeordnet habe, sei durch die veränderten Ver-hältnisse längst überholt. Dem Bürgermeister einer Stadt wie Bochum, in der sich ein reges Gemeindeleben entwickelt, müsse daher mehr Selbständigkeit und eine größere Selbstverantwortung eingeräumt werden, zumal dieser auch landrätliche Angelegenheiten derart speziell vorbereite, daß das Landratsamt letzten Endes nur noch eine Durchgangsbehörde sei.

 

Bürgermeister Prüfer führte an Hand einer Statistik über die Staatssteuern, die erteilten Baukonzessionen und über die Einwohnerzahlen in den Jahren 1871 bis 1875 alsdann den Nachweis, daß die Entwicklungsmöglichkeit und steuerliche Leistungsfähigkeit der Stadt Bochum entgegen der Meinung der Regierung durch die industriellen Rückschläge in den Jahren 1873/74 in kaum nennswertem Maße berührt worden sei. An Staatssteuern wurden 1871 = 35878 Mark, 1872 = 41431 Mark, 1873 =50366 Mark, 1874 = 60 400 Mark und 1875 = 65666 Mark aufgebracht. Baukonzessionen wurden erteilt für Wohngebäude 1871 = 113, 1872 = 206, 1873 = 188, 1874 = 197für Nebengebäude, Reparaturarbeiten usw. 1871 = 78, 1872 = 94, 1873 = 104, 1874 = 166. Die Einwohnerzahl habe sich wie folgt entwickelt: 1871 = 19 449, 1872 = 21 490, 1873 = 25 174, 1874 = 27 898, 1875 bis September = 26 893. Den Einwohnerrückgang von 1005 Personen im Jahre 1875 führt Bürgermeister Prüfer auf die Entlassung von 2000 Arbeitern von Juli 1874 ab im Bochumer Verein und im neuen Stahlwerk (Westfälische Stahlwerke) zurück. Die seßhafte Bevölkerung sei hiervon aber nicht betroffen worden. Die ruhige und stabile Entwicklung der Stadt Bochum, schreibt Bürgermeister Prüfer weiter, ergäbe sich nicht nur aus diesen Zahlen, sondern aus den sicheren und dauernden kommunalen Grundlagen, die in Bochum bereits geschaffen worden seien. Die Stadt sei der Sitz des zweitgrößten Kreisgerichtes des Preuß. Staates und würde wahrscheinlich auch ein Bezirksgericht erhalten. Es seien eine höhere Lehranstalt im Gymnasium, eine Provinzial-Gewerbeschule, eine Bergschule und zwei höhere Töchterschulen vorhanden. In den letzten 5 Jahren wurden 824 meist mehrstöckige Wohnhäuser mit Gas- und Wasserleitungen gebaut, so daß die Arbeiter, die früher in Holzbaracken untergebracht werden mußten, jetzt in guten massiven Häusern wohnen könnten. Neue Schulen und Kirchen seien in den verschiedenen Stadtteilen errichtet worden bzw. im Bau begriffen. Der Aus-bau der Stadt erfolge nach einem bestimmten Bebauungsplan. Die Straßen seien zum größten Teil gepflastert und mit Trottoirs versehen. Der Verkehr würde nach allen Richtungen hin durch die Bergisch-Märkische und die Rheinische Eisenbahn ermöglicht. Durch die günstige Lage würde Bochum der Mittelpunkt des wichtigsten Bezirkes der Montanindustrie sein und bleiben.

 

Bürgermeister Prüfer beschäftigt sich in seiner Eingabe abschließend noch mit der Frage, ob die Existenz und Leistungsfähigkeit des Landkreises Bochum durch das Ausscheiden der Stadt Bochum gefährdet würden. Er ver-neint dies, indem er daraufhin hinweist, daß dem Landkreise Bochum mit seinen 204 714 Einwohnern (1875) nach Ausscheiden der Stadt Bochum (28 371 Einwohner) noch 176 343 Einwohner verblieben. Auch bei Verwirklichung eines weiteren Projektes über die Bildung eines neuen Kreises Witten (aus der Stadt Witten, dem Amte Langendreer und einigen Gemeinden des Amtes Blankenstein) mit zusammen 38 831 Einwohnern, verblieben dem Landkreise Bochum noch 137 512 Einwohner, die sogar eine weitere Teilung des Kreises zuließen. Besondere Schwierigkeiten hinsichtlich der Auseinandersetzung ergäben sich nicht, da der Landkreis Bochum außer dem Ständehaus (Landratsamt) über keine weiteren gemeinsamen kreisständischen Institute verfüge. Verwaltungsorganisatorisch seien bei einem Ausscheiden der Stadt erhebliche Erleichterungen zu erwarten, da außer den Militärsachen bereits jetzt alle Angelegenheiten durch die Stadt bearbeitet würden, für die sie als selbständige Stadtkreisbehörde zuständig wird.

 

Die Eingabe des Bürgermeisters Prüfer fand die Billigung des Landrats von Bockum-Dolffs, der sie an die Regierung in Arnsberg weitergab. Am 19. Oktober 1875 erklärte sich der Minister des Innern damit einverstanden, daß unter den dargelegten Umständen dem Projekt der Abtrennung der Stadt Bochum von dem Landkreis Bochum und der Bildung eines selbständigen Stadtkreises Bochum nähergetreten werden sollte. Über den Oberpräsidenten in Münster und die Regierung in Arnsberg erhielt der Landrat die Weisung, die zur Durchführung des Projektes notwendigen vorbereitenden Verhandlungen in derselben Weise einzuleiten, wie dies im Falle der Stadt Dortmund geschehen sei. Dem aufgestellten Auseinandersetzungsplan vom 21. November 1875 stimmte die Stadtverordnetenversammlung am 26. November 1875, der Kreistag des Landkreises Bochum am 21. März 1876 zu. Der König genehmigte am 24. Mai 1876 durch Kabinettsorder das Ausscheiden des Stadtbezirkes Bochum aus dem Kreisverband und das Fortbestehen des verbleibenden Teiles des bisherigen Kreises Bochum als selbständiger Landkreis mit dem Sitz in Bochum. Auf Grund des Auseinandersetzungsplanes wurde durch eine besondere Kommission der der Stadt Bochum auszuzahlende Vermögensanteil auf 7610 Mark festgesetzt. Der Zeitpunkt des Ausscheidens unterlag der Entscheidung des Landrats und wurde dem Wunsche des Magistrats der Stadt Bochum entsprechend auf den 1. Oktober 1876 festgesetzt und im Kreisblatt (Märkischer Sprecher vom 9. September 1876) bekanntgegeben.

 

Impressum

Jahrbuch der Vereinigung für Heimatkunde Bochum

 

1951

 

Herausgegeben

Im Selbstverlag der Vereinigung für Heimatkunde Bochum

 

Gesamtgestaltung Presseamtsleiter Albert Lassek – Umschlagentwurf Thea Reuter, Bochum

Druck Laupenmühlen und Dierichs, Bochum, Anzeigerhaus

 

(Zitierhinweis 2012: Albert Lassek, Bearb.: Jahrbuch der Vereinigung für Heimatkunde Bochum 1951. Bochum 1951. Bochumer Heimatbuch Bd. 5)